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Fenster tauschen: Kosten, Förderung und Ablauf im Überblick

Emilia Emil12 Min. Lesezeit

Alte Fenster sind eine der größten Wärmelecks im Haus: Durch undichte Rahmen und dünne Verglasung entweicht im Winter ständig Heizwärme, im Sommer dringt Hitze ein, und der Wohnkomfort leidet in jeder Jahreszeit. Wer den Austausch plant, steht deshalb schnell vor drei Fragen: Was kostet das, was kommt bei Montage und Entsorgung hinzu, und welche Förderung lässt sich dafür nutzen? Dieser Ratgeber beantwortet alle Fragen rund um Fenster tauschen Kosten Förderung: von den Materialpreisen über die Montage- und Entsorgungskosten bis zur aktuellen BAFA-Förderung nach der Reform vom Juli 2026. (Stand: 4. November 2026.)

Neu eingebaute Kunststoff-Eckfenster in einem renovierten Raum
Foto: Neu eingebaute Kunststoff-Eckfenster in einem renovierten Raum. WorkerDi / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
In diesem Artikel
  1. Wann lohnt sich der Fenstertausch?
  2. Was kostet ein neues Fenster?
  3. Was kommt bei Montage und Entsorgung hinzu?
  4. Welche Förderung gibt es für neue Fenster?
  5. Was ändert die BEG-Reform vom Juli 2026?
  6. Steuerbonus oder BAFA-Zuschuss: Was rechnet sich mehr?
  7. Wie läuft der Fenstertausch Schritt für Schritt ab?
  8. Häufige Fragen zum Fenstertausch
  9. Weiterlesen auf Sharp Magazine

Die Preisspanne ist groß, aber als grobe Orientierung taugt sie schon: Ein einzelnes Fenster inklusive Einbau kostet je nach Material und Größe meist zwischen 600 und 1.400 Euro, aufwendige Formate und hochwertige Ausstattung liegen darüber. Hinzu kommt die Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst den Fenstertausch als Einzelmaßnahme mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit Sanierungsfahrplan gestaffelt bis zu 10.500 Euro. Als Alternative steht der Steuerbonus nach § 35c EStG bereit, der über drei Jahre bis zu 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzt. Alle Zahlen in diesem Ratgeber sind Richtwerte inklusive Mehrwertsteuer, keine verbindlichen Angebote, denn die Preise hängen von Region, Fensterzahl und Bauzustand ab.

Wann lohnt sich der Fenstertausch?

Ein Tausch lohnt sich immer dann, wenn die alten Fenster ihre Dicht- und Dämmfunktion verloren haben. Typische Zeichen sind spürbare Zugluft am Rahmen, kalte Glasoberflächen im Winter, klemmende Flügel und Feuchtigkeit, die sich dauerhaft an den Scheiben oder in den Ecken der Laibung sammelt. Besonders eindeutig ist der Fall, wenn Fenster beschlagen und die Feuchtigkeit zwischen den Scheiben steht: Dann ist die Randabdichtung der Verglasung defekt, und die Scheibe lässt sich nicht mehr reparieren. In diesem Fall hilft nur der Austausch der Verglasung oder des gesamten Fensters.

Altes Holzfenster mit abblätternder Farbe und undichtem Rahmen
Foto: Altes Holzfenster mit abblätternder Farbe. Silviu-Florin Salomia / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Wer nur Zugluft an einzelnen Stellen spürt, kann die Fenster abdichten lassen, statt sie sofort zu tauschen. Neue Dichtungen, richtig eingestellte Beschläge und eine saubere Abdichtung der Anschlussfugen bessern viele Beschwerden deutlich aus und kosten nur einen Bruchteil eines neuen Fensters. Der Tausch wird dagegen dann sinnvoll, wenn Rahmen verzogen oder morsch sind, Einfachverglasung oder sehr alte Zweifachverglasung verbaut ist oder die Fenster bei jedem Wetter undicht bleiben. Undichte Fenster können außerdem auf Dauer Schimmel begünstigen, wenn Feuchtigkeit immer wieder an kalten Stellen kondensiert und in Wand oder Laibung zieht.

