Ratgeber

Nachsendeauftrag einrichten: Kosten, Dauer und Schritt-für-Schritt-Anleitung

Emilia Emil14 Min. Lesezeit

Wer umzieht, sollte rechtzeitig einen Nachsendeauftrag einrichten. Denn auch nach einem sorgfältig geplanten Umzug landet noch monatelang Post an der alten Adresse: Behördenbriefe, Bankpost, Versicherungen, Abos und Rechnungen. Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post leitet diese Briefsendungen automatisch an die neue Anschrift weiter – für sechs Monate, zum Festpreis und ohne dass Sie jeden Absender einzeln informieren müssen.

Gelber Briefkasten der Deutschen Post mit Leerungszeiten-Tafel auf Juist
Gelber Briefkasten der Deutschen Post mit Leerungszeiten-Tafel auf Juist. Foto: Dietmar Rabich / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
In diesem Artikel
  1. Was ist ein Nachsendeauftrag – und was bringt er beim Umzug?
  2. Was kostet ein Nachsendeauftrag?
  3. Welche Post wird nachgesandt – und welche nicht?
  4. Wie richte ich einen Nachsendeauftrag ein?
  5. Was gilt beim Umzug ins Ausland?
  6. Nachsendeauftrag im Sterbefall und bei Betreuung: Was ist anders?
  7. Nachsenden oder lagern: Welche Lösung passt wann?
  8. Warum warnen Post und Verbraucherschützer vor Drittanbietern?
  9. Was tun, wenn etwas schiefgeht?
  10. Häufige Fragen zum Nachsendeauftrag
  11. Weiterlesen auf Sharp Magazine

Dabei hat sich 2025 Entscheidendes geändert: Die Deutsche Post bietet den Nachsendeservice seitdem nur noch für sechs Monate an. Wer in älteren Ratgebern von zwölf oder 24 Monaten Laufzeit oder von Preisen um 23,90 Euro liest, liest veraltete Angaben. Auch die Paket-Weiterleitung als Zusatzleistung gibt es nicht mehr. Dieser Artikel nennt nur die aktuellen Bedingungen – geprüft auf den offiziellen Seiten der Deutschen Post am 6. November 2026.

Was ist ein Nachsendeauftrag – und was bringt er beim Umzug?

Ein Nachsendeauftrag – offiziell heißt das Produkt bei der Deutschen Post Nachsendeservice – ist ein kostenpflichtiger Auftrag, mit dem Briefsendungen, die an Ihre alte Adresse gerichtet sind, an eine neue Anschrift weitergeleitet werden. Sie beauftragen den Service einmal, und die Post sortiert Ihre Sendungen für die Dauer des Auftrags automatisch um. Der Auftrag deckt alle Personen ab, die in einem Haushalt leben – höchstens zwölf –, oder eine Firma.

Der Anlass muss kein Umzug sein. Die Deutsche Post nennt als Gründe auch den Sterbefall, eine Betreuung – gerichtlich angeordnet oder mit privatrechtlicher Betreuungsvollmacht –, eine Insolvenz und eine vorübergehende Abwesenheit, etwa eine befristete Versetzung oder einen Kuraufenthalt. Für die vorübergehende Abwesenheit beträgt die Mindestlaufzeit 14 Tage, die Höchstdauer sechs Monate.

Zum Umzug gehört mehr als Kartons packen: Wer mit dem Auto in eine andere Stadt zieht, muss das Auto ummelden, Behörden und Vertragspartner informieren und den Briefkasten an der neuen Adresse eindeutig beschriften. Der Nachsendeauftrag fängt in den ersten Monaten nach dem Umzug die Post ab, deren Absender Ihre neue Adresse noch nicht kennen. Er ersetzt aber nicht die direkte Ummeldung: Teilen Sie die neue Anschrift trotzdem allen wichtigen Stellen selbst mit – je früher, desto weniger Post muss überhaupt umgeleitet werden.

Nachsendeauftrag einrichten – offene Umzugskartons in einem Wohnzimmer
Offene Umzugskartons in einem Wohnzimmer – die Post muss beim Umzug mitumziehen.

Was kostet ein Nachsendeauftrag?

