Personalausweis beantragen: Unterlagen, Kosten und Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wer einen Personalausweis beantragen will, geht zum Bürgeramt — und zwar persönlich. Einen Online-Antrag für die Erstausstellung gibt es nicht, und ein Papierfoto reicht seit Mai 2025 ebenfalls nicht mehr: Das Lichtbild muss digital vorliegen. Dafür ist der Ablauf selbst übersichtlich: Termin vereinbaren, Unterlagen mitbringen, Antrag stellen, einige Wochen warten, Ausweis abholen. Die Gebühren sind seit dem 7. Februar 2026 bundesweit neu geregelt — 46,00 Euro ab 24 Jahren, 27,60 Euro unter 24 Jahren.

In diesem Artikel
- Wer braucht einen Personalausweis — und wer nicht?
- Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt ab?
- Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
- Was kostet der Personalausweis seit Februar 2026?
- Wie lange ist der Ausweis gültig — und wie lange dauert die Ausstellung?
- Was tun bei Verlust oder Diebstahl?
- Brauchen Kinder einen Personalausweis?
- Was gilt bei Umzug und Namensänderung?
- Wo gilt der Personalausweis als Reisedokument?
- Häufige Fragen zum Personalausweis
- Weiterlesen auf Sharp Magazine
Diese Anleitung fasst den bundesweit einheitlichen Ablauf in einem Dokument zusammen: wer einen Ausweis braucht, welche Unterlagen in welcher Situation nötig sind, was die Ausstellung kostet, wie lange sie dauert und was bei Verlust, Umzug oder einer Reise zu beachten ist. Die Gebühren und Fristen gelten in ganz Deutschland gleich; nur Termine und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich von Behörde zu Behörde.
Wer braucht einen Personalausweis — und wer nicht?
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen (§ 1 des Personalausweisgesetzes, PAuswG). Wer einen gültigen Reisepass besitzt und sich mit ihm ausweisen kann, erfüllt die Pflicht auch ohne Personalausweis. Die Ausweispflicht ist bußgeldbewehrt (§ 32 PAuswG) — ein abgelaufener Ausweis sollte deshalb nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Auf Antrag wird ein Personalausweis auch schon vor dem 16. Geburtstag ausgestellt, etwa für Kinder, die ein Ausweisdokument für Reisen brauchen. Für Minderjährige unter 16 Jahren darf nur die sorgeberechtigte Person den Antrag stellen. Umgekehrt gilt eine Frist, die viele Eltern nicht kennen: Stellt ein Jugendlicher nach seinem 16. Geburtstag keinen Antrag, muss die sorgeberechtigte Person das innerhalb von sechs Wochen nachholen (§ 9 Abs. 2 PAuswG).
Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt ab?
Um einen Personalausweis beantragen zu können, brauchen Sie nur einen Termin bei Ihrer Personalausweisbehörde — in der Regel das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts. Die folgenden sieben Schritte zeigen den Ablauf in der richtigen Reihenfolge.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Personalausweisbehörde Ihres Wohnorts. Viele Bürgerämter vergeben Termine online; ohne Termin ist die Wartezeit oft deutlich länger.
- Lassen Sie das digitale Lichtbild anfertigen — entweder direkt in der Behörde am PointID-Terminal oder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister, der das Bild sicher an die Behörde übermittelt.
- Stellen Sie die Unterlagen zusammen: alter Ausweis (falls vorhanden), bei Erstausstellung zusätzlich Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, bei Kindern die Zustimmung der Sorgeberechtigten.
- Erscheinen Sie persönlich zum Termin. Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich — nur bei handlungs- oder einwilligungsunfähigen Antragstellern gilt eine Ausnahme mit öffentlich beglaubigter oder beurkundeter Vollmacht.
- Im Termin werden Ihre Fingerabdrücke genommen (ab 6 Jahren) und Ihre Unterschrift erfasst (ab 10 Jahren). Beides wird auf dem Chip des Ausweises gespeichert.
- Zahlen Sie die Gebühr direkt bei der Antragstellung — in der Regel bar oder mit EC-Karte, je nach Behörde.
- Warten Sie auf die Fertigstellung durch die Bundesdruckerei. Sobald der Ausweis abholbereit ist, holen Sie ihn mit Ihrem alten Ausweis ab — oder lassen ihn sich per Direktversand nach Hause schicken.
