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Führungszeugnis beantragen: Arten, Online-Antrag, Kosten und Dauer

Emilia Emil14 Min. Lesezeit

Wer ein Führungszeugnis beantragen muss, bekommt es in Deutschland auf zwei Wegen: online über das Portal des Bundesamts für Justiz oder persönlich beziehungsweise schriftlich bei der Meldebehörde. Die Gebühr beträgt 13 Euro, und seit dem 1. Oktober 2026 gibt es das Zeugnis für private Zwecke auf Wunsch auch als digitales PDF. Dieser Artikel erklärt die vier Arten, beide Antragswege, Kosten, Bearbeitungszeiten und die häufigsten Fehler – als eine Checkliste für den ganzen Vorgang.

Das Gebäude des Bundesamts für Justiz in Bonn an der Adenauerallee, vom Rhein aus gesehen
Das Bundesamt für Justiz in Bonn stellt jedes Führungszeugnis aus – hier sein Dienstgebäude an der Adenauerallee. Foto: Leit / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
In diesem Artikel
  1. Was ist ein Führungszeugnis?
  2. Welche Art von Führungszeugnis brauche ich?
  3. Wie beantrage ich ein Führungszeugnis bei der Meldebehörde?
  4. Wie kann ich ein Führungszeugnis online beantragen?
  5. Was kostet ein Führungszeugnis?
  6. Wie lange dauert es, bis das Führungszeugnis da ist?
  7. Was steht im Führungszeugnis – und was nicht?
  8. Wer stellt das Führungszeugnis aus?
  9. Welche Fehler sollten Sie beim Antrag vermeiden?
  10. Häufige Fragen zum Führungszeugnis beantragen
  11. Weiterlesen auf Sharp Magazine

Was ist ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Es bescheinigt, ob für eine Person strafrechtliche Verurteilungen eingetragen sind oder nicht. Umgangssprachlich heißt es auch polizeiliches Führungszeugnis, obwohl die Polizei damit nichts zu tun hat: Zuständig für die Ausstellung ist allein das Bundesamt für Justiz in Bonn. Das Zeugnis ist kein Leumundszeugnis und keine Charakterbewertung – es gibt nur die gesetzlich vorgesehenen Eintragungen wieder, und in den meisten Fällen steht dort schlicht „Keine Eintragung“.

Wie häufig das Dokument gebraucht wird, zeigen die Zahlen des Bundesministeriums der Justiz: Rund fünf Millionen Führungszeugnisse werden pro Jahr ausgestellt, und bei etwa 97 Prozent von ihnen ist keine Eintragung vermerkt. Verlangt wird das Zeugnis vor allem vor einer Einstellung, für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder zur Vorlage bei einer Behörde – etwa wenn eine Erlaubnis beantragt wird. Welche Art die richtige ist, hängt davon ab, wer das Zeugnis verlangt und wofür es gebraucht wird.

Antragen kann jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Das steht in § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG). Wer eine gesetzliche Vertretung hat, kann den Antrag auch über sie stellen; ist die Person geschäftsunfähig, ist nur ihre gesetzliche Vertretung antragsberechtigt. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht, und auch eine Frist für die Antragstellung existiert nicht – Sie stellen den Antrag, wenn Sie das Zeugnis brauchen.

Welche Art von Führungszeugnis brauche ich?

Es gibt vier Formen, und die Wahl hängt vom Zweck ab. Das Europäische Führungszeugnis ist dabei keine eigene Antragsart, die man frei wählen könnte: Es ergibt sich aus der Staatsangehörigkeit der antragstellenden Person und wird zusätzlich zu der gewählten Art ausgestellt. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede auf einen Blick.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Art Wofür Wer bekommt es Besonderheit
Einfaches Führungszeugnis Private Zwecke, zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber Per Post an Sie Geringfügige Verurteilungen erscheinen nicht
Erweitertes Führungszeugnis Berufliche oder ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Per Post an Sie Mehr Eintragungen und längere Fristen; schriftliche Aufforderung nötig
Behördliches Führungszeugnis Vorlage bei einer deutschen Behörde Direkt an die Behörde Sie erhalten es nicht selbst; Einsicht ist auf Verlangen möglich
Europäisches Führungszeugnis Wie die gewählte Art, zusätzlich mit Eintragungen aus dem Herkunftsstaat Wie die gewählte Art Automatisch bei weiterer EU-Staatsangehörigkeit; bis zu 20 Werktage