Auch die Energiekennzahl spricht eine klare Sprache: Moderne Dreifachverglasung mit Wärmeschutzbeschichtung erreicht einen Uw-Wert von 0,95 W/(m²K) und weniger, während alte Einfachverglasung oft bei über 5 W/(m²K) liegt und frühe Zweifachverglasung bei etwa 2,8 W/(m²K). Zum Vergleich: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt bei einem Austausch lediglich einen Uw-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K). Wer nur diesen Mindestwert einhält, verschenkt den größten Teil der Einsparung und verpasst zugleich die Förderung, die strengere Werte fordert. Der Tausch rechnet sich deshalb besonders in Häusern mit vielen alten Fenstern, in denen die Heizung ohnehin schon an ihrer Grenze läuft.

Was kostet ein neues Fenster?

Bei Fenster tauschen Kosten Förderung entscheidet das Material über den größten Preisanteil. Kunststoff ist am günstigsten und pflegeleicht, Holz wirkt wärmer und natürlicher, braucht aber regelmäßige Pflege, Holz-Aluminium verbindet Holzoptik innen mit wetterfester Aluminiumschale außen, und Aluminium ist besonders stabil und schlank, aber teurer. Die folgende Tabelle zeigt Richtpreise für ein Standardfenster von 1,3 mal 1,3 Metern mit Dreifachverglasung, inklusive Montage.

Fenster tauschen Kosten Förderung: Neues Kunststofffenster im renovierten Raum
Foto: Neues Kunststofffenster im renovierten Raum. WorkerDi / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

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Material Richtpreis pro Fenster Hinweis
Kunststoff 700 bis 1.200 Euro Günstigste Variante, pflegeleicht
Holz 900 bis 1.600 Euro Natürliche Optik, Pflege nötig
Holz-Aluminium 1.300 bis 2.200 Euro Teuerste Variante, sehr langlebig
Aluminium 1.000 bis 1.600 Euro Schlanke Profile, hohe Stabilität

Die VFF-Studie „Mehr Energie sparen mit neuen Fenstern“ nennt für dasselbe Standardfenster reine Fensterpreise ab 598 Euro für Kunststoff, ab 835 Euro für Holz, ab 960 Euro für Holz-Aluminium und ab 1.153 Euro für Aluminium. Der Unterschied zu den Tabellenwerten erklärt sich durch die Montage, die in den Tabellenpreisen bereits enthalten ist, sowie durch Ausstattung und Region. Größere Formate, bodentiefe Elemente, Sprossen, besondere Farben, Schallschutzverglasung und einbruchhemmende Ausführungen treiben den Preis weiter nach oben. Wer ein Angebot vergleicht, sollte deshalb immer prüfen, ob Glas, Rahmen, Beschläge, Montage und Entsorgung enthalten sind, oder ob einzelne Positionen extra berechnet werden.

Was kommt bei Montage und Entsorgung hinzu?

Die Montage macht etwa 30 Prozent der Gesamtkosten aus und wird meist pro Fenster berechnet. Üblich sind 150 bis 300 Euro je Fenster für Ausbau, Einbau und Abdichtung, bei einem Handwerkerstundensatz von etwa 45 bis 80 Euro. Dazu kommen Positionen, die in vielen Angeboten separat auftauchen und die Gesamtsumme spürbar verändern können.

Handwerker montieren ein neues Fenster an einem Holzhaus
Foto: Handwerker bei der Fenstermontage. Forest Service – Northern Region / Wikimedia Commons, gemeinfrei.

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Leistung Richtpreis pro Fenster Hinweis
Montage (Ausbau und Einbau) 150 bis 300 Euro Etwa 30 Prozent der Gesamtkosten
RAL-gerechte Montage Plus 100 bis 160 Euro Dreistufige Abdichtung nach RAL-Richtlinie
Entsorgung der alten Fenster Etwa 20 bis 50 Euro Oft im Angebot enthalten, sonst extra
Putz- und Malerarbeiten an der Laibung 50 bis 150 Euro Nacharbeiten nach dem Einbau
Abbruch und Entsorgung im Altbau Etwa 100 Euro Bei schwierigen Ausbauverhältnissen

Für ein ganzes Haus summiert sich das schnell: Für zwölf Fenster werden 11.400 bis 21.000 Euro genannt, für fünfzehn Fenster 9.000 bis 21.000 Euro, jeweils abhängig von Material, Größe und Montageaufwand. Die RAL-gerechte Montage lohnt sich fast immer, denn sie dichtet den Anschluss zwischen Fenster und Wand in drei Ebenen ab: innen luftdicht, in der Mitte wärmedämmend und außen schlagregendicht. Wer hier spart, riskiert Zugluft, Feuchteschäden und Wärmebrücken, die den Nutzen der neuen Fenster wieder zunichtemachen. Auch die Entsorgung sollten Sie im Angebot ausdrücklich klären: Alte Rahmen und Glas gehören fachgerecht entsorgt, und manche Betriebe berechnen sie separat.