Die Deutsche Post berechnet den Nachsendeservice als Pauschale für die gesamte Laufzeit von sechs Monaten. Privatkunden zahlen bei einer Online-Beauftragung 31,90 Euro, in der Filiale oder an der Poststation 34,90 Euro. Für Geschäftskunden kostet der Auftrag 51,90 Euro online und 54,90 Euro an der Poststation. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aktuellen Preise stehen in den Häufigen Fragen der Deutschen Post zum Nachsendeservice.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Auftrag Online Poststation / Filiale
Privatkunden, 6 Monate 31,90 Euro 34,90 Euro
Geschäftskunden, 6 Monate 51,90 Euro 54,90 Euro
Eilauftrag (Zusatz, nur online) + 10,00 Euro nicht buchbar

Hinweis für Geschäftskunden: Die 54,90 Euro gelten an der Poststation; in der Filiale wird der geschäftliche Nachsendeauftrag nach der Preistabelle der Deutschen Post nicht angeboten.

Der Online-Auftrag ist also drei Euro günstiger als der Auftrag in der Filiale – und nur online lässt sich der Eilauftrag dazubuchen, mit dem der Service frühestens am nächsten Werktag startet. Dazu mehr im Abschnitt zur Einrichtung.

Vorsicht bei älteren Preisangaben im Netz: Manche Ratgeber nennen noch 23,90 Euro für sechs Monate, 26,90 Euro für zwölf Monate und 34,90 Euro für 24 Monate. Diese Preise und Laufzeiten stammen aus der Zeit vor 2025 und gelten nicht mehr. Dass früher zwölf und 24 Monate buchbar waren, zeigt auch der Wikipedia-Artikel zum Nachsendeauftrag. Wer heute einen Auftrag stellt, bekommt ausschließlich die Sechs-Monats-Variante – eine längere Laufzeit lässt sich nicht kaufen, und eine automatische Verlängerung gibt es nicht.

Welche Post wird nachgesandt – und welche nicht?

Der Nachsendeservice leitet Briefsendungen weiter, keine Pakete. Die Deutsche Post listet in ihrer Hilfe zum Nachsendeservice genau auf, welche Sendungsarten erfasst sind und welche nicht. Die Übersicht lohnt sich, denn die Lücken sind größer, als viele erwarten.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Nachgesandt Nicht nachgesandt (Inland)
Postkarten und Briefe (Standard, Kompakt, Groß, Maxi) DHL Paket, DHL Kleinpaket und DHL Päckchen
Briefsendungen mit Einschreiben, auch mit Wert Express-Sendungen
Warensendung Dialogpost ohne Umhüllung (z. B. Kataloge)
Dialogpost in adressierten Hüllen Dialogpost Schwer
Blindensendung Blindensendung Schwer
Streifbandzeitung (Zeitungen/Zeitschriften in adressierten, freigemachten Hüllen) Pressesendungen und Postvertriebsstücke (z. B. Tageszeitungen)

Zeitungen und Zeitschriften erreichen Ihre neue Adresse also grundsätzlich nicht – es sei denn, der Verlag verschickt sie als Streifbandzeitung in einer adressierten, frankierten Hülle. Dann wird die Sendung nachgesandt. Tageszeitungen als Postvertriebsstücke bleiben dagegen an der alten Adresse hängen: Kündigen oder ummelden Sie Ihr Abo direkt beim Verlag, statt sich auf den Nachsendeauftrag zu verlassen.

Drei leere weiße Briefumschläge auf einer Holzfläche
Drei leere Briefumschläge – nur Briefe und Postkarten werden in der Regel nachgesandt.

Pakete und Päckchen sind im Nachsendeservice nicht enthalten: Sie gehen an den Absender zurück. Die früheren Zusatzleistungen für die Nachsendung von DHL Paketen, DHL Päckchen, Dialogpost Schwer und Blindensendungen Schwer sind zum 1. Juli 2024 entfallen. Wer ein Paket erwartet, das noch an die alte Adresse unterwegs ist, kann es nur separat umleiten – etwa über die Umleitung in der DHL App. Informieren Sie Online-Händler und Versender deshalb rechtzeitig über die neue Adresse, statt auf eine Paket-Weiterleitung zu hoffen.

Zwei weitere Grenzen sollten Sie kennen. Erstens: Wenn der Absender auf dem Umschlag eine Vorausverfügung vermerkt hat – etwa „Nicht nachsenden“ oder „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!“ –, wird der Brief nicht umgeleitet. Zweitens: Amtliche Zustellungen, etwa Gerichtspost aus einem Postzustellungsauftrag, reisen nur unter engen Bedingungen mit – außerhalb der Heimatgemeinde nur, wenn der Absender das ausdrücklich so verfügt hat, nur innerhalb Deutschlands und nur bei einem Umzug, einer Betreuung oder einer Insolvenz mit der passenden Anordnung. Drittens muss die Adresse auf dem Umschlag stimmen: Weicht der Name oder die Anschrift von den Angaben im Auftrag ab, oder ist der Brief an jemanden adressiert, der gar nicht im Auftrag steht, bleibt die Sendung liegen.