Ein behördliches Zeugnis brauchen Sie etwa, wenn eine Behörde es für einen Führerschein oder eine andere Erlaubnis verlangt. In diesem Fall nennen Sie bei der Antragstellung die genaue Bezeichnung und Anschrift der Behörde – das Zeugnis wird ihr dann unmittelbar übersandt. Sie selbst bekommen es nicht in die Hand. Enthält es Eintragungen, können Sie verlangen, dass es Ihnen vor der Weiterleitung über ein von Ihnen benanntes Amtsgericht zur Einsicht vorgelegt wird.

Eingeführt wurde das erweiterte Zeugnis 2010, um Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Voraussetzung ist nach § 30a BZRG entweder eine gesetzliche Vorschrift, die das Zeugnis verlangt, oder eine kinder- und jugendnahe Aufgabe – beruflich oder ehrenamtlich, von der Betreuung über die Erziehung bis zur Ausbildung, oder eine Arbeit, bei der man Minderjährigen ähnlich nahekommt. Praktisch wichtig ist es vor allem in der Jugendhilfe: § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch verpflichtet deren Träger, sich von Beschäftigten regelmäßig ein erweitertes Zeugnis vorlegen zu lassen. Seit 2016 gilt die Pflicht auch in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe (§ 75 SGB XII) sowie bei Tätigkeiten mit Kontakt zu minderjährigen Asylsuchenden (§ 44 Asylgesetz).

Wer ein erweitertes Zeugnis will, muss eine schriftliche Aufforderung der Stelle beifügen, die das Zeugnis verlangt. In ihr bestätigt diese Stelle, dass die Voraussetzungen vorliegen. Die Daten aus einem erweiterten Führungszeugnis darf die entgegennehmende Stelle nur verwenden, soweit sie die Eignung für genau diese Tätigkeit prüfen muss. Nimmt die Person die Tätigkeit nicht auf, sind die Daten unverzüglich zu löschen – spätestens sechs Monate nach der letzten Ausübung der Tätigkeit.

Wie beantrage ich ein Führungszeugnis bei der Meldebehörde?

Führungszeugnis beantragen: Das Bürgeramt am Schützenplatz in Hannover
Beim Bürgeramt in Hannover: Wer den Papierweg wählt, stellt den Antrag persönlich bei der Meldebehörde seines Wohnortes. Foto: Bärbel Miemietz / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Sie können ein Führungszeugnis beantragen, indem Sie persönlich zum Bürgeramt oder Bürgerbüro Ihrer Wohnortgemeinde gehen. Dort legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vor und füllen den Antrag aus. Für ein erweitertes Zeugnis bringen Sie zusätzlich die schriftliche Aufforderung der Stelle mit, die das Zeugnis verlangt. Für ein behördliches Zeugnis brauchen Sie die genaue Bezeichnung und Anschrift der Behörde, an die es geschickt werden soll. Einen Termin brauchen Sie je nach Gemeinde nicht unbedingt, doch viele Bürgerämter arbeiten nur mit Terminvergabe – prüfen Sie das vor dem Gang dorthin auf der Seite Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Der Antrag ist auch schriftlich möglich. Dann schicken Sie ein formloses Schreiben an die Meldebehörde Ihres Wohnortes und nennen darin Ihre Personendaten: Geburtsdatum, Geburtsname, einen eventuell abweichenden Familiennamen, Vornamen, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift. Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Klären Sie vorab mit der Meldebehörde, wie Sie die Gebühr begleichen – in der Regel zahlen Sie sie vor Ort, und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden, hängt von der Gemeinde ab.

