Gesellschaft

Wahlhelfer werden: Voraussetzungen, Anmeldung und Erfrischungsgeld

Emilia Emil11 Min. Lesezeit

An jedem Wahltag sorgen in Deutschland Hunderttausende Menschen im Ehrenamt dafür, dass die Stimmzettel ausgegeben, die Urnen bewacht und die Stimmen gezählt werden. Wahlhelfer werden kann fast jede wahlberechtigte Person: Vorkenntnisse sind nicht nötig, die Gemeinde schult die Helfer vor der Wahl, und für den Einsatz gibt es ein Erfrischungsgeld. Dieser Ratgeber erklärt, wer mitmachen darf, wie die Anmeldung läuft, was am Wahltag passiert und was es dafür gibt.

Stimmzettel der Europawahl 2024 in Berlin mit Kugelschreiber
Stimmzettel der Europawahl 2024 in Berlin – eine Hand hält einen Kugelschreiber über dem Stimmzettel. IgorCalzone1 / Wikimedia Commons, CC0
In diesem Artikel
  1. Was macht ein Wahlhelfer überhaupt?
  2. Wer kann Wahlhelfer werden?
  3. Wie melde ich mich als Wahlhelfer an?
  4. Wie läuft der Wahltag für Wahlhelfer ab?
  5. Was verdient man als Wahlhelfer?
  6. Bekommt man als Wahlhelfer frei von der Arbeit?
  7. Muss man eine Schulung machen?
  8. Was ist ein Briefwahlvorstand?
  9. Welche Wahlen stehen 2027 an?
  10. Häufige Fragen zum Wahlhelfer werden
  11. Fazit: Ein Tag für die Demokratie
  12. Weiterlesen auf Sharp Magazine

Der Bedarf ist groß: Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 waren nach Angaben der Bundeswahlleiterin rund 675.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in etwa 90.000 Wahlbezirken im Einsatz. Fast 50 Millionen Menschen gaben ihre Stimme ab – die Wahlbeteiligung lag bei 82,5 Prozent, der höchste Wert seit der Wiedervereinigung. Und 2027 stehen gleich fünf Landtagswahlen an, für die die Gemeinden wieder Tausende Helfer suchen.

Was macht ein Wahlhelfer überhaupt?

Ein Wahlhelfer gehört zum Wahlvorstand seines Wahlbezirks. Der Wahlvorstand besteht nach § 9 des Bundeswahlgesetzes aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und drei bis sieben Beisitzern – insgesamt also fünf bis neun Personen. Dazu kann die Gemeinde Hilfskräfte einsetzen. Der Wahlvorsteher leitet den Ablauf und trifft die Entscheidungen im Wahllokal, der Schriftführer führt die Wahlniederschrift, und die Beisitzer prüfen die Wahlberechtigung, geben die Stimmzettel aus und zählen am Abend die Stimmen.

Versiegelte Wahlurne bei der Bundestagswahl 2017 in Neumarkt
Versiegelte Wahlurne im Wahllokal der Berufsschule Neumarkt bei der Bundestagswahl 2017.

Die Aufgaben beginnen lange vor der ersten Stimme: Am Morgen prüfen die Helfer die leere Wahlurne und versiegeln sie, damit niemand Stimmzettel einwerfen oder entnehmen kann, ohne dass es auffällt. Während der Wahlzeit kontrollieren sie das Wählerverzeichnis, vermerken jede Stimmabgabe und geben die Urne erst frei, wenn die Wahlberechtigung feststeht. Außerdem sorgen sie für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und erklären den Wählerinnen und Wählern bei Bedarf die Formalitäten.

Wer als Wahlhelfer arbeitet, muss seine Aufgabe unparteiisch wahrnehmen und über alles, was er bei seiner Tätigkeit erfährt, Stillschweigen bewahren – so verlangt es § 10 des Bundeswahlgesetzes. Auch das Gesicht darf während der Tätigkeit nicht verhüllt werden. Die Regeln gelten für alle Mitglieder des Wahlvorstands gleichermaßen, vom Wahlvorsteher bis zur Hilfskraft.