Wie richte ich einen Nachsendeauftrag ein?

Einen Nachsendeauftrag einrichten können Sie auf drei Wegen: online im Webshop der Deutschen Post, in einer Filiale per Formularset oder an einer Poststation. Der Online-Weg ist der günstigste und der einzige, bei dem der Eilauftrag zur Verfügung steht. In allen drei Fällen gilt dieselbe Frist: Beauftragen Sie den Nachsendeauftrag spätestens fünf Werktage vor dem gewünschten Auftragsbeginn, sonst startet er zu spät und die erste Post nach dem Umzug geht noch an die alte Adresse.

Wenn Sie den Nachsendeauftrag einrichten, brauchen Sie drei Angaben: die bisherige Anschrift, die neue Anschrift und die Personen, für die die Nachsendung gelten soll. Legen Sie vorab die alte und die neue Anschrift bereit und die Namen aller Personen, für die die Nachsendung gelten soll. Wichtig ist die Schreibweise: Verwenden Sie ausschließlich ausgeschriebene Vor- und Nachnamen. Abkürzungen wie „A.“ und Sammelbezeichnungen wie „Familie“, „Eheleute“, „Frau“ oder „Herr“ sind nicht erlaubt – werden sie trotzdem verwendet, kann der Auftrag gar nicht erst starten.

Für die Identifizierung brauchen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit Meldeadresse, etwa den Personalausweis. Die im Auftrag genannte bisherige Adresse muss mit der amtlichen Meldeadresse im Ausweisdokument übereinstimmen. Online erfolgt die Identifizierung über das im Bestellprozess angebotene Verfahren; beim Eilauftrag ist zusätzlich eine eindeutige Identifizierung über POSTIDENT nötig.

So läuft die Einrichtung Schritt für Schritt ab: Erstens legen Sie den Auftragsbeginn fest – frühestens fünf Werktage nach der Beauftragung, bei Eilauftrag frühestens am nächsten Werktag. Zweitens tragen Sie alte und neue Anschrift sowie alle Personen ein. Drittens wählen Sie, ob Sie die Umzugsmitteilung dazubuchen wollen: Dann erhalten Vertragspartner wie Banken und Versicherungen Ihre neue Adresse, damit sie Sie postalisch erreichen können. Viertens bezahlen Sie den Auftrag – online 31,90 Euro für Privatkunden. Fünftens entfernen Sie beim Auszug Namensschilder und Aufkleber wie „Bitte keine Werbung“ an Briefkasten und Klingel der alten Wohnung und beschriften den Briefkasten an der neuen Adresse eindeutig und vollständig.

Postbank-Filiale mit gelbem Postkasten in der Schlägerstraße in Hannover
Postbank-Filiale am Stephansplatz in Hannover, fotografiert im Februar 2023 kurz vor ihrer Schließung.

Wer erst kurz vor dem Umzug merkt, dass die Post umgeleitet werden muss, kann einen Nachsendeauftrag einrichten und den Eilauftrag dazubuchen. Der Eilauftrag kostet zusätzlich 10,00 Euro und verkürzt die Vorlaufzeit deutlich: Schnellstenfalls beginnt der Nachsendeservice dann schon am nächsten Werktag. Er ist allerdings nur bei online im Webshop erteilten privaten Nachsendeaufträgen wegen Umzug oder vorübergehender Abwesenheit buchbar, nur für eine einzelne Person und nur nach einer eindeutigen Identifizierung über POSTIDENT. Nicht buchbar ist er unter anderem für Aufträge aus der Filiale, für geschäftliche Aufträge, für Aufträge wegen eines Sterbefalls oder einer Betreuung, für Aufträge mit mehreren Personen, für Aufträge mit einer Postfach-Adresse an der bisherigen Anschrift und in einzelnen Postleitzahlen-Bereichen.

Was gilt beim Umzug ins Ausland?