Wichtig: Durch eine bevollmächtigte Person lässt sich der Antrag nicht stellen. Das Gesetz schließt das ausdrücklich aus; nur eine gesetzliche Vertretung darf für die antragstellende Person handeln. Die Meldebehörde prüft Ihre Identität und Ihre Angaben und leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter. Von der Gebühr behält die Meldebehörde zwei Fünftel ein und führt den Rest an die Bundeskasse ab.

Eingangsbereich des Bürgerbüros im Rathaus Dülmen mit Glastüren und Infotheke
Im Bürgerbüro: Der Antrag auf ein Führungszeugnis wird hier entgegengenommen und an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Foto: Dietmar Rabich / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Wer im Ausland wohnt, wendet sich unmittelbar an das Bundesamt für Justiz in Bonn – entweder schriftlich oder über das Online-Portal. Beim schriftlichen Antrag aus dem Ausland müssen die Personendaten und die Unterschrift amtlich bestätigt werden. Auch hier gilt: Die Meldebehörde am früheren Wohnort in Deutschland ist für Auslandsdeutsche nicht zuständig, der Antrag geht direkt an die Registerbehörde.

Wie kann ich ein Führungszeugnis online beantragen?

Muster des neuen deutschen Personalausweises mit Chip, Vorder- und Rückseite
Muster des Personalausweises mit Chip: Für den Online-Antrag brauchen Sie die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN. Foto: Bundesministerium des Innern / Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Seit 2014 können Sie ein Führungszeugnis beantragen, ohne das Haus zu verlassen: über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Dafür brauchen Sie einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und aktivierter PIN – alternativ einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte – sowie die kostenlose AusweisApp und ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät am Computer. Die Zahlung erfolgt im Laufe des Antrags und ist online ausschließlich mit Kreditkarte, also Mastercard oder Visa, möglich.

Seit dem 1. Oktober 2026 gibt es das Zeugnis für private Zwecke auf Wunsch auch in digitaler Form. Der Deutsche Bundestag hatte die gesetzliche Grundlage dafür am 21. Mai 2026 beschlossen. Das digitale Führungszeugnis wird als PDF-Dokument erteilt und über das Nutzerkonto Bund, das sogenannte BundID-Konto, bereitgestellt – ein Konto, das Sie bei der Antragstellung einrichten können. Die digitale Ausfertigung hat denselben rechtlichen Beweiswert wie die Papierurkunde. Sie ist mit einem qualifizierten elektronischen Siegel und zusätzlich mit einem visuellen Digitalsiegel in Form eines QR-Codes geschützt; der Code lässt sich mit der App ZeSI mobile der Bundesdruckerei prüfen. Eine Zustellung per einfacher E-Mail ist dagegen ausdrücklich ausgeschlossen.

Das digitale Verfahren deckt das einfache, das erweiterte und das Europäische Führungszeugnis ab. Ein behördliches Führungszeugnis lässt sich dagegen nicht digital bestellen, wie ZDFheute erklärt: Es wird weiterhin unmittelbar an die Behörde übersandt und kann deshalb nicht als PDF in Ihr persönliches BundID-Konto geliefert werden. Wer den Online-Antrag stellt, lädt benötigte Nachweise – etwa die Aufforderung für ein erweitertes Zeugnis oder den Nachweis für eine Gebührenbefreiung – gleich mit hoch und versichert deren Echtheit und inhaltliche Richtigkeit an Eides statt. Die Registerbehörde kann im Einzelfall die Vorlage des Originals verlangen.

Was kostet ein Führungszeugnis?

Wenn Sie ein Führungszeugnis beantragen, zahlen Sie in der Regel 13,00 Euro – für jede der vier Arten gleich. Die Gebühr wird im Voraus fällig. Am Bürgeramt zahlen Sie sie vor Ort, im Online-Portal während des Antrags mit Kreditkarte. Einen Aufpreis für die digitale Variante gibt es nicht: Auch das PDF kostet 13 Euro.

