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Dynamischer Stromtarif: Was er ist, was er kostet — und für wen er sich lohnt

Emilia Emil14 Min. Lesezeit

Ein dynamischer Stromtarif berechnet den Arbeitspreis nicht einmal im Jahr neu, sondern folgt dem Börsenpreis im Viertelstundentakt. Seit dem 1. Oktober 2025 werden die Preise an der Strombörse EPEX Spot alle 15 Minuten ermittelt, und seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Stromlieferant in Deutschland einen solchen Tarif anbieten. Das klingt nach einer einfachen Sparchance, ist aber keine: Wer seinen Verbrauch nicht in günstige Stunden verlagern kann, zahlt im Zweifel genauso viel wie im Festpreistarif — und trägt das Preisrisiko allein. Dieser Artikel erklärt, wie die Abrechnung funktioniert, was eine Kilowattstunde wirklich kostet und für wen sich der Wechsel lohnt. Stand: Anfang November 2026.

Einfamilienhaus in der Dämmerung mit Solaranlage auf dem Dach und ladendem Elektroauto in der Einfahrt
Haus mit Solaranlage und ladendem Elektroauto in der Dämmerung. Realistische Illustration.
In diesem Artikel
  1. Was ist ein dynamischer Stromtarif?
  2. Wie funktioniert die Abrechnung im Viertelstundentakt?
  3. