Gesellschaft

Ehrenamt: Engagement finden, Versicherungsschutz und Pauschalen 2026

Emilia Emil13 Min. Lesezeit

Ehrenamt bedeutet, Zeit und Fähigkeiten freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl einzusetzen – ob im Sportverein, bei der Feuerwehr, in einer Tafel oder in der Nachbarschaftshilfe. Millionen Menschen in Deutschland tun das bereits, und jedes Jahr kommen neue hinzu. Trotzdem stellen sich viele Interessierte dieselben drei Fragen: Wo finde ich ein passendes Angebot, bin ich bei einem Einsatz versichert, und was gilt steuerlich? Dieser Ratgeber beantwortet alle drei Fragen – mit konkreten Anlaufstellen, den aktuellen Pauschalen für 2026 und einer ehrlichen Einordnung der Zahlen, die über freiwilliges Engagement kursieren. Anlass gibt es übrigens auch: Am 5. Dezember ist der Internationale Tag des Ehrenamtes.

Freiwillige Feuerwehr bei einer Übung
Freiwillige Feuerwehr bei einer Übung. Foto: GT1976 / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
In diesem Artikel
  1. Was zählt dazu – und was nicht?
  2. Wo kann ich mich engagieren?
  3. Wie finde ich das passende Angebot?
  4. Bin ich bei einem Einsatz versichert?
  5. Welche Pauschalen gibt es 2026?
  6. Lässt sich Engagement mit Beruf und Familie verbinden?
  7. Wie viele Menschen engagieren sich wirklich?
  8. Was bringt mir ein Engagement – und was kostet es mich?
  9. Häufige Fragen

Vorab das Wichtigste in Kürze: Sie brauchen keine besondere Vorbildung, um sich zu engagieren. Die meisten Tätigkeiten lassen sich mit Beruf oder Familie vereinbaren, viele Träger übernehmen den Versicherungsschutz, und für bestimmte Aufgaben gibt es steuerfreie Pauschalen. Worauf Sie im Einzelnen achten müssen, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.

Was zählt dazu – und was nicht?

Nach der Definition des Deutschen Freiwilligensurveys zählt als freiwilliges Engagement jede Tätigkeit, die freiwillig und gemeinschaftsbezogen im öffentlichen Raum ausgeübt wird und nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet ist. Vier Merkmale müssen also zusammenkommen: Sie handeln aus eigenem Antrieb, Sie tun es für andere oder für eine Gemeinschaft, die Tätigkeit findet im öffentlichen Raum statt, und Sie verfolgen damit keinen Gewinn. Wer im Verein Fußball trainiert, bei der Tafel Lebensmittel ausgibt oder im Seniorenheim vorliest, erfüllt diese Merkmale.

Nicht dazu zählen dagegen die bloße Mitgliedschaft in einem Verein, ein Hobby für sich allein, ein Praktikum oder eine Spende. Auch ein bezahlter Nebenjob ist kein freiwilliges Engagement: Ein Ehrenamt unterscheidet sich damit klar von einem Minijob, denn es begründet kein Arbeitsverhältnis und keine Entgeltpflicht. Wer eine Aufwandsentschädigung erhält, bleibt trotzdem ehrenamtlich tätig, solange die Tätigkeit unentgeltlich im Sinne der Definition bleibt und die Entschädigung den Aufwand abdeckt.

Ebenfalls nicht mitgezählt werden die geregelten Freiwilligendienste. Das Freiwillige Soziale Jahr, das Freiwillige Ökologische Jahr und der Bundesfreiwilligendienst sind Dienste mit festen Rahmenbedingungen, Taschengeld und Sozialversicherung – der Bundesfreiwilligendienst besteht seit 2011 und hat keine obere Altersgrenze. Wer einen solchen Dienst leistet, arbeitet nicht ehrenamtlich im engen Sinne, sondern in einem eigenen, gesetzlich geregelten Format.

Auch ein Vorstandsamt folgt eigenen Regeln. Nach § 27 Abs. 3 S. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Vorstandsmitglieder unentgeltlich tätig. Eine Vergütung ist nur möglich, wenn die Satzung des Vereins sie ausdrücklich zulässt – das ergibt sich aus § 40 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wer in einem Vorstand mitarbeitet, sollte die Satzung deshalb kennen, bevor über eine Vergütung oder eine Pauschale gesprochen wird. Der Ersatz belegter Auslagen ist dagegen immer möglich.

Freiwillige bei einer Aktion für eine Tafel
Freiwillige bei einer Aktion für eine Tafel. Foto: Staff Sgt. Daniel Yeadon / Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Wo kann ich mich engagieren?

