Gesundheit

Organspende Register eintragen: Anleitung, Erklärungs-ID und Wege

Emilia Emil12 Min. Lesezeit

Wer das Organspende Register eintragen möchte, findet seit dem 18. März 2024 ein zentrales Verzeichnis dafür: Das Organspende-Register dokumentiert die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende digital; Betreiber ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos, er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden – und er ersetzt weder den Organspendeausweis noch eine Patientenverfügung: Alle drei Dokumente bleiben nebeneinander gültig.

Organspendeausweis mit Kugelschreiber auf einem Holztisch
Foto: Mediatrotter / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
In diesem Artikel
  1. Was ist das Organspende-Register?
  2. Wer kann sich im Organspende-Register eintragen?
  3. Welche zwei Wege gibt es für den Eintrag?
  4. Wie kann ich das Organspende Register eintragen?
  5. Welche Entscheidung kann ich im Register festhalten?
  6. Was ist die Erklärungs-ID und wofür brauche ich sie?
  7. Register, Organspendeausweis oder Patientenverfügung – was unterscheidet die drei?
  8. Wie kann ich meinen Eintrag ändern oder löschen?
  9. Was muss ich vor dem Eintrag noch wissen?
  10. Häufige Fragen zum Organspende-Register
  11. Weiterlesen auf Sharp Magazine

Bis Anfang November 2026 haben sich laut Zähler des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) 664.474 Menschen in das Register eingetragen. Die Zahl zeigt: Das Verfahren ist angekommen – doch viele Fragen sind offen. Welche Wege gibt es, was brauchen Sie dafür, und was passiert mit Ihrer Erklärung im Ernstfall? Diese Anleitung erklärt den Eintrag Schritt für Schritt, neutral und ohne Wertung: Zustimmung und Widerspruch stehen im Register gleichberechtigt nebeneinander.

Was ist das Organspende-Register?

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende – kurz Organspende-Register – ist die zentrale Online-Stelle des Bundes, bei der Sie Ihre Haltung zur Organ- und Gewebespende verbindlich hinterlegen. Rechtsgrundlage ist § 2a des Transplantationsgesetzes. Das Register ging 2024 an den Start; geführt wird es vom BfArM.

Der Zweck des Registers ist praktischer Natur: Im Ernstfall ist Ihre Erklärung für Ärztinnen und Ärzte sofort abrufbar. Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt dazu: „Ein Eintrag im zentralen Organspende-Register garantiert, dass im Ernstfall eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende sofort und zuverlässig aufgefunden werden kann.“ Auch Entnahmekrankenhäuser können auf das Register zugreifen; Gewebeeinrichtungen können Erklärungen zur Gewebespende abrufen.

Das Register ist noch jung: Es hat seinen Betrieb am 18. März 2024 aufgenommen. Weil das Verfahren erst seit 2024 existiert, kursieren im Internet noch ältere Texte, die behaupten, Deutschland habe kein zentrales Register für Organspende-Erklärungen – diese Angaben sind überholt. Wer einen älteren Ratgeber liest, in dem vom Organspendeausweis als einziger Möglichkeit die Rede ist, sollte wissen: Der Ausweis bleibt gültig, doch das Register ist seit März 2024 die digitale Ergänzung dazu. Verlassen Sie sich deshalb auf die aktuellen Seiten des BIÖG, des Bundesministeriums für Gesundheit oder direkt auf das Register selbst.

Alle Daten werden vom BfArM sicher auf Servern in Deutschland gespeichert. Das Register ist damit eine staatliche Infrastruktur – kein Angebot einer Krankenkasse und kein kommerzieller Dienst. Wer eine Erklärung abgibt, hinterlegt sie an genau einer zentralen Stelle, statt sie nur auf Papier bei sich zu tragen.

Wer kann sich im Organspende-Register eintragen?

Wer das Organspende Register eintragen will, muss für die Nutzung des Registers mindestens 16 Jahre alt sein. Das Mindestalter gilt für beide Wege in das Register, also sowohl für die Anmeldung mit der Online-Ausweisfunktion als auch für die Anmeldung über die App der Krankenkasse. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Das Transplantationsgesetz unterscheidet dabei nach der Art der Erklärung: Eine Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung können ab 16 Jahren erklärt werden, ein Widerspruch bereits ab 14 Jahren (§ 2 Abs. 2 Transplantationsgesetz). Für den Widerspruch sieht § 2a Abs. 1 Transplantationsgesetz eine Ausnahme vor: Er kann im Register bereits ab 14 Jahren selbst erklärt werden.