Neben den Mitgliedern des Wahlvorstands kann die Gemeinde Hilfskräfte einsetzen, die den Wahlvorstand unterstützen – etwa beim Aufbau des Wahllokals, bei der Ausgabe der Stimmzettel oder bei der Auszählung. Hilfskräfte sind keine Mitglieder des Wahlvorstands und stimmen bei Entscheidungen nicht mit ab, etwa wenn der Vorstand über einen zweifelhaften Stimmzettel entscheidet. Auch sie müssen wahlberechtigt sein und ihre Aufgabe unparteiisch wahrnehmen.

Wer kann Wahlhelfer werden?

Voraussetzung ist in erster Linie die Wahlberechtigung bei der betreffenden Wahl: Wer bei der Wahl selbst wählen darf, kann in der Regel auch als Wahlhelfer mitmachen. Das gilt für Bundestags-, Europa-, Landtags- und Kommunalwahlen gleichermaßen. Eine Ausnahme gibt es für Gemeindebedienstete: Sie können auch dann zu Mitgliedern der Wahlvorstände berufen werden, wenn sie bei Landtags- und Kommunalwahlen selbst nicht wahlberechtigt sind.

Vorkenntnisse braucht niemand: Die Städte werben ausdrücklich damit, dass keine Erfahrung nötig ist – Neuss etwa sucht für die Landtagswahl 2027 rund 1.100 Helfer und stellt Schulungsunterlagen und Videos bereit. Wer nicht mitmachen kann oder will, darf in bestimmten Fällen ablehnen: Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen, Abgeordnete und Personen, die am Wahltag 67 Jahre oder älter sind, können die Berufung ablehnen. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen dürfen dagegen gar nicht erst zu Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden. Auch wer kleine Kinder betreut, krank ist oder dringende berufliche Gründe hat, kann sich befreien lassen.

Wie melde ich mich als Wahlhelfer an?

Wer Wahlhelfer werden möchte, meldet sich bei seiner Gemeinde – in der Regel beim Wahlamt oder über das Serviceportal der Stadt. Viele Gemeinden haben dafür ein Online-Formular, in dem man auch einen Wunschwahlbezirk angeben kann, etwa das Wahllokal in der eigenen Nachbarschaft. Die Gemeinde entscheidet über den Einsatz und teilt die Helfer rechtzeitig vor der Wahl ein. Wer sich freiwillig meldet, bekommt in der Regel auch den gewünschten Bezirk – ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

Melden sich zu wenige Freiwillige, kann die Gemeinde Wahlberechtigte auch berufen: Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist – eine Ablehnung ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Die Berufung kommt in der Praxis vor, wenn eine Wahl kurzfristig ansteht oder ein Bezirk viele Helfer braucht. Wer berufen wird, erhält die Mitteilung rechtzeitig vor dem Wahltag und erfährt dabei auch, in welchem Wahllokal er eingesetzt wird.

Für die Landtagswahlen 2027 suchen die Gemeinden schon jetzt Helfer: Neuss etwa hat seine Suche am 30. Oktober 2026 gestartet und braucht rund 1.100 Wahlhelfende. Wer sich meldet, erhält rechtzeitig vor der Wahl die Mitteilung über den Einsatzort und die Uhrzeit. Zusammen mit der Mitteilung kommen in der Regel auch die Termine für die Schulung und die Schulungsunterlagen – und am Wahltag genügt es, pünktlich im zugewiesenen Wahllokal zu erscheinen.

Wie läuft der Wahltag für Wahlhelfer ab?

Der Wahltag beginnt für die Helfer vor 8 Uhr: Der Wahlvorstand tritt rechtzeitig vor Beginn der Wahlzeit zusammen, richtet das Wahllokal ein und prüft die Wahlurne. Um 8 Uhr öffnen die Wahllokale, und bis 18 Uhr können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben. Während des Tages arbeiten die Helfer in der Regel in Schichten, damit niemand den ganzen Tag ohne Pause im Wahllokal sitzen muss.

Wahlhelfer werden im Wahllokal: Wahlkabinen und Wahlurne in einem Wahllokal in Potsdam
Wahlkabinen und Wahlurne in einem Wahllokal in Potsdam.