Die Bereiche sind so vielfältig wie die Gesellschaft selbst. Nach der neuesten Welle des Deutschen Freiwilligensurveys aus dem Jahr 2024 engagieren sich die meisten Menschen im Sport und in der Bewegung (13 Prozent), gefolgt vom sozialen Bereich (8 Prozent) sowie von Kultur und Musik, Schule und Kindergarten und Kirche und Religion mit je 6 Prozent. In der vorherigen Welle von 2019 lagen Sport und Bewegung bei 13,5 Prozent, Kultur und Musik bei 8,6 Prozent, der soziale Bereich bei 8,3 Prozent und Schule und Kindergarten bei 8,2 Prozent. Die Rangfolge ist also über die Jahre bemerkenswert stabil.

Organisatorisch steht der Verein im Mittelpunkt: Er ist die häufigste Form, in der sich Menschen zusammenschließen. Darüber stehen Verbände, die viele Vereine bündeln, und im sozialen Bereich die sechs großen Wohlfahrtsverbände – Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Allein in der Freien Wohlfahrtspflege engagieren sich nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege rund drei Millionen Menschen. Daneben gibt es den Zivil- und Katastrophenschutz: Nach einer Studie des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit dem Zivilgesellschaft in Zahlen-Projekt sind rund 1,76 Millionen Menschen ab 18 Jahren in diesem Bereich tätig.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Bereich Beispiele Typische Träger
Sport und Bewegung Training, Schiedsrichter, Vereinsorganisation Sportvereine, Verbände
Sozialer Bereich Tafel, Suppenküche, Besuchsdienste Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden
Kultur und Musik Chor, Theater, Museum, Kulturtafel Kulturvereine, Fördervereine
Schule und Kindergarten Lesepaten, Förderverein, Hausaufgabenhilfe Fördervereine, Elterninitiativen
Rettung und Katastrophenschutz Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Rettungsdienste Freiwillige Feuerwehr, Hilfsorganisationen
Kirche und Religion Gemeindearbeit, Seelsorge, Kirchenmusik Kirchengemeinden, kirchliche Verbände

Diese Übersicht zeigt nur die größten Felder. Hinzu kommen Umwelt und Tierschutz, Politik und Interessenvertretung, Nachbarschaftshilfe und viele kleine Initiativen, die keinem Verband angehören. Entscheidend ist nicht die Größe des Trägers, sondern dass Aufgabe, Zeitaufwand und Werte zu Ihnen passen.

Wie finde ich das passende Angebot?

Der schnellste Weg zu einem passenden Angebot vor Ort führt über eine Freiwilligenagentur. Diese Agenturen beraten persönlich, fragen nach Ihren Interessen, Ihrem Zeitbudget und Ihren Fähigkeiten und vermitteln Sie an passende Organisationen. Sie sind in vielen Städten und Landkreisen tätig und kennen die Träger vor Ort – auch die kleinen Initiativen, die keine eigene Werbung machen.

Einen bundesweiten Überblick gibt der Agenturatlas der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa). Der Dach- und Fachverband der Freiwilligenagenturen wurde 1999 gegründet. Über den Agenturatlas der bagfa finden Sie die Agentur in Ihrer Nähe, oft mit direkten Kontaktdaten und Sprechzeiten.

Daneben gibt es Online-Portale, auf denen Sie gezielt suchen können. Auf betterplace.org finden Sie Projekte, die Zeitspenden suchen, und auf vostel.de vor allem flexible und einmalige Einsätze in größeren Städten. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt unterstützt das Engagement insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen; sie wurde 2020 gegründet und ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die gemeinsam von mehreren Bundesministerien getragen wird. Auch viele Kommunen betreiben eine eigene Ehrenamtsbörse auf ihrer Website – ein Blick auf die Seite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises lohnt sich.

Wenn Sie ein Angebot gefunden haben, vereinbaren Sie am besten ein Kennenlerngespräch oder eine Schnupperphase. Klären Sie dabei vier Punkte: Wie ist der Versicherungsschutz geregelt, werden Auslagen erstattet, wie hoch ist der zeitliche Aufwand pro Woche, und welche Nachweise oder Einarbeitungen sind nötig? Ein seriöser Träger beantwortet diese Fragen offen. Wenn Sie sich nach dem Schnuppern unsicher fühlen, ist das kein Scheitern – dann passt die Aufgabe nicht, und die Agentur vermittelt Sie weiter.

Ehrenamt bei der Kulturtafel in Hannover
Gemeinschaftsessen der Kulturtafel in Hannover. Foto: Bernd Schwabe in Hannover / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Bin ich bei einem Einsatz versichert?