Auch für den Umzug ins Ausland lässt sich ein Nachsendeauftrag einrichten. Preis und Laufzeit sind dieselben wie im Inland: 31,90 Euro online für Privatkunden, sechs Monate. Der Leistungsumfang schrumpft jedoch deutlich. Ins Ausland werden unter anderem keine Dialogpost, keine Warensendungen, keine Antwortsendungen, keine Pressepost, keine Einschreiben und keine DHL Pakete, Kleinpakete oder Päckchen nachgesandt – ebenso wenig Express-Sendungen, Dialogpost Schwer und Blindensendungen Schwer. Praktisch heißt das: Ins Ausland kommen im Wesentlichen gewöhnliche Briefe und Postkarten an.

Rechnen Sie außerdem mit längeren Laufzeiten und möglichen Zusatzkosten vor Ort: Die Post im Zielland darf für die Zustellung eigene Gebühren verlangen, die zusätzlich anfallen können. Bei Problemen mit einer Nachsendung ins Ausland hilft der Postdienstleister vor Ort weiter. Für den Umzug ins Ausland brauchen Sie je nach Zielland auch einen gültigen Reisepass – und wer aus dem Ausland wählen will, stellt rechtzeitig einen Antrag auf Briefwahl.

Weil die Nachsendung ins Ausland lückenhaft ist und nach sechs Monaten endet, sollten Sie die sechs Monate nutzen, um alle Absender auf die neue Adresse umzustellen. Banken, Versicherungen, Behörden und Abos informieren Sie am besten direkt – der Nachsendeauftrag ist eine Brücke, kein Ersatz für die Ummeldung. Nach Ablauf des Auftrags können Sie jederzeit einen neuen Auftrag erteilen, müssen dann aber erneut die Bearbeitungszeit von fünf Werktagen einplanen.

Nachsendeauftrag im Sterbefall und bei Betreuung: Was ist anders?

Stirbt eine Person, bleibt ihre Post zunächst an der alten Adresse liegen. Angehörige oder Erben können für die verstorbene Person einen Nachsendeauftrag wegen Sterbefalls stellen, damit die noch eintreffende Post – etwa von Banken, Versicherungen, Behörden oder dem Nachlassgericht – an ihre eigene Anschrift weitergeleitet wird. Laufzeit und Preis entsprechen dem privaten Auftrag: sechs Monate, 31,90 Euro bei Online-Beauftragung. Der Eilauftrag ist für Aufträge wegen eines Sterbefalls nicht buchbar; planen Sie deshalb auch hier die fünf Werktage Vorlauf ein.

Auch bei einer Betreuung gibt es den Nachsendeservice: Er gilt bei gerichtlich angeordneter Betreuung oder bei einer privatrechtlichen Betreuungsvollmacht. Die Deutsche Post verweist Betreuer für das genaue Vorgehen und die nötigen Nachweise an ihren Kundenservice. Wie beim Sterbefall ist der Eilauftrag für Betreuungsaufträge ausgeschlossen. In beiden Fällen gilt die Sechs-Monats-Laufzeit – genug Zeit, um den Nachlass zu ordnen oder die Betreuung einzurichten, aber kein Dauerzustand: Melden Sie die neue Anschrift auch hier allen Absendern direkt. Für amtliche Zustellungen wie Gerichtspost gelten zusätzlich die engen Grenzen aus dem Abschnitt zur Weiterleitung: Sie reisen außerhalb der Heimatgemeinde nur mit, wenn der Absender das ausdrücklich so verfügt hat.

Nachsenden oder lagern: Welche Lösung passt wann?

Nicht jeder, der verreist, braucht eine Nachsendung. Wer für einige Wochen in den Urlaub, auf Geschäftsreise oder zur Kur fährt und danach an dieselbe Adresse zurückkehrt, ist mit dem Lagerservice der Deutschen Post oft besser bedient: Die Post sammelt Ihre Briefe und stellt sie Ihnen nach der Rückkehr gesammelt zu. Nachsenden lohnt sich dagegen, wenn sich Ihre Anschrift dauerhaft ändert oder wenn Sie während der Abwesenheit an einer anderen Adresse erreichbar sein wollen.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Merkmal Nachsendeauftrag Lagerservice
Was passiert mit der Post Weiterleitung an die neue Adresse Sammlung und Zustellung nach der Rückkehr
Laufzeit 6 Monate (Abwesenheit: mind. 14 Tage) 1 Tag bis 1 Monat
Preis privat (online) 31,90 Euro 15,90 Euro
Vorlauf 5 Werktage 5 Werktage
Wofür Umzug, Abwesenheit, Sterbefall, Betreuung Urlaub, Geschäftsreise, Kur

Der Lagerservice kostet Privatkunden online 15,90 Euro und in der Poststation oder Filiale 17,90 Euro für bis zu einen Monat; Geschäftskunden zahlen 24,90 Euro online und 28,90 Euro an der Poststation – in der Filiale wird der geschäftliche Lagerservice nach der Preistabelle der Deutschen Post nicht angeboten. Die Preise und Bedingungen stehen auf der Seite der Deutschen Post zum Lagerservice. Auch hier gilt: Beauftragen Sie den Service spätestens fünf Werktage vor Beginn. Ältere Angaben, die eine Lagerung bis zu drei Monaten für 9,90 oder 11,90 Euro nennen, sind überholt – die aktuelle Seite der Deutschen Post nennt einen Tag bis einen Monat als Laufzeit.

Der Nachsendeservice ist außerdem kein Weg, Post zu digitalisieren: Er leitet Briefe nur physisch an eine neue Adresse weiter und lässt sich nicht mit dem Postscan-Angebot kombinieren. Wer seine Post digital lesen will, braucht eine andere Lösung.

Warum warnen Post und Verbraucherschützer vor Drittanbietern?

Wer im Internet nach einem Nachsendeauftrag sucht, stößt schnell auf Anzeigen von Drittanbietern. Diese Portale bieten selbst keinen eigenen Nachsendeauftrag an: Sie reichen die Beauftragung im Auftrag ihrer Kunden an die Deutsche Post und gegebenenfalls ausgewählte regionale Postunternehmen weiter – und verlangen dafür ein Vielfaches des Originalpreises. Die Deutsche Post warnt in ihren eigenen Häufigen Fragen ausdrücklich vor diesen Angeboten: Sie stellt klar, dass sie in keinem vertraglichen Verhältnis zu den Anbietern steht und nicht mit ihnen kooperiert.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Oktober 2026 mehrere solcher Seiten geprüft: In den geprüften Beispielen kostete der Service 127,02 bis 129,90 Euro für sechs Monate – rund das Vierfache des Originalpreises von 31,90 Euro. Die Seiten wirken auf den ersten Blick offiziell, mit gelbem Header und Briefkasten-Symbol. Doch der Eindruck täuscht: Betrieben werden sie von privaten Firmen, die mit der Deutschen Post nichts zu tun haben. Auch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnte im Oktober 2026 gemeinsam mit der Verbraucherzentrale vor den Angeboten: Die Deutsche Post schätzt, dass pro Jahr rund 350.000 Aufträge über solche Vermittler laufen.

Die Regel ist einfach: Buchen Sie den Nachsendeauftrag nur direkt im Shop der Deutschen Post unter deutschepost.de oder in einer Filiale beziehungsweise an einer Poststation. Vergleichen Sie vor dem Abschluss den Gesamtpreis – 31,90 Euro online für sechs Monate bei Privatkunden ist der Maßstab. Verlangt eine Seite deutlich mehr, ist sie ein Vermittler, kein offizieller Service. Zwölf Monate am Stück sind bei der Deutschen Post übrigens gar nicht zu haben – wer Ihnen ein ganzes Jahr verspricht, verkauft keinen Original-Auftrag.

Was tun, wenn etwas schiefgeht?

Der Nachsendeservice endet automatisch nach Ablauf der sechs Monate – eine Kündigung ist nicht nötig, und es entstehen keine weiteren Kosten. Wer den Auftrag ändern, stornieren oder außerordentlich kündigen will, wendet sich unter Angabe der Auftragsnummer an den Kundenservice der Deutschen Post und nutzt das Kontaktformular. Die Auftragsnummer steht unter anderem in der Auftragsbestätigung. Eine Teilerstattung gibt es im Stornierungsfall nur vor Auftragsstart.

Drei Fehler lassen sich nachträglich nicht mehr ausbügeln. Erstens: Weitere Personen können nachträglich nicht in einen laufenden Auftrag aufgenommen werden – wer einen Namen vergessen hat, muss einen neuen Nachsendeauftrag erstellen. Zweitens: Bei einer kompletten Anschriftenänderung muss ebenfalls ein neuer Auftrag erteilt werden. Ziehen Sie während eines laufenden Auftrags erneut um – von Adresse A nach Adresse B und dann nach Adresse C –, stellen Sie zusätzlich einen Nachsendeauftrag von Adresse B an Adresse C. Drittens: Abkürzungen und Sammelbezeichnungen bei den Namen machen den ganzen Auftrag unausführbar. Prüfen Sie die eingegebenen Namen deshalb vor dem Absenden Buchstabe für Buchstabe.

Gelber Briefkasten der Deutschen Post vor einem Wohnhaus in Berlin-Adlershof
Gelber Briefkasten der Deutschen Post in Berlin-Adlershof – den eigenen Briefkasten an der neuen Adresse eindeutig beschriften.

Teilen Sie die neue Adresse außerdem direkt den wichtigsten Stellen mit: Krankenkasse, Familienkasse (Kindergeld), Stromanbieter und die Hundesteuer am neuen Wohnort. Die Umzugsmitteilung der Deutschen Post hilft dabei: Auf Wunsch erhalten Vertragspartner wie Banken und Versicherungen Ihre neue Adresse, damit Sie postalisch erreichbar bleiben. Auch andere Postunternehmen erfahren von Ihrem Umzug, wenn sie mit der Deutschen Post einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben. Beschriften Sie außerdem den Briefkasten an Ihrer neuen Adresse eindeutig und vollständig, sorgen Sie für eine gut sichtbare Hausnummer und informieren Sie Verlage und Banken selbst – dann kommt nach Ablauf der sechs Monate keine wichtige Post mehr an der alten Adresse an.

Häufige Fragen zum Nachsendeauftrag

Wie lange läuft ein Nachsendeauftrag?

Sechs Monate. Die Deutsche Post bietet den Nachsendeservice seit 2025 nur noch für diese Laufzeit an – bei Umzug, Sterbefall und sonstigen Gründen. Bei vorübergehender Abwesenheit beträgt die Mindestlaufzeit 14 Tage, die Höchstdauer ebenfalls sechs Monate. Nach Ablauf können Sie jederzeit einen neuen Auftrag erteilen und müssen dabei erneut die Bearbeitungszeit von fünf Werktagen einplanen.

Was kostet ein Nachsendeauftrag?

Privatkunden zahlen 31,90 Euro bei Online-Beauftragung und 34,90 Euro in der Filiale oder an der Poststation. Geschäftskunden zahlen 51,90 Euro online und 54,90 Euro an der Poststation. Der Eilauftrag kostet zusätzlich 10,00 Euro und ist nur online buchbar. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

Wie viel Vorlauf braucht der Nachsendeauftrag?

Einen Nachsendeauftrag einrichten sollten Sie spätestens fünf Werktage vor dem gewünschten Start. Die Bearbeitung braucht in der Regel so lange. Mit dem Eilauftrag – 10,00 Euro extra, nur online, nur für eine einzelne Person und nur nach Identifizierung über POSTIDENT – startet der Service schnellstenfalls schon am nächsten Werktag.

Werden Pakete und Päckchen nachgesandt?

Nein. Pakete und Päckchen sind im Nachsendeservice nicht enthalten; sie gehen an den Absender zurück. Die früheren Zusatzleistungen für die Paket-Nachsendung sind zum 1. Juli 2024 entfallen. Wer ein Paket umleiten will, muss das separat beauftragen – etwa in der DHL App.

Kann ich den Nachsendeauftrag verlängern?

Nein, eine Verlängerung im eigentlichen Sinn gibt es nicht. Der Auftrag endet automatisch nach sechs Monaten, eine Kündigung ist nicht nötig. Wer danach weiterhin Post umleiten lassen will, stellt einen neuen Auftrag – wieder mit fünf Werktagen Vorlauf. Ältere Ratgeber, die eine Verlängerung per Zugangscode vier Wochen vor Ablauf beschreiben, beschreiben das alte Modell vor 2025.

Gilt der Nachsendeauftrag auch für Zeitungen und Zeitschriften?

Grundsätzlich nicht: Pressesendungen wie Kundenzeitschriften und Postvertriebsstücke wie Tageszeitungen sind von der Nachsendung ausgeschlossen. Die Ausnahme ist die Streifbandzeitung – also Zeitungen oder Zeitschriften in adressierten, freigemachten Hüllen. Sie wird nachgesandt. Melden Sie Abos deshalb direkt beim Verlag um.

Weiterlesen auf Sharp Magazine

Per E-Mail teilen
Emilia Emil

Emilia Emil schreibt für Sharp Magazine über Persönlichkeiten, Film und Kultur. Auf der Profilseite finden Sie die zugeordneten Beiträge sowie den Kontakt für Hinweise und Korrekturen.

Themen: , , , , , , ,

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Passend zum Thema