Für den Weg über die Website brauchen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion: den deutschen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte. Damit können sich deutsche Staatsangehörige ebenso ausweisen wie Bürgerinnen und Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums mit einer deutschen eID-Karte sowie Personen mit einem Aufenthaltstitel.

Für den Weg über die Krankenkassen-App brauchen Sie eine digitale Identität für das Gesundheitswesen, die sogenannte GesundheitsID. Diesen Weg können alle nutzen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind – und inzwischen auch viele privat Versicherte. Den genauen Weg zur GesundheitsID erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse, denn das Verfahren kann sich je nach Kasse unterscheiden.

Welche zwei Wege gibt es für den Eintrag?

Es gibt genau zwei Wege in das Register: über die Website organspende-register.de mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises oder über die App Ihrer Krankenkasse mit Ihrer GesundheitsID. Beide Wege führen zum selben Register und zur selben Erklärung – sie unterscheiden sich nur in der Art, wie Sie sich ausweisen.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Weg Was Sie brauchen Für wen geeignet
Website organspende-register.de mit eID Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion, sechsstellige PIN, NFC-fähiges Smartphone mit AusweisApp, E-Mail-Adresse, Krankenversichertennummer Personen mit einem Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
Krankenkassen-App mit GesundheitsID NFC-fähiges Smartphone mit der App Ihrer Krankenkasse, eingerichtete digitale Identität (GesundheitsID) Gesetzlich Versicherte und viele privat Versicherte, auch ohne Ausweisdokument zur Hand

Beim Weg über die Website weisen Sie sich mit der eID-Funktion aus. Sie brauchen dafür Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die dazugehörige sechsstellige PIN. Dazu kommt ein NFC-fähiges Smartphone mit der installierten AusweisApp des Bundes: Das Smartphone liest den Ausweis per Funk aus, während Sie die PIN eingeben. Einen Computer brauchen Sie für diesen Weg nicht zwingend – die Anmeldung läuft über das Smartphone.

Hand mit Smartphone – für die AusweisApp und die Krankenkassen-App
Foto: Dennis Cortés / Wikimedia Commons, CC0.

Beim Weg über die Krankenkassen-App weisen Sie sich mit Ihrer GesundheitsID aus. Die GesundheitsID ist ein sechsstelliger Code, mit dem Sie sich in digitalen Gesundheitsanwendungen anmelden – also nicht nur im Organspende-Register, sondern zum Beispiel auch für das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte. Sie richten die GesundheitsID nach den Angaben Ihrer Krankenkasse ein, in den meisten Fällen über die App der Kasse oder die App zur elektronischen Patientenakte. Auch die elektronische Gesundheitskarte kann bei der Einrichtung eine Rolle spielen. In der App starten Sie anschließend die Funktion „Organspende-Erklärung abgeben“.

Wie kann ich das Organspende Register eintragen?

Um das Organspende Register eintragen zu können, brauchen Sie zuerst alles, was zu Ihrem gewählten Weg gehört – Ausweis und PIN oder die eingerichtete GesundheitsID in der Krankenkassen-App. Die Abgabe selbst folgt dann sieben Schritten, die das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit in seiner Anleitung beschreibt. Nutzen Sie möglichst Ihren Standard-Browser: Der private Modus oder Inkognito-Modus kann Fehlermeldungen auslösen.

Person mit Laptop und Smartphone auf dem Sofa
Foto: Shixart1985 / Wikimedia Commons, CC BY 2.0.

Schritt 1: Alles bereitlegen. Für die Website brauchen Sie Ihr Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion, die sechsstellige PIN, ein NFC-fähiges Smartphone mit installierter AusweisApp, Ihre Krankenversichertennummer und eine E-Mail-Adresse. Für die Krankenkassen-App brauchen Sie ein NFC-fähiges Smartphone mit der installierten App Ihrer Kasse und Ihre eingerichtete GesundheitsID.