Wer sich engagiert, fragt sich zu Recht, ob der Versicherungsschutz im Einsatz gilt. Die Antwort hängt davon ab, für wen Sie tätig sind. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt ehrenamtlich Tätige in Rettungsunternehmen wie der Freiwilligen Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Technischen Hilfswerk, den Johannitern, den Maltesern, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und der Bergwacht. Sie schützt außerdem Engagierte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und in Kirchen sowie Menschen, die wie Beschäftigte für eine öffentlich-rechtliche Einrichtung tätig werden.

Der Schutz umfasst Arbeitsunfälle und Wegeunfälle, also Unfälle auf dem Weg zum Einsatz und zurück, sowie die medizinische Behandlung, Rehabilitation und – bei bleibenden Folgen – eine Unfallrente. Sachschäden sind dagegen grundsätzlich nicht abgedeckt, außer bei Nothelfern und Rettungskräften im Einsatz. Gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger, etwa Vorstandsmitglieder, können sich außerdem freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern; Vereine können dafür einen Sammelantrag bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft stellen, der Beitrag liegt bei 4,95 Euro pro Person und Jahr (Stand 2025).

Für die Haftpflicht gilt: Die Haftpflichtversicherung des Vereins deckt in der Regel alle für den Verein Tätigen ab, also auch Ehrenamtliche. Wer für eine kleine Initiative ohne eigene Versicherung tätig ist, sollte prüfen, ob die eigene private Haftpflichtversicherung ausreicht. Als Sicherheitsnetz gibt es in jedem Bundesland eine Landes-Ehrenamtsversicherung, also eine Sammelversicherung, die greift, wenn die Organisation selbst keinen Schutz bietet. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich von Land zu Land.

Die praktische Regel lautet deshalb: Fragen Sie vor dem ersten Einsatz schriftlich oder im Gespräch nach, wie Sie unfall- und haftpflichtversichert sind, und lassen Sie sich den Träger der Versicherung nennen. Wenn der Träger keine klare Antwort gibt, klären Sie den Schutz vor dem Start – etwa über die Freiwilligenagentur oder die Sammelversicherung Ihres Bundeslandes. Ein Einsatz ohne geklärten Versicherungsschutz ist ein vermeidbares Risiko.

THW-Einsatz bei Hochwasser
THW-Kräfte beim Hochwassereinsatz in Reinfeld. Foto: Thiemo Schuff / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Welche Pauschalen gibt es 2026?

Für ein Ehrenamt können zwei steuerfreie Pauschalen in Frage kommen. Sie sind im Einkommensteuergesetz geregelt und wurden zum 1. Januar 2026 durch das Steueränderungsgesetz 2025 erhöht. Bis 2020 lagen sie bei 2.400 Euro und 720 Euro, von 2021 bis 2025 bei 3.000 Euro und 840 Euro – seit 2026 gelten 3.300 Euro und 960 Euro. Die Beträge stehen im Gesetzestext selbst: § 3 des Einkommensteuergesetzes nennt für die Übungsleiterpauschale bis zu 3.300 Euro im Jahr und für die Ehrenamtspauschale bis zu 960 Euro im Jahr.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Pauschale Höhe 2026 Für wen Voraussetzung
Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) 3.300 Euro pro Jahr Trainer, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Künstler, Pflegende Pädagogische, künstlerische oder pflegerische Tätigkeit
Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) 960 Euro pro Jahr Vorstand, Kassenwart, Platzwart und andere Tätige Alle anderen gemeinnützigen Tätigkeiten

Beide Pauschalen gelten nur unter denselben Bedingungen: Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden – als Richtwert gilt höchstens ein Drittel einer Vollzeitstelle, also etwa 14 Stunden pro Woche. Sie muss einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dienen oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet werden, und sie muss im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb stattfinden, nicht im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Jede Pauschale steht einer Person nur einmal pro Jahr zu, nicht einmal pro Verein. Nur der Betrag, der über die jeweilige Pauschale hinausgeht, ist steuerpflichtig, und Werbungskosten können erst oberhalb der Pauschale geltend gemacht werden.

Eine Kombination ist möglich, aber nur für verschiedene Tätigkeiten: Wer als Trainer 3.300 Euro erhält und zusätzlich als Kassenwart tätig ist, kann für die zweite Tätigkeit die Ehrenamtspauschale von 960 Euro nutzen – insgesamt also bis zu 4.260 Euro im Jahr. Für dieselbe Tätigkeit dürfen die beiden Pauschalen dagegen nicht zusammengerechnet werden. Beachten Sie außerdem: Für eine Vorstandstätigkeit greift die Ehrenamtspauschale nur, wenn die Satzung eine Vergütung zulässt. Belegte Auslagen, die Ihnen erstattet werden, sind davon getrennt und in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Die Pauschalen machen Sie in Ihrer Steuererklärung geltend. Dieser Abschnitt ersetzt keine Steuerberatung – bei Zweifeln hilft ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein.

Lässt sich Engagement mit Beruf und Familie verbinden?

Ja, in den meisten Fällen. Entscheidend ist das Zeitbudget: Wer nebenberuflich tätig ist, kann die Pauschalen nur nutzen, solange der Umfang im Rahmen bleibt. Viele Engagierte leisten zwei bis fünf Stunden pro Woche – das passt neben einem Vollzeitjob, solange die Aufgabe planbar ist und keine festen Dienste zu ungünstigen Zeiten verlangt.

Auch in besonderen Lebensphasen bleibt Engagement möglich. Wer einen Angehörigen pflegt, kann Pflegezeit nehmen und sich daneben in kleinerem Umfang engagieren, etwa mit einem Besuchsdienst oder einer Aufgabe, die sich von zu Hause erledigen lässt. Auch in der Elternzeit ist Engagement möglich, etwa in einem Förderverein der Kita oder bei einem flexiblen Projekt. Sprechen Sie in beiden Fällen offen mit dem Träger über Ihre verfügbare Zeit – eine ehrliche Absprache verhindert Überlastung und Enttäuschung auf beiden Seiten.

Suppenküche in Berlin-Mitte
Suppenküche an der Marienkirche in Berlin-Mitte. Foto: Sebastian Wallroth / Wikimedia Commons, CC BY 4.0.

Wie viele Menschen engagieren sich wirklich?

Wie viele Menschen in Deutschland ein Ehrenamt ausüben, hängt davon ab, wie man zählt. Die neueste Welle des Deutschen Freiwilligensurveys aus dem Jahr 2024 kommt auf 36,7 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren – knapp 27 Millionen Menschen. Die vorherige Welle von 2019 hatte 39,7 Prozent beziehungsweise 28,8 Millionen Menschen ergeben. Der leichte Rückgang zwischen den beiden Wellen ist in der breiten Definition des Surveys gemessen, die auch informelles Engagement außerhalb fester Organisationen einschließt.

Andere Zahlen messen enger. Die oft zitierten 16,9 Millionen beziehen sich auf die organisierte Freiwilligenarbeit, also nur auf Engagement in festen Strukturen, und lassen informelle Hilfe außen vor. Die Zahl von rund 30 Millionen, die in Reden und Öffentlichkeitsarbeit auftaucht, ist dagegen eine gerundete Angabe ohne eigene Erhebungsmethode. Wieder andere Zahlen beschreiben nur Teilbereiche: Rund 657.000 zivilgesellschaftliche Organisationen zählte das Zivilgesellschaft in Zahlen-Projekt für das Jahr 2022 (ZiviZ-Survey 2023), und rund 1,76 Millionen Menschen sind im Zivil- und Katastrophenschutz tätig.

Keine dieser Zahlen ist für sich genommen falsch – sie messen nur Unterschiedliches. Wer Zahlen vergleicht, sollte deshalb immer fragen: Zählt die Erhebung auch informelles Engagement, nur organisiertes, oder nur einen Teilbereich? Die breiteste und am besten dokumentierte Grundlage bleibt der Deutsche Freiwilligensurvey; die aktuellen Zahlen finden Sie in der Kampagne der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt der Bundesregierung. Als Faustregel gilt: Etwa jeder dritte Mensch ab 14 Jahren engagiert sich – je nach Zählweise etwas mehr oder etwas weniger.

Was bringt mir ein Engagement – und was kostet es mich?

Der Nutzen ist vor allem persönlich: neue Kontakte, neue Fähigkeiten und das Gefühl, etwas zu bewirken. Viele Träger stellen auf Wunsch eine Bestätigung oder ein Zeugnis aus, das bei Bewerbungen hilft – fragen Sie danach, wenn Sie eines brauchen. Manche Tätigkeiten bringen außerdem praktische Vorteile, etwa Fortbildungen, Fahrtkostenerstattung oder vergünstigte Mitgliedschaften. Was ein Engagement kostet, ist in erster Linie Zeit; eigene Auslagen sollten Sie sich erstatten lassen, statt sie still zu tragen.