Zwischen Antrag und Abholung entsteht keine Lücke in Ihrer Ausweispflicht, solange Ihr alter Ausweis noch gültig ist. Läuft er während der Bearbeitung ab, kann parallel ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der sofort im Bürgeramt ausgehändigt wird. Er gilt höchstens drei Monate, hat keinen Chip und keine Online-Ausweisfunktion — und muss entwertet werden, sobald der neue Ausweis vorliegt.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Wer zum ersten Mal einen Personalausweis beantragen will, braucht mehr Nachweise als jemand, der nur einen abgelaufenen Ausweis ersetzt. Die Behörde muss Ihre Identität und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit feststellen können. Die folgende Übersicht zeigt, was in welcher Situation nötig ist.
Das Lichtbild ist seit dem 1. Mai 2025 ausschließlich digital möglich. Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen hat ausgedruckte Papierfotos für Ausweisdokumente abgeschafft. Zwei Wege stehen offen: die Aufnahme direkt in der Behörde am PointID-Terminal der Bundesdruckerei für 6,00 Euro, oder die Aufnahme bei einem zertifizierten Fotodienstleister, der das Bild über eine gesicherte Verbindung an die Behörde übermittelt — Sie erhalten dann einen QR-Code, den Sie zum Termin mitbringen. Ein selbst ausgedrucktes Foto oder ein Bild aus einer Handy-App wird nicht akzeptiert.
Bei den biometrischen Daten gelten Altersgrenzen, die im Gesetz selbst stehen: Fingerabdrücke werden erst ab 6 Jahren genommen, jüngere Kinder sind davon ausgenommen (§ 9 Abs. 3 PAuswG). Die Unterschrift leistet ein Kind erst, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung zehn Jahre oder älter ist (§ 9 Abs. 5 PAuswG). Beide Daten landen ausschließlich auf dem Chip des Ausweises und dienen der Identitätsprüfung — sie werden nicht auf die Karte gedruckt.
Was kostet der Personalausweis seit Februar 2026?
Wer einen Personalausweis beantragen will, zahlt seit dem 7. Februar 2026 die neuen, bundesweit einheitlichen Gebühren. Die Anpassung erfolgte durch eine bundesrechtliche Verordnung (BGBl. 2026 I Nr. 31) nach Zustimmung des Bundesrats vom 30. Januar 2026; Grund sind gestiegene Herstellungskosten bei der Bundesdruckerei und höherer Verwaltungsaufwand. Die alten Sätze von 37,00 und 22,80 Euro gelten seitdem nicht mehr — ältere Ratgeberseiten, die sie noch listen, sind veraltet. Die Gebühren regelt § 1 der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung; die folgende Tabelle listet alle Sätze mit ihrer jeweiligen Rechtsgrundlage.
Die Gebühr wird bei der Antragstellung fällig und richtet sich nach Ihrem Alter an diesem Tag: Wer bei der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, zahlt 27,60 Euro — auch wenn der Ausweis erst nach dem 24. Geburtstag abgeholt wird. Wird neben dem regulären Ausweis zusätzlich ein vorläufiger Ausweis beantragt, fallen beide Gebühren an. Bei Bedürftigkeit kann die Gebühr ermäßigt werden oder entfallen; der bloße Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII begründet allein noch keine Bedürftigkeit im Sinne der Verordnung.
Wie lange ist der Ausweis gültig — und wie lange dauert die Ausstellung?
Die Gültigkeitsdauer hängt vom Alter bei der Ausstellung ab (§ 6 PAuswG): Unter 24 Jahren ist der Personalausweis sechs Jahre gültig, ab 24 Jahren zehn Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich — nach Ablauf muss immer ein neuer Ausweis beantragt werden. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Prüfen Sie das Ablaufdatum rechtzeitig, vor allem vor einer Reise: Viele Behörden empfehlen, den neuen Ausweis einige Monate vor Ablauf zu beantragen.
Für die Bearbeitung gibt es keine bundesweit verbindliche Frist, weil die Ausweise zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. In der Praxis liegt die Wartezeit je nach Behörde und Auslastung zwischen zwei und sechs Wochen: Einige Bürgerämter nennen zwei bis drei Wochen, andere drei bis vier Wochen, vor Ferienzeiten kann es länger dauern. Rechnen Sie deshalb nicht mit einem einzigen festen Datum, sondern planen Sie einen Puffer ein — und beantragen Sie den Ausweis rechtzeitig vor einem Urlaub.
Wenn eine Reise kurz bevorsteht und der Ausweis noch nicht fertig ist, hilft kein Eilantrag: Ein Expressverfahren wie beim Reisepass gibt es für den Personalausweis nicht, und eine beschleunigte Bearbeitung im Bürgeramt ist nach Auskunft der Behörden nicht möglich.