Schritt 2: Register aufrufen und identifizieren. Rufen Sie die Website des Organspende-Registers auf und wählen Sie „Erklärung abgeben“. Melden Sie sich dann mit Ihrem Ausweisdokument an: Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte, jeweils zusammen mit der AusweisApp. In der Krankenkassen-App identifizieren Sie sich mit Ihrer GesundheitsID und starten dann „Organspende-Erklärung abgeben“.

Schritt 3: Persönliche Daten prüfen. Name, Adresse und Geburtsdatum liest das System aus Ihrem Ausweisdokument aus. Kontrollieren Sie in diesem Schritt, ob alle Angaben stimmen, bevor Sie fortfahren.

Schritt 4: Krankenversichertennummer eintragen. Tragen Sie nun Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Versichertennummer in die vorgesehenen Felder ein. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse steht die Nummer vorne auf Ihrer Gesundheitskarte. Wer privat versichert ist und seine Versichertennummer nicht kennt, bekommt sie von seiner Krankenkasse.

Schritt 5: Entscheidung festhalten. Halten Sie nun Ihre Entscheidung fest: Wählen Sie die Aussage aus, die zu Ihnen passt. Das Register bietet fünf Entscheidungsmöglichkeiten – von der vollständigen Zustimmung bis zum Widerspruch. Die Optionen stehen im nächsten Abschnitt im Einzelnen.

Schritt 6: Erklärung abgeben. Zum Schluss sehen Sie alle eingetragenen Daten und Ihre Erklärung noch einmal in einer Zusammenfassung. Lesen Sie alles in Ruhe durch – erst dann geben Sie die Erklärung verbindlich ab.

Schritt 7: Erklärungs-ID gut aufbewahren. Ist die Abgabe gelungen, bekommen Sie Ihre Erklärungs-ID: Sie landet automatisch in Ihrem E-Mail-Postfach, und Sie können sie zusätzlich als PDF-Datei herunterladen. Bewahren Sie die Nummer sicher auf – Sie brauchen sie, wenn Sie Ihre Erklärung später ändern wollen.

Welche Entscheidung kann ich im Register festhalten?

Bevor Sie das Organspende Register eintragen, sollten Sie wissen, welche Aussagen das Register vorsieht. Es sind fünf – und sie entsprechen genau den Entscheidungsmöglichkeiten des Organspendeausweises. Das Register fragt nicht nach Gründen und bewertet Ihre Antwort nicht: Jede der fünf Optionen ist eine vollständige, gleichwertige Erklärung.

Rückseite des Organspendeausweises mit den fünf Entscheidungsmöglichkeiten
Foto: BZgA / Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Entscheidung Was sie bedeutet
Ja – vollständige Zustimmung Sie gestatten, dass nach der ärztlichen Feststellung Ihres Todes Ihrem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.
Ja – Ausschluss bestimmter Organe und Gewebe Sie stimmen grundsätzlich zu, nehmen aber bestimmte Organe oder Gewebe von der Entnahme aus.
Ja – Begrenzung auf bestimmte Organe und Gewebe Sie stimmen nur für die Organe und Gewebe zu, die Sie ausdrücklich nennen.
Übertragung der Entscheidung Über Ja oder Nein soll eine andere Person entscheiden, die Sie namentlich benennen.
Nein – Widerspruch Sie widersprechen einer Entnahme von Organen oder Geweben.

Die Übertragung der Entscheidung auf eine andere Person ist die einzige Option, bei der Sie zusätzlich einen Namen und eine Telefonnummer angeben. Bei den übrigen vier Optionen genügt die Auswahl der zutreffenden Aussage. Eine Begründung verlangt das Register in keinem Fall.

Was ist die Erklärungs-ID und wofür brauche ich sie?

Sobald Sie das Organspende Register eintragen und Ihre Erklärung absenden, erhalten Sie Ihre Erklärungs-ID. Diese Nummer gehört nur zu Ihrer Erklärung und zu keiner anderen: Sie besteht aus sieben Ziffern und Zeichen. Sie bekommen sie direkt nach der Abgabe automatisch per E-Mail zugeschickt und können sie außerdem als PDF-Datei herunterladen.

Die Erklärungs-ID brauchen Sie, wenn Sie Ihre Erklärung ändern wollen. Öffnen Sie dafür erneut die Website des Organspende-Registers und gehen Sie auf „Erklärung aufrufen“. Weisen Sie sich dann mit der Onlinefunktion Ihres Personalausweises aus, tippen Sie Ihre Erklärungs-ID ein und öffnen Sie mit „Erklärung anzeigen“ Ihre hinterlegte Erklärung. Dort können Sie sie einsehen, ändern oder löschen. In der App Ihrer Krankenversicherung geht das ebenfalls – dort melden Sie sich mit Ihrer GesundheitsID an und rufen Ihre Erklärung direkt in der App auf.

Wenn Sie Ihre Erklärungs-ID nicht mehr finden, ist das kein Problem: Geben Sie einfach eine weitere Erklärung im Organspende-Register ab und erhalten Sie eine frische Erklärungs-ID dazu. Ihre frühere Erklärung bleibt zwar gespeichert, doch es zählt immer nur die jeweils neueste.

Register, Organspendeausweis oder Patientenverfügung – was unterscheidet die drei?

Für dieselbe Entscheidung stehen Ihnen drei Dokumente zur Verfügung: der digitale Eintrag im zentralen Organspende-Register, der ausgefüllte Organspendeausweis und die Patientenverfügung. Alle drei Möglichkeiten bleiben auch nach dem Start des Registers im Jahr 2024 gültig. Das Register ersetzt also nichts – es ergänzt den Organspendeausweis um eine digitale Möglichkeit.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Dokument Form Wo ist die Erklärung hinterlegt Wie wird sie gefunden
Organspende-Register Digitaler Eintrag über Website oder Krankenkassen-App Zentrales elektronisches Verzeichnis beim BfArM Ärztinnen und Ärzte rufen sie im Ernstfall sofort ab
Organspendeausweis Ausgefüllter Ausweis im Scheckkartenformat Bei Ihnen – Sie tragen den Ausweis bei sich Der Ausweis wird bei Ihnen gefunden und gelesen
Patientenverfügung Schriftliche Erklärung Bei Ihnen oder bei einer Person Ihres Vertrauens Die Verfügung muss im Ernstfall vorliegen oder bekannt sein

Der praktische Unterschied liegt in der Auffindbarkeit: Ein Eintrag im Register ist zentral hinterlegt und kann im Ernstfall direkt abgerufen werden. Ein Organspendeausweis hilft nur, wenn er bei Ihnen gefunden wird – er liegt nicht automatisch in einem zentralen Verzeichnis. Auch eine Patientenverfügung muss im Ernstfall vorliegen oder den behandelnden Ärztinnen und Ärzten bekannt sein. Deshalb kann es sinnvoll sein, zusätzlich zum Registereintrag weiterhin einen ausgefüllten Organspendeausweis bei sich zu tragen.

Muster-Personalausweis für die eID-Anmeldung: Organspende Register eintragen
Foto: Bundesministerium des Innern / Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Wie kann ich meinen Eintrag ändern oder löschen?

Ihren Eintrag können Sie jederzeit ändern oder löschen – eine Frist gibt es nicht, und Sie müssen Ihre Änderung nicht begründen. Das gilt für jede der fünf Entscheidungsmöglichkeiten gleichermaßen: Eine Zustimmung lässt sich genauso ändern wie ein Widerspruch.

Auf der Website öffnen Sie das Organspende-Register und gehen auf „Erklärung aufrufen“. Danach weisen Sie sich mit der Onlinefunktion Ihres Personalausweises aus und tippen Ihre siebenstellige Erklärungs-ID ein. Mit „Erklärung anzeigen“ öffnet sich Ihre hinterlegte Erklärung, die Sie dort ändern oder löschen können. In der App Ihrer Krankenversicherung funktioniert das genauso: Dort melden Sie sich mit Ihrer GesundheitsID an und rufen Ihre Erklärung direkt in der App auf.

Wichtig ist: Nur die neueste Erklärung ist gültig. Wenn Sie Ihre Erklärungs-ID verloren haben und deshalb eine neue Erklärung abgeben, tritt die neue Erklärung an die Stelle der alten – auch wenn die alte im Register hinterlegt bleibt.

Was muss ich vor dem Eintrag noch wissen?

Wenn Sie Ihre sechsstellige PIN für die Online-Ausweisfunktion nicht mehr finden, ist das kein Hindernis: Sie können sich in Ihrem Bürgeramt kostenlos eine neue PIN setzen lassen. Die PIN haben Sie bei der Ausstellung Ihres Ausweises erhalten. Für den Weg über die Krankenkassen-App brauchen Sie die PIN nicht – dort genügt die eingerichtete GesundheitsID.

Für den Eintrag fallen keine Kosten an, und der Eintrag verpflichtet Sie zu nichts: Er ist freiwillig, und Sie können ihn jederzeit ändern oder löschen. Das Register fragt keine medizinischen Details ab und trifft keine Aussage über Ihre Gesundheit. Es dokumentiert ausschließlich Ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende.

Auch die Frage, wer Ihre Erklärung später sehen kann, ist geregelt: Berechtigte Institutionen wie Entnahmekrankenhäuser können auf das Register zugreifen, um eine Erklärung im Ernstfall abzurufen. Ihre Daten liegen auf Servern in Deutschland, und das Register wird vom BfArM geführt – der Eintrag ist damit eine amtliche, zentral hinterlegte Dokumentation Ihrer Entscheidung.

Häufige Fragen zum Organspende-Register

Kann ich mich auch ohne Personalausweis im Organspende-Register eintragen?

Ja. Wenn Sie keinen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion nutzen möchten oder können, bleibt der Weg über die App Ihrer Krankenkasse: Dort weisen Sie sich mit Ihrer GesundheitsID aus. Auch ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte genügen für den Weg über die Website – ein deutscher Personalausweis ist nicht die einzige Möglichkeit.

Kostet der Eintrag im Organspende-Register etwas?

Nein. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Weder die Abgabe der Erklärung noch eine spätere Änderung oder Löschung kostet etwas. Auch die AusweisApp und die App Ihrer Krankenkasse sind kostenfrei verfügbar.

Was passiert, wenn ich meine Erklärungs-ID verliere?

Sie geben einfach eine weitere Erklärung im Organspende-Register ab und erhalten eine frische Erklärungs-ID dazu. Ihre frühere Erklärung bleibt zwar gespeichert, doch es zählt immer nur die jeweils neueste. Eine Wiederherstellung der alten Erklärungs-ID ist nicht vorgesehen – die neue Erklärung ersetzt sie.

Ersetzt der Eintrag meinen Organspendeausweis?

Nein. Organspendeausweis, Patientenverfügung und andere schriftliche Erklärungen haben auch nach dem Start des Registers im Jahr 2024 ihre Gültigkeit behalten. Das Register ist eine zusätzliche, digitale Möglichkeit, Ihre Entscheidung zu dokumentieren – kein Ersatz für die bisherigen Dokumente.

Kann ich einen Widerspruch im Register eintragen?

Ja. Der Widerspruch – im Register als „Nein“ formuliert – ist eine der fünf Entscheidungsmöglichkeiten und steht der Zustimmung gleichberechtigt gegenüber. Sie widersprechen damit einer Entnahme von Organen oder Geweben. Auch einen Widerspruch können Sie später jederzeit ändern oder löschen.

Ab welchem Alter kann ich das Organspende Register eintragen?

Sie können das Organspende Register eintragen, sobald Sie 16 Jahre alt sind. Das Mindestalter von 16 Jahren gilt für die Nutzung des Registers auf beiden Wegen – für die Anmeldung mit der Online-Ausweisfunktion ebenso wie für die Anmeldung über die Krankenkassen-App mit Ihrer GesundheitsID. Ein Widerspruch kann nach dem Transplantationsgesetz grundsätzlich bereits ab 14 Jahren erklärt werden; für den digitalen Eintrag nennt das BIÖG 16 Jahre als Mindestalter, während § 2a Abs. 1 TPG den Widerspruch im Register bereits ab 14 Jahren zulässt.

Weiterlesen auf Sharp Magazine

Mehr Informationen zum Register finden Sie beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), beim Bundesministerium für Gesundheit auf gesund.bund.de und direkt im Organspende-Register. Die Rechtsgrundlage steht in § 2a des Transplantationsgesetzes.

Per E-Mail teilen
Emilia Emil

Emilia Emil schreibt für Sharp Magazine über Persönlichkeiten, Film und Kultur. Auf der Profilseite finden Sie die zugeordneten Beiträge sowie den Kontakt für Hinweise und Korrekturen.

Themen: , , , , , , ,

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Passend zum Thema