Eine besondere Form der Anerkennung ist die Ehrenamtskarte. Es gibt keine bundeseinheitliche Karte – jedes Bundesland hat eigene Regeln. In Bayern erhalten Sie die blaue Karte bei fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr über mindestens zwei Jahre, ab einem Mindestalter von 16 Jahren; sie gilt drei Jahre. Die goldene Karte ist unbefristet und setzt 25 Jahre Engagement im selben Umfang voraus. In Nordrhein-Westfalen wurden die Bedingungen 2026 gesenkt: Dort reichen vier Stunden pro Woche oder 200 Stunden im Jahr über mindestens ein Jahr. Mit der Karte erhalten Sie Vergünstigungen bei Partnern in Ihrer Region, etwa in Museen, Schwimmbädern oder Geschäften.

Zum Schluss ein Termin, den Sie sich merken können: Am 5. Dezember wird der Internationale Tag des Ehrenamtes begangen. Er geht auf eine Resolution der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1985 zurück und wird seit 1986 gefeiert; an diesem Tag wird auch der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Wenn Sie noch unentschlossen sind, ist der Dezember ein guter Zeitpunkt, um eine Freiwilligenagentur aufzusuchen und ein erstes Gespräch zu führen.

Häufige Fragen

Muss ich Mitglied in einem Verein sein, um mich zu engagieren?

Nein. Viele Tätigkeiten stehen auch Nichtmitgliedern offen, etwa über Freiwilligenagenturen, Initiativen oder Nachbarschaftsprojekte. Manche Rollen setzen allerdings eine Mitgliedschaft voraus – etwa ein Vorstandsamt oder eine Funktion mit Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Fragen Sie beim Träger nach, ob eine Mitgliedschaft nötig ist, bevor Sie sich festlegen.

Kann ich jederzeit wieder aufhören?

Ja. Freiwilliges Engagement ist keine Beschäftigung und kennt keine Kündigungsfrist wie ein Arbeitsverhältnis. Fair ist es trotzdem, rechtzeitig Bescheid zu geben und eine Übergabe anzubieten, damit eine Aufgabe nicht plötzlich unbesetzt bleibt. Wenn Sie sich überfordert fühlen, sprechen Sie zuerst mit dem Träger – oft lässt sich der Umfang reduzieren, statt ganz aufzuhören.

Zählt ein Freiwilligendienst als Ehrenamt?

Nein, im engen Sinne nicht. Das Freiwillige Soziale Jahr, das Freiwillige Ökologische Jahr und der Bundesfreiwilligendienst sind geregelte Dienste mit Taschengeld, Sozialversicherung und festen Seminartagen. Sie sind eine eigene Form des Engagements, aber kein freiwilliges Engagement im Sinne der Definition des Freiwilligensurveys. Beides lässt sich übrigens nacheinander verbinden: Viele Menschen leisten zuerst einen Dienst und engagieren sich danach ehrenamtlich weiter.

Bekomme ich einen Nachweis für Bewerbungen?

Ja, auf Wunsch. Die meisten Träger stellen eine Bestätigung über Art, Dauer und Umfang Ihrer Tätigkeit aus, manche auch ein ausführlicheres Zeugnis. Bitten Sie rechtzeitig darum, am besten schon beim Start oder spätestens beim Abschied, damit die Angaben noch frisch sind. Ein solcher Nachweis zeigt in Bewerbungen Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein.

Gilt die Ehrenamtskarte in ganz Deutschland?

Nein. Die Karte ist ein Programm der einzelnen Bundesländer, und Bedingungen, Gültigkeit und Partner unterscheiden sich. Bayern und Nordrhein-Westfalen sind oben als Beispiele genannt, aber Ihr Bundesland kann andere Stunden- oder Zeitvorgaben haben. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune oder Ihrer Freiwilligenagentur, welche Karte für Sie gilt und wo sie anerkannt wird.

Was tun, wenn ich keine passende Stelle finde?

Lassen Sie sich von einer Freiwilligenagentur beraten – sie kennt auch Angebote, die nicht online stehen. Probieren Sie Schnupperangebote oder einmalige Einsätze aus, um verschiedene Bereiche kennenzulernen. Manchmal entsteht die passende Aufgabe erst im Gespräch: Kleine Initiativen freuen sich über Menschen, die eine konkrete Idee mitbringen, etwa eine Lesegruppe, eine Nachbarschaftshilfe oder ein Reparaturcafé.

Stand: 5. November 2026.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerliche und versicherungsrechtliche Fragen klären Sie im Zweifel mit einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder der zuständigen Versicherung.

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Emilia Emil

Emilia Emil schreibt für Sharp Magazine über Persönlichkeiten, Film und Kultur. Auf der Profilseite finden Sie die zugeordneten Beiträge sowie den Kontakt für Hinweise und Korrekturen.

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