Nach 18 Uhr schließt das Wahllokal, und die Auszählung beginnt – ohne Unterbrechung, direkt im Anschluss an die Wahlhandlung. Alle Mitglieder des Wahlvorstands müssen dann anwesend sein, bis alle Stimmen ausgezählt sind. Zuerst werden die Stimmzettel gezählt und mit den Vermerken im Wählerverzeichnis abgeglichen, dann die gültigen und ungültigen Erst- und Zweitstimmen festgestellt. Bei einer Bundestagswahl kann die Auszählung nach Angaben der Bundeswahlleiterin bis nach Mitternacht dauern. Gezählt werden die Zahl der Wahlberechtigten und der Wähler sowie die gültigen und ungültigen Erst- und Zweitstimmen.

Historische Stimmauszählung bei der Bundestagswahl 1961
Stimmauszählung im Stimmbezirk 63 bei der Bundestagswahl 1961 – historisches Foto des Bundesarchivs.

Das Ergebnis wird anschließend in einer Wahlniederschrift festgehalten und per Schnellmeldung weitergegeben: Der Wahlvorsteher meldet es der Gemeindebehörde, die die Ergebnisse zusammenfasst und an den Kreiswahlleiter weitergibt. Von dort geht es über den Landeswahlleiter an die Bundeswahlleiterin, die daraus das vorläufige Ergebnis für ganz Deutschland ermittelt. Bei Kommunalwahlen kann die Auszählung ausnahmsweise auch noch am nachfolgenden Werktag fortgesetzt werden.

Was verdient man als Wahlhelfer?

Für den Einsatz gibt es ein Erfrischungsgeld – eine pauschale Entschädigung, die ursprünglich für Essen und Getränke am Wahltag gedacht war. Die Höhe regelt für Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen die Bundeswahlordnung. Ihr § 10 sieht für den Wahltag ein Erfrischungsgeld vor: 35 Euro für den Vorsitzenden, 25 Euro für jedes übrige Mitglied des Wahlvorstands. Viele Gemeinden zahlen deutlich mehr als diesen Mindestbetrag.

Wie viel es am Ende ist, hängt von der Gemeinde und der Wahl ab: Neuss zahlt für die Landtagswahl 2027 zwischen 60 und 80 Euro je nach Funktion, Aachen 50 bis 60 Euro je nach Rolle. In Berlin liegen die Sätze deutlich höher – bis zu 120 Euro für Wahlvorsteher im Urnenwahllokal –, weil die Stadtstaaten eigene Regelungen treffen dürfen. Wer an einer Schulung teilnimmt, bekommt in Berlin zusätzlich 40 Euro für eine Präsenzschulung oder 25 Euro für eine Online-Schulung.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Gemeinde / Grundlage Wahlvorsteher Weitere Mitglieder Hinweis
Bund (BWO § 10) 35 Euro 25 Euro Mindestbetrag; „kann“ gewährt werden
Neuss (Landtagswahl 2027) 60–80 Euro 60–80 Euro je nach Funktion
Aachen 50–60 Euro 50–60 Euro je nach Rolle; Auszahlung in 2–3 Wochen
Berlin (LWO § 4) 120 Euro 100 Euro Urnenwahllokal; mit Freizeitausgleich vermindert

Bei Kommunalwahlen gilt eine andere Regelung: Dort richtet sich die Entschädigung nach der Satzung der jeweiligen Gemeinde über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit. Außerdem ersetzt die Gemeinde Sachschäden, die durch die Tätigkeit als Wahlhelfer entstehen. Wer außerhalb seines eigenen Wahlbezirks oder Wohnorts eingesetzt wird, erhält zusätzlich Ersatz der notwendigen Fahrtkosten – und bei einem Einsatz außerhalb des Wohnorts auch Tage- und Übernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz.

Bekommt man als Wahlhelfer frei von der Arbeit?

Einen gesetzlichen Anspruch auf freie Zeit für den Wahltag gibt es nicht: In den wahlrechtlichen Bestimmungen ist keine Regelung über Sonderurlaub oder Arbeitsbefreiung enthalten. Ob der Arbeitgeber freigibt, liegt grundsätzlich in seinem Ermessen – es sei denn, ein Gesetz oder ein Tarifvertrag regelt es anders. Wer unsicher ist, sollte rechtzeitig vor der Wahl beim Arbeitgeber nachfragen.

Für Beschäftigte des Bundes wird die Arbeitsbefreiung in der Regel durch einen Erlass geregelt: Sie erhalten in der Regel einen Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung, sofern die Gemeinde nicht deutlich mehr als den gesetzlichen Mindestbetrag zahlt. Auch einige Städte gewähren ihren eigenen Beschäftigten einen freien Tag – in Berlin etwa gibt es für Beschäftigte der Berliner Verwaltung eine Dienstbefreiung von bis zu zwei Tagen.

Muss man eine Schulung machen?

Eine Pflicht zur Schulung gibt es nicht, aber die Gemeinde muss die Mitglieder des Wahlvorstands vor der Wahl so über ihre Aufgaben unterrichten, dass ein ordnungsgemäßer Ablauf gesichert ist – so verlangt es § 6 Absatz 5 der Bundeswahlordnung. In der Praxis bedeutet das: Viele Gemeinden bieten vor dem Wahltag eine Schulung an, andere verteilen Schulungsunterlagen oder stellen Videos bereit, in denen der Ablauf erklärt wird.

Die Teilnahme lohnt sich auch ohne Pflicht: Wer die Abläufe kennt, arbeitet am Wahltag sicherer und schneller – und in manchen Städten gibt es für die Schulung sogar eine eigene Pauschale. In Berlin etwa erhalten Wahlhelfer 40 Euro für eine Schulung in Präsenz oder 25 Euro für eine Online-Schulung. Reservewahlhelfer, die am Wahltag nicht eingesetzt werden, bekommen in Berlin immerhin 20 Euro.

In der Schulung geht es um den praktischen Ablauf: Wie prüft man das Wählerverzeichnis, wie gibt man die Stimmzettel aus, was passiert mit einem Stimmzettel, der nicht eindeutig ist, und wie wird die Wahlniederschrift geführt? Auch die Schnellmeldung gehört zum Schulungsstoff, damit das Ergebnis am Abend schnell und fehlerfrei bei der Gemeinde ankommt. Wer die Schulung besucht hat, weiß am Wahltag genau, was zu tun ist.

Was ist ein Briefwahlvorstand?

Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen zählen eigene Briefwahlvorstände aus. Sie prüfen die Wahlbriefe, stellen fest, ob die Stimmabgabe gültig ist, und zählen die Stimmen nach 18 Uhr – getrennt von den Urnenwahlvorständen. Bei der Bundestagswahl 2025 gaben 37,0 Prozent der Wählerinnen und Wähler ihre Stimme per Briefwahl ab, deshalb sind die Briefwahlvorstände ein fester Teil jeder Wahl.

Stimmzettel-Muster der Europawahl 2024 in Berlin
Stimmzettel-Muster der Europawahl 2024 in Berlin, deutlich als „Muster“ gekennzeichnet.

Auch für die Briefwahlvorstände gelten die gleichen Regeln wie für die Urnenwahlvorstände: Die Mitglieder müssen wahlberechtigt sein, arbeiten ehrenamtlich und erhalten das gleiche Erfrischungsgeld. Der Unterschied liegt im Ablauf: Briefwahlvorstände kommen oft erst am Nachmittag zusammen, prüfen die eingegangenen Wahlbriefe und beginnen die Auszählung ebenfalls erst nach 18 Uhr.

Welche Wahlen stehen 2027 an?

Der nächste große Einsatz steht 2027 an: Gleich fünf Landtage werden neu gewählt, und für jede dieser Wahlen suchen die Gemeinden Tausende Helfer. Wer sich jetzt meldet, kann sich den Termin schon vormerken – die Wahltage stehen bereits fest. Auch die Bundestagswahl 2029 wirft ihre Schatten voraus, doch bis dahin sind die Landtagswahlen 2027 die nächsten Gelegenheiten, als Wahlhelfer mitzumachen. In Neuss etwa läuft die Suche über das Serviceportal der Stadt, in anderen Gemeinden über das Wahlamt oder ein Formular auf der Gemeindewebsite.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Land Wahltag Festgelegt durch
Saarland 18. April 2027 Ministerrat, 3. März 2026
Schleswig-Holstein 18. April 2027 Kabinett, 24. März 2026
Nordrhein-Westfalen 25. April 2027 Kabinett, 24. Februar 2026
Bremen 30. Mai 2027 Bürgerschaft, 22. April 2026
Niedersachsen 26. September 2027 Kabinett, 11. August 2026

Häufige Fragen zum Wahlhelfer werden

Muss ich Wahlhelfer werden, wenn mich die Gemeinde beruft?

Grundsätzlich ja: Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist. Eine Ablehnung ist nur aus wichtigen Gründen möglich – etwa bei Krankheit, Behinderung, dringenden beruflichen Gründen oder der Betreuung von Familienangehörigen. Wer ablehnen will, muss den Grund gegenüber der Gemeindebehörde darlegen; sie entscheidet darüber.

Kann ich ablehnen, wenn ich über 67 bin?

Ja: Wer am Wahltag das 67. Lebensjahr vollendet hat, kann die Berufung ablehnen. Das gilt auch für Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen sowie für Abgeordnete des Europaparlaments, des Bundestags und der Landtage. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen dürfen nach § 9 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes gar nicht erst zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden.

Brauche ich Vorkenntnisse, um Wahlhelfer zu werden?

Nein: Vorkenntnisse sind nicht nötig. Die Gemeinde unterrichtet die Mitglieder des Wahlvorstands vor der Wahl über ihre Aufgaben, und viele Städte stellen Schulungsunterlagen oder Videos bereit. Wer zum ersten Mal dabei ist, bekommt im Wahllokal einen erfahrenen Wahlvorsteher an die Seite, der den Ablauf leitet.

Wie lange dauert der Einsatz am Wahltag?

Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet, und die Helfer sind schon vorher da. Wer in Schichten arbeitet, ist nur einen Teil des Tages im Einsatz – zur Auszählung nach 18 Uhr müssen aber alle Mitglieder des Wahlvorstands wieder anwesend sein. Je nach Wahlbeteiligung kann die Auszählung bis nach Mitternacht dauern.

Darf ich als Wahlhelfer meine Meinung sagen?

Im Wahllokal nicht: Die Mitglieder des Wahlvorstands müssen ihre Aufgabe unparteiisch wahrnehmen und dürfen während ihrer Tätigkeit kein sichtbares Zeichen ihrer politischen Überzeugung tragen. Über das, was sie bei ihrer Tätigkeit erfahren, müssen sie Stillschweigen bewahren. Außerhalb des Wahllokals gilt die Meinungsfreiheit wie für alle anderen auch.

Kann ich im eigenen Wahlbezirk eingesetzt werden?

In der Regel ja: Wer sich freiwillig meldet, kann einen Wunschwahlbezirk angeben, und die Gemeinde berücksichtigt Wünsche nach Möglichkeit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Bezirk besteht aber nicht – die Gemeinde entscheidet, wo die Helfer gebraucht werden. Ein Einsatz außerhalb des eigenen Wahlbezirks ist ausdrücklich möglich.

Fazit: Ein Tag für die Demokratie

Wahlhelfer zu sein, ist ein Ehrenamt mit Verantwortung: Ohne die Helfer in den Wahllokalen gäbe es keine ordnungsgemäße Wahl. Der Einsatz kostet einen Tag, bringt aber einen Blick hinter die Kulissen der Demokratie – und ein Erfrischungsgeld obendrauf. Wer 2027 bei einer Landtagswahl dabei sein will, meldet sich am besten jetzt bei seiner Gemeinde.

Und wer nach dem Wahltag merkt, dass ihm die Mitarbeit gefällt, findet viele Wege, sich weiter einzubringen: im Ehrenamt, in einem Verein – oder direkt beim Bundestag, wo jede Bürgerin und jeder Bürger eine Petition einreichen kann. Demokratie lebt davon, dass Menschen mitmachen – am Wahltag im Wahllokal und darüber hinaus.

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Emilia Emil

Emilia Emil schreibt für Sharp Magazine über Persönlichkeiten, Film und Kultur. Auf der Profilseite finden Sie die zugeordneten Beiträge sowie den Kontakt für Hinweise und Korrekturen.

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