Welche Förderung gibt es für neue Fenster?

Für Fenster tauschen Kosten Förderung ist die BEG die erste Adresse: Das BAFA fördert den Fenstertausch als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird der Austausch alter Fenster ebenso wie der erstmalige Einbau energetisch hochwertiger Fenster in Bestandsgebäuden. Die KfW ist für den reinen Fenstertausch dagegen nicht zuständig: Sie fördert nur die Komplettsanierung zum Effizienzhaus und den Neubau, nicht die einzelne Fenstermaßnahme. Als ergänzende Finanzierung existiert der KfW-Ergänzungskredit 358/359, der zusätzlich zum Zuschuss beantragt werden kann.

Altbau mit Holzfenstern und geschlossenen Fensterläden
Foto: Altbau mit Holzfenstern und Fensterläden. Radomianin / Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Die Förderbedingungen sind klar umrissen: Gefördert werden nur Maßnahmen an Bestandsgebäuden, bei denen der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Neue Fenster, Fenstertüren und Türen müssen einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen, Dachfenster höchstens 1,0 W/(m²K), einbruchhemmende Fenster mit mindestens Widerstandsklasse RC2 und barrierefreie Fenster und Türen höchstens 1,1 W/(m²K), und Außentüren beheizter Räume einen Ud-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K).

Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt, mit Sanierungsfahrplan auf 60.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern staffelt sich die Grenze: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit, jeweils verdoppelt mit Sanierungsfahrplan. Die Fachplanung und Baubegleitung wird zusätzlich mit 50 Prozent bezuschusst, und die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro.

Verfahrensseitig sind zwei Punkte entscheidend: Ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes muss eingebunden sein, er erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB), deren TPB-ID Sie für den Antrag brauchen, und er bestätigt am Ende Werte und Kosten. Und der Antrag muss gestellt werden, bevor die Maßnahme beginnt: Sie brauchen dafür bereits ein Angebot des Fachunternehmens, das eine aufschiebende oder auflösende Bedingung trägt, also nur bei Förderzusage gilt. Ein bedingungslos erteilter Auftrag gilt bereits als Vorhabensbeginn, und der Zuschuss ist dann verloren. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht: Sie wird gewährt, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die aktuellen Förderbedingungen stehen im BEG-Dossier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Was ändert die BEG-Reform vom Juli 2026?

Die Reform verändert Fenster tauschen Kosten Förderung vor allem beim iSFP-Bonus. Die BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, staffelt den Bonus neu: Die fünf zusätzlichen Prozentpunkte für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gelten nur noch ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro beim Einfamilienhaus und 45.000 Euro beim Zweifamilienhaus, und nur für den Teil der Kosten, der über dieser Schwelle liegt. Der Sanierungsfahrplan muss außerdem bereits vorliegen, wenn Sie den Förderantrag stellen.

Vor der Reform galt die einfache Rechnung: 15 Prozent Grundförderung plus pauschal 5 Prozentpunkte mit iSFP, also 20 Prozent auf die gesamte Summe und höchstens 12.000 Euro. Diese Rechnung ist seit dem 21. Juli 2026 überholt. Manche ältere Ratgeber zeigen sie noch, lassen Sie sich davon nicht täuschen: Entscheidend ist der Stand der Richtlinie, nicht der Stand eines Ratgebers. Auch der WPB-Bonus für besonders ineffiziente Gebäude, der ab dem ersten Quartal 2027 für Dämmmaßnahmen gilt, hilft beim reinen Fenstertausch nicht: Der ausschließliche Austausch von Fenstern ist von diesem Bonus ausdrücklich ausgenommen. Der Höchstsatz für Fenster bleibt damit bei 20 Prozent, und auch das nur auf dem Kostenanteil über der Schwelle.