In diesem Fall bleibt nur der vorläufige Personalausweis, der sofort im Bürgeramt ausgestellt wird und höchstens drei Monate gilt. Beachten Sie aber, dass einige Zielländer den vorläufigen Ausweis nicht akzeptieren — klären Sie das vor der Buchung über die Hinweise des Auswärtigen Amts. Am sichersten ist es, den neuen Ausweis mehrere Monate vor Ablauf des alten zu beantragen, statt erst kurz vor einer Reise.
Den PIN-Brief erhalten Sie seit dem 17. Februar 2025 bereits bei der Beantragung von der Behörde — er enthält die fünfstellige Transport-PIN und die Entsperrnummer (PUK). Voraussetzung ist, dass Sie am Tag der Beantragung mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind; Kinder unter 10 Jahren erhalten seit dem 1. Mai 2026 keinen PIN-Brief mehr, weil sie während der sechsjährigen Gültigkeit das 16. Lebensjahr nicht erreichen. Die Online-Ausweisfunktion (eID) wird mit eingeschaltetem Chip ausgegeben (nutzbar ab 16 Jahren): Mit der Transport-PIN vergeben Sie Ihre eigene PIN und können sich danach etwa mit der AusweisApp digital ausweisen.
Das Sperrkennwort für eine spätere Sperrung erhalten Sie mit dem Schreiben bei der Abholung. Zur Abholung bringen Sie den alten Ausweis mit — er wird entwertet. Viele Bürgerämter erlauben auch, dass eine andere Person den Ausweis mit einer schriftlichen Vollmacht, ihrem eigenen Ausweis und Ihrem alten Ausweis abholt.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion und zur AusweisApp bietet das Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums.
Was tun bei Verlust oder Diebstahl?
Wer nach einem Verlust einen neuen Personalausweis beantragen muss, sollte zuerst zwei Dinge parallel erledigen: den Verlust melden und die Online-Ausweisfunktion sperren lassen. Den Verlust melden Sie schnellstmöglich Ihrer Personalausweisbehörde — bei Diebstahl zusätzlich bei der Polizei. Die Sperrung der eID läuft am einfachsten über die telefonische Sperrhotline 116 116: Sie ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar und aus Deutschland gebührenfrei. Aus dem Ausland wählen Sie 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Halten Sie Ihr Sperrkennwort aus dem Aushändigungsschreiben bereit; falls Sie es verloren haben, erfragen Sie es bei der Behörde, die Ihren Ausweis ausgestellt hat.
Wichtig ist die Reihenfolge der Pflichten: Die Sperrung über die Hotline ersetzt nicht die Verlustmeldung bei der Behörde — beides ist nötig. Die Sperrung selbst ist gebührenfrei und wird sofort wirksam; ohne Ihre persönliche PIN kann niemand Daten aus dem Chip auslesen oder Ihren Online-Ausweis nutzen. Taucht der Ausweis wieder auf, lässt sich die Sperrung bei der Personalausweisbehörde wieder aufheben. Den neuen Ausweis beantragen Sie danach persönlich mit den erforderlichen Unterlagen; für die Wartezeit können Sie parallel einen vorläufigen Personalausweis erhalten. Übrigens: Wer einen gültigen Reisepass besitzt, erfüllt die Ausweispflicht auch ohne Personalausweis — ein neuer Ausweis ist dann nicht zwingend sofort nötig.
Brauchen Kinder einen Personalausweis?
Ja, auch für Kinder kann ein Personalausweis ausgestellt werden — auf Antrag der Sorgeberechtigten, schon vor dem 16. Geburtstag. Das ist vor allem für Reisen praktisch: Seit Anfang 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Reisen innerhalb der EU reicht der Personalausweis des Kindes; für Ziele außerhalb Europas brauchen Kinder einen elektronischen Reisepass. Die Gültigkeit des Kinderausweises richtet sich nach der allgemeinen Regel: Unter 24 Jahren gilt er sechs Jahre.
Für Kinder gelten die gleichen biometrischen Regeln wie für Erwachsene, nur mit den Altersgrenzen aus dem Gesetz: Fingerabdrücke werden erst ab 6 Jahren genommen, die Unterschrift erst ab 10 Jahren. Das Lichtbild muss auch für Kinder digital vorliegen — entweder am PointID-Terminal der Behörde oder über einen zertifizierten Fotodienstleister. Rechnen Sie bei Kindern zusätzlich damit, dass sich das Aussehen schnell verändert: Grenzbeamte können die Einreise verweigern, wenn das Lichtbild dem Kind nicht mehr ähnlich sieht. In dem Fall hilft nur ein neuer Ausweis, auch wenn der alte noch gültig wäre.
Was gilt bei Umzug und Namensänderung?