In bestimmten Fällen kann das Bundesamt für Justiz die Gebühr ermäßigen oder ganz von ihrer Erhebung absehen. Das gilt bei Mittellosigkeit – zum Beispiel, wenn Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz erhalten, BAföG bekommen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dafür stellen Sie einen Antrag auf Gebührenbefreiung und legen den entsprechenden Nachweis bei. Für ein Ehrenamt wird die Gebühr gar nicht erst erhoben: Wird das Zeugnis für eine ehrenamtliche Betreuung oder eine ehrenamtliche Tätigkeit für eine gemeinnützige Einrichtung, eine Behörde oder im Rahmen eines Freiwilligendienstes gebraucht, besteht Gebührenfreiheit.

Vorsicht ist bei privaten Anbietern im Internet geboten. Manche Webseiten bieten an, das Führungszeugnis gegen eine zusätzliche „Servicegebühr“ für Sie zu beantragen – nötig ist das nicht, und schneller wird der Vorgang dadurch auch nicht. Nutzen Sie für Anträge ausschließlich das offizielle Portal des Bundesamts für Justiz. Eine „Expressgebühr“ für eine schnellere Ausstellung gibt es beim Bundesamt nicht; wer Ihnen gegen Aufpreis eine Eilausstellung verspricht, ist ein privater Vermittler, keine Behörde.

Wie lange dauert es, bis das Führungszeugnis da ist?

Briefumschlag mit dem Absender Bundesamt für Justiz in Bonn
Post vom Bundesamt für Justiz: Das Papier-Führungszeugnis kommt per Brief nach Hause. Foto: Deutsche Post / Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Das hängt vom Weg ab, den Sie wählen. Das digitale Führungszeugnis wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz im Regelfall innerhalb von 30 Minuten im BundID-Konto bereitgestellt, in jedem Fall innerhalb weniger Stunden. Die Papiervariante braucht länger: Die Meldebehörden nennen in der Regel etwa ein bis zwei Wochen, und bei hohem Antragsaufkommen kann es länger dauern. Das Bundesportal gibt als Regelfall vier bis acht Wochen an – planen Sie den Antrag also großzügig und stellen Sie ihn rechtzeitig, wenn ein Arbeitgeber oder eine Behörde eine Frist gesetzt hat.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Weg Sie erhalten Dauer im Regelfall
Digital, online beantragt PDF im BundID-Postfach Etwa 30 Minuten bis wenige Stunden
Papier, online beantragt Brief vom Bundesamt für Justiz Etwa ein bis zwei Wochen
Papier, über die Meldebehörde Brief vom Bundesamt für Justiz Etwa ein bis zwei Wochen
Europäisches Führungszeugnis Wie die gewählte Form Bis zu 20 Werktage nach dem Ersuchen an den Herkunftsstaat
Behördliches Führungszeugnis Geht direkt an die Behörde Wie der Papierweg; keine digitale Zustellung an Sie

Beim Europäischen Führungszeugnis dauert es typischerweise länger, weil zunächst der Herkunftsmitgliedstaat um Auskunft aus seinem Strafregister ersucht werden muss. Das Gesetz sieht vor, dass das Zeugnis spätestens 20 Werktage nach der Übermittlung dieses Ersuchens erteilt werden soll. Erteilt der Herkunftsstaat keine Auskunft, wird im Zeugnis darauf hingewiesen. Eine Auskunft über den Bearbeitungsstand erteilt die Meldebehörde übrigens nicht – Rückfragen dazu richten Sie direkt an das Bundesamt für Justiz.

Was steht im Führungszeugnis – und was nicht?

Ins Führungszeugnis werden die Eintragungen aus dem Bundeszentralregister aufgenommen – aber längst nicht alle. § 32 des Bundeszentralregistergesetzes nimmt eine ganze Reihe von Verurteilungen aus. Dazu gehören die Verwarnung mit Strafvorbehalt, der Schuldspruch nach dem Jugendgerichtsgesetz, eine Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie – wenn sonst keine Strafe im Register steht – eine Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten. Der Gedanke dahinter: Eine einmalige geringfügige Verurteilung soll der Wiedereingliederung nicht dauerhaft im Weg stehen.

Diese Ausnahmen gelten allerdings nicht bei Verurteilungen wegen Sexualstraftaten (StGB §§ 174 bis 180 und 182). Und im erweiterten Führungszeugnis erscheinen kinderschutzrelevante Verurteilungen auch dann, wenn es sich um eine einmalige geringfügige Verurteilung handelt – zudem bleiben die Eintragungen dort deutlich länger stehen. Das behördliche Führungszeugnis enthält am meisten: Entgegen den Ausnahmen werden dort unter anderem freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung aufgenommen sowie Eintragungen, die nicht länger als zehn beziehungsweise fünf Jahre zurückliegen.

Auch die Zeit arbeitet für Betroffene: Nach Ablauf der Tilgungsfristen des § 34 BZRG wird eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen. Die Frist beträgt drei Jahre bei einer Geldstrafe, bei einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten und bei einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. In den übrigen Fällen sind es fünf Jahre, bei Verurteilungen wegen Sexualstraftaten zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe zehn Jahre.

Im erweiterten Führungszeugnis gelten zehn Jahre für Katalogstraftaten und zwanzig Jahre für besonders kinderschutzrelevante Taten mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe; für schwersten sexuellen Kindesmissbrauch zu mindestens fünf Jahren und für wiederholte Verurteilungen wegen solcher Taten ist eine lebenslange Aufnahme vorgesehen. Die Fristen verlängern sich jeweils um die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe.

Wer stellt das Führungszeugnis aus?

Ausgestellt wird jedes Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz in Bonn. Die Meldebehörde nimmt den Antrag nur entgegen und leitet ihn weiter; sie stellt das Zeugnis nicht selbst aus und kann auch keine Auskunft über den Bearbeitungsstand geben. Das Bundesamt führt das Bundeszentralregister und fertigt daraus das Zeugnis – in Papierform auf grünem Spezialpapier oder, seit Oktober 2026, als digitales PDF für private Zwecke.

Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer hat das Führungszeugnis nicht. Es bildet den Stand am Tag der Ausstellung ab – was danach geschieht, steht nicht darin. Viele Arbeitgeber und Behörden verlangen deshalb ein Zeugnis, das nicht älter als drei Monate ist. Fragen Sie im Zweifel bei der Stelle nach, die das Zeugnis verlangt, wie alt es sein darf, bevor Sie den Antrag stellen.

Nicht zu verwechseln ist das Führungszeugnis mit dem Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Wer eine gewerbliche Erlaubnis braucht, etwa bei einer Gewerbeanmeldung, benötigt in der Regel diesen anderen Registerauszug – das Führungszeugnis betrifft ausschließlich strafrechtliche Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundesministerium der Justiz erklärt die Unterschiede der Zeugnisarten auf seiner Seite zum Führungszeugnis ausführlich.

Welche Fehler sollten Sie beim Antrag vermeiden?

Bevor Sie ein Führungszeugnis beantragen, prüfen Sie diese fünf Punkte. Erstens: Nutzen Sie nur das offizielle Portal des Bundesamts für Justiz und keinen privaten Vermittler. Private Anbieter verlangen zusätzliche Gebühren, ohne dass der Vorgang dadurch schneller wird – und eine Expressausstellung gegen Aufpreis gibt es bei der Behörde nicht.

Zweitens: Wählen Sie die richtige Art. Wer ein einfaches Zeugnis vorlegt, obwohl ein erweitertes verlangt wird, muss den Vorgang wiederholen und zahlt die Gebühr ein zweites Mal. Klären Sie deshalb vor dem Antrag, ob der Arbeitgeber oder der Verein ein erweitertes Zeugnis sehen will – und lassen Sie sich die schriftliche Aufforderung dafür geben.

Drittens: Erwarten Sie kein digitales behördliches Zeugnis. Wer ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde braucht, bekommt keine PDF in sein BundID-Konto – das Zeugnis geht direkt an die Behörde. Wer vorher wissen will, was darin steht, kann bei Eintragungen die Einsicht über ein Amtsgericht verlangen.

Viertens: Prüfen Sie vor einem Online-Antrag, ob die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist und ob Sie Ihre PIN kennen. Ohne freigeschaltete eID-Funktion und ohne PIN lässt sich der Antrag online nicht stellen – dann bleibt nur der Weg über die Meldebehörde. Halten Sie außerdem eine Kreditkarte bereit, denn online wird ausschließlich mit Mastercard oder Visa bezahlt.

Fünftens: Stellen Sie einen Antrag aus dem Ausland nicht an die deutsche Meldebehörde. Wer im Ausland wohnt, beantragt das Zeugnis schriftlich unmittelbar beim Bundesamt für Justiz oder über dessen Online-Portal. Ein Antrag bei der Meldebehörde des früheren Wohnortes führt nicht zum Ziel und kostet nur Zeit.

Häufige Fragen zum Führungszeugnis beantragen

Ab welchem Alter kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

Ein Führungszeugnis beantragen können Sie ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Das regelt § 30 Absatz 1 BZRG. Hat die Person eine gesetzliche Vertretung, ist auch diese antragsberechtigt; ist sie geschäftsunfähig, kann nur die gesetzliche Vertretung den Antrag stellen.

Kann eine andere Person das Führungszeugnis für mich beantragen?

Nein. Eine Antragstellung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich – das Gesetz schließt sie ausdrücklich aus. Eine Ausnahme gibt es nur für die gesetzliche Vertretung, etwa bei Minderjährigen oder geschäftsunfähigen Personen. Auch Ehepartner oder Familienangehörige können den Antrag nicht für Sie stellen.

Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig?

Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Das Zeugnis gibt den Stand des Bundeszentralregisters am Tag der Ausstellung wieder. In der Praxis verlangen viele Arbeitgeber und Behörden ein Zeugnis, das nicht älter als drei Monate ist. Erkundigen Sie sich bei der Stelle, die das Zeugnis verlangt, nach ihrer Altersgrenze, bevor Sie den Antrag stellen.

Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis?

Ein erweitertes Führungszeugnis kostet wie jede andere Art 13,00 Euro. Die Gebühr wird im Voraus fällig – online mit Kreditkarte, bei der Meldebehörde vor Ort. Wird das Zeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit gebraucht, wird die Gebühr nicht erhoben. Bei Mittellosigkeit kann das Bundesamt für Justiz die Gebühr auf Antrag ermäßigen oder von ihrer Erhebung absehen.

Bekomme ich ein behördliches Führungszeugnis auch digital?

Nein. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird der Behörde unmittelbar übersandt und kann nicht als digitales Dokument in Ihr persönliches BundID-Konto bestellt werden. Das gilt auch für das digitale Verfahren, das seit dem 1. Oktober 2026 besteht: Es deckt nur das einfache, das erweiterte und das Europäische Führungszeugnis ab. Auf Verlangen gewährt Ihnen die Behörde Einsicht in das behördliche Zeugnis; enthält es Eintragungen, können Sie vorab die Einsicht über ein von Ihnen benanntes Amtsgericht verlangen.

Ich wohne im Ausland – wie stelle ich den Antrag?

Wer im Ausland wohnt, stellt den Antrag schriftlich unmittelbar beim Bundesamt für Justiz in Bonn oder über dessen Online-Portal. Beim schriftlichen Antrag müssen Ihre Personendaten und Ihre Unterschrift amtlich bestätigt werden. Die Meldebehörde Ihres früheren Wohnortes in Deutschland ist dafür nicht zuständig. Das Zeugnis erhalten Sie dann per Post an Ihre Auslandsanschrift – oder, bei einem Online-Antrag, als digitales PDF in Ihr BundID-Konto.

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Emilia Emil schreibt für Sharp Magazine über Persönlichkeiten, Film und Kultur. Auf der Profilseite finden Sie die zugeordneten Beiträge sowie den Kontakt für Hinweise und Korrekturen.

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