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Investition Zuschuss ohne iSFP Zuschuss mit iSFP (gestaffelt)
20.000 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro (unter der Schwelle kein Bonus)
40.000 Euro 4.500 Euro (Kappung bei 30.000 Euro) 6.500 Euro (4.500 + 2.000 Euro Bonus)
60.000 Euro 4.500 Euro (Kappung bei 30.000 Euro) 10.500 Euro (4.500 + 6.000 Euro Bonus, Maximum)

Die Beispiele zeigen die Staffel deutlich: Bei 20.000 Euro Investition ändert der Sanierungsfahrplan nichts, weil die Schwelle nicht erreicht ist. Bei 40.000 Euro bringt er 2.000 Euro zusätzlich, weil nur die 10.000 Euro über der Schwelle mit 20 Prozent gefördert werden. Bei 60.000 Euro ist mit 10.500 Euro das Maximum erreicht, und mehr ist für Fenster auch mit Sanierungsfahrplan nicht möglich. Wer knapp unter der Schwelle liegt, sollte mit dem Energieeffizienz-Experten prüfen, ob sich eine sinnvolle Erweiterung der Maßnahme, etwa um eine Außentür, lohnt, statt die Investition künstlich aufzublähen.

Steuerbonus oder BAFA-Zuschuss: Was rechnet sich mehr?

Wer Fenster tauschen Kosten Förderung durchrechnet, sollte Zuschuss und Steuerbonus nebeneinanderlegen, denn beides für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen. Der Steuerbonus nach § 35c EStG zieht 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Einkommensteuer ab: 7 Prozent im ersten, 7 Prozent im zweiten und 6 Prozent im dritten Jahr. Die Bemessungsgrundlage ist auf 200.000 Euro je Objekt begrenzt, der Abzug damit auf höchstens 40.000 Euro, mit Jahreshöchstbeträgen von 14.000 Euro, 14.000 Euro und 12.000 Euro.

Die Wohnung muss selbst genutzt sein, das Gebäude bei Maßnahmenbeginn älter als zehn Jahre, die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt und mit der amtlichen Fachunternehmer-Bescheinigung nachgewiesen werden, Eigenleistung ist nicht begünstigt, und die Maßnahmen müssen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Die Fachplanung und Baubegleitung wird zusätzlich mit 50 Prozent gefördert. Die Steuer kann durch den Bonus nicht unter null Euro sinken: Ein übersteigender Betrag wird nicht ausgezahlt.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Investition BAFA-Zuschuss (mit iSFP) Steuerbonus nach § 35c EStG
20.000 Euro 3.000 Euro 4.000 Euro (1.400 + 1.400 + 1.200 Euro)
40.000 Euro 6.500 Euro 8.000 Euro (2.800 + 2.800 + 2.400 Euro)

Rein rechnerisch liegt der Steuerbonus in beiden Beispielen vorn: bei 20.000 Euro um 1.000 Euro, bei 40.000 Euro um 1.500 Euro. Der Unterschied liegt in der Auszahlung: Der BAFA-Zuschuss fließt als direkter Zuschuss nach dem Verwendungsnachweis, der Steuerbonus erst über drei Steuererklärungen und nur, soweit Steuer anfällt. Wer wenig oder keine Einkommensteuer zahlt, fährt mit dem Zuschuss besser, auch wenn der Steuerbonus auf dem Papier höher ist. Ohne Sanierungsfahrplan läge der BAFA-Zuschuss bei 40.000 Euro Investition nur bei 4.500 Euro, der Steuerbonus bliebe bei 8.000 Euro. Den Gesetzestext finden Sie in § 35c EStG.

Wie läuft der Fenstertausch Schritt für Schritt ab?

Wer gleichzeitig über eine Wärmepumpe nachdenkt, sollte Fenster- und Heizungsplanung abstimmen: Neue Fenster senken die Heizlast, und damit fällt auch die nötige Leistung der neuen Heizung kleiner aus. Der Ablauf selbst folgt einer festen Reihenfolge, bei der vor allem der Zeitpunkt des Antrags über die Förderung entscheidet.

  1. Bestand aufnehmen und Energieeffizienz-Experten beauftragen: Der Experte prüft Fenster, U-Werte und Kosten, erstellt die technische Projektbeschreibung und klärt, ob ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt oder sinnvoll ist.
  2. Angebote einholen, mit aufschiebender Bedingung: Das Angebot des Fachunternehmens muss ausdrücklich nur bei Förderzusage gelten, sonst gilt der Auftrag als Vorhabensbeginn und die Förderung entfällt.
  3. BAFA-Antrag vor Beginn stellen: Mit der TPB-ID wird der Antrag im BAFA-Portal eingereicht, erst danach darf der Auftrag wirksam werden und die Montage starten.
  4. Montage durch das Fachunternehmen: Ausbau, RAL-gerechte Montage, Abdichtung und Entsorgung der alten Fenster, anschließend prüft der Experte Werte und Kosten für den Nachweis.
  5. Verwendungsnachweis einreichen und Zuschuss erhalten: Nach Abschluss werden Rechnungen und der technische Projektnachweis eingereicht, dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

Zusammengefasst gilt für Fenster tauschen Kosten Förderung: Wer Material und Förderung gemeinsam plant, den Antrag vor der Beauftragung stellt und die U-Werte einhält, holt aus dem Fenstertausch den größten finanziellen Vorteil heraus. Die wichtigste Falle ist nicht der Preis, sondern die Reihenfolge: Ein zu früh erteilter Auftrag kostet die gesamte Förderung, und ein zu niedriger U-Wert kostet sie ebenfalls.

Häufige Fragen zum Fenstertausch

Was kostet ein Fenster mit Einbau?

Je nach Material kostet ein Standardfenster mit Dreifachverglasung inklusive Montage meist 700 bis 2.200 Euro, Kunststoff am unteren, Holz-Aluminium am oberen Ende. Als grobe Gesamtspanne werden 600 bis 1.400 Euro je Fenster genannt. Größe, Sonderformen, Schallschutz und Einbruchschutz verändern den Preis, ebenso Region und Fensterzahl.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Fenster?

Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, begrenzt auf 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr, also höchstens 4.500 Euro. Mit Sanierungsfahrplan verdoppelt sich der Kostenrahmen auf 60.000 Euro, und der Zuschuss steigt gestaffelt auf höchstens 10.500 Euro.

Was ist der iSFP-Bonus seit Juli 2026?

Seit der BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, gelten die fünf zusätzlichen Prozentpunkte nur noch ab 30.000 Euro förderfähigem Investitionsvolumen beim Einfamilienhaus und 45.000 Euro beim Zweifamilienhaus, und nur auf den Teil über dieser Schwelle. Ältere Tabellen mit pauschal 20 Prozent auf die gesamte Summe sind überholt.

Steuerbonus oder BAFA: Was ist besser?

Rein rechnerisch liegt der Steuerbonus nach § 35c EStG oft vorn, etwa 8.000 Euro gegenüber 6.500 Euro BAFA-Zuschuss bei 40.000 Euro Investition mit Sanierungsfahrplan. Der Zuschuss fließt aber direkt nach dem Nachweis, der Steuerbonus erst über drei Steuererklärungen und nur, soweit Steuer anfällt. Beide Wege sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar.

Kann ich Fenster selbst tauschen und trotzdem Förderung erhalten?

Nein. Für den BAFA-Zuschuss sind ein Fachunternehmen und ein Energieeffizienz-Experte mit technischer Projektbeschreibung Pflicht, und der Antrag muss vor Beginn gestellt werden. Auch der Steuerbonus verlangt ein Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung, Eigenleistung ist nicht begünstigt.

Gilt die Förderung auch für vermietete Wohnungen?

Die BEG-Einzelförderung gilt für Bestandsgebäude und steht grundsätzlich auch Eigentümern vermieteter Objekte offen, je nach Maßnahme. Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist dagegen auf selbst genutzte Wohnungen beschränkt. Wer vermietet, sollte deshalb den BAFA-Weg prüfen und die genauen Bedingungen vorab mit dem Energieeffizienz-Experten klären.

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Emilia Emil schreibt für Sharp Magazine über Persönlichkeiten, Film und Kultur. Auf der Profilseite finden Sie die zugeordneten Beiträge sowie den Kontakt für Hinweise und Korrekturen.

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