Bei einem Umzug brauchen Sie keinen neuen Personalausweis: Die Behörde ändert die Anschrift auf dem Chip — gebührenfrei nach § 1 Abs. 5 PAuswGebV. Die Anschrift steht nicht auf der Kartenoberfläche, sondern nur auf dem Chip, deshalb ist kein neues Dokument nötig. Melden Sie den Umzug wie gewohnt beim Einwohnermeldeamt; die Anschriftsänderung auf dem Ausweis erfolgt dort mit. Denken Sie beim Umzug auch daran, Ihr Auto umzumelden — das ist ein separates Verfahren bei der Zulassungsstelle und läuft nicht automatisch mit der Adressänderung mit.
Anders ist es bei einer Namensänderung, etwa nach einer Heirat oder Scheidung: Weil der Name auf der Karte steht, brauchen Sie einen neuen Ausweis. Beantragen Sie ihn schnellstmöglich nach der Namensänderung und bringen Sie den Nachweis der Änderung mit, etwa die Heiratsurkunde. Bis der neue Ausweis vorliegt, kann bei Bedarf ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden. Ein Führerschein ersetzt den Personalausweis übrigens nicht: Die Ausweispflicht erfüllen Sie nur mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Wo gilt der Personalausweis als Reisedokument?
In allen 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz reicht der gültige Personalausweis als Reisedokument — ein Reisepass ist dort nicht nötig. Das Dokument muss am Reisetag und für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Darüber hinaus akzeptieren einige weitere europäische Staaten den deutschen Personalausweis, darunter Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien; auch die Türkei lässt deutsche Staatsangehörige für touristische Aufenthalte von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen mit dem Personalausweis einreisen.
Für alle anderen Ziele — etwa die USA, Australien oder afrikanische Staaten — ist der elektronische Reisepass zwingend erforderlich. Prüfen Sie vor jeder Reise die aktuellen Einreisebestimmungen des Auswärtigen Amts für Ihr Zielland: Manche Staaten verlangen eine Mindestrestgültigkeit des Dokuments, und einige akzeptieren den vorläufigen Personalausweis nicht. Wer ohne gültiges Reisedokument reist, riskiert die Zurückweisung an der Grenze — ein abgelaufener Ausweis ist deshalb kein kleines Versehen, sondern ein Reisehindernis.
Häufige Fragen zum Personalausweis
Muss ich für den Antrag persönlich erscheinen?
Ja — wer einen Personalausweis beantragen will, muss persönlich erscheinen. Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nur bei handlungs- oder einwilligungsunfähigen Antragstellern mit öffentlich beglaubigter oder beurkundeter Vollmacht möglich. Für Kinder unter 16 Jahren stellt die sorgeberechtigte Person den Antrag. Nur die Abholung kann in vielen Bürgerämtern eine bevollmächtigte Person übernehmen.
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Sechs Jahre, wenn Sie bei der Ausstellung noch nicht 24 Jahre alt sind, und zehn Jahre ab 24 Jahren (§ 6 PAuswG). Eine Verlängerung ist ausgeschlossen — nach Ablauf brauchen Sie immer einen neuen Ausweis. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate.
Kann ich ein Papierfoto zum Termin mitbringen?
Nein. Seit dem 1. Mai 2025 werden für Ausweisdokumente nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert: entweder direkt in der Behörde am PointID-Terminal für 6,00 Euro aufgenommen, oder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellt und sicher an die Behörde übermittelt. Ausgedruckte Fotos und Bilder aus Handy-Apps werden nicht angenommen.
Was kostet ein neuer Personalausweis?
Seit dem 7. Februar 2026 bundesweit 46,00 Euro ab 24 Jahren und 27,60 Euro unter 24 Jahren. Hinzu kommen gegebenenfalls 6,00 Euro für das Lichtbild in der Behörde und 15,00 Euro für den Direktversand. Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 Euro; die Anschriftsänderung ist gebührenfrei.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Ausweis verliere?
Melden Sie den Verlust schnellstmöglich Ihrer Personalausweisbehörde — bei Diebstahl zusätzlich bei der Polizei — und lassen Sie die Online-Ausweisfunktion über die Sperrhotline 116 116 sperren (gebührenfrei, rund um die Uhr). Die Sperrung ersetzt die Verlustmeldung nicht. Danach beantragen Sie persönlich einen neuen Ausweis; für die Wartezeit gibt es auf Wunsch einen vorläufigen Ausweis.
Reicht der Personalausweis für den Urlaub in der EU?
Ja. In allen 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz genügt der gültige Personalausweis; ein Reisepass ist dort nicht nötig. Er muss für die gesamte Reisedauer gültig sein. Für Ziele außerhalb Europas brauchen Sie in der Regel einen elektronischen Reisepass — prüfen Sie vorher die Hinweise des Auswärtigen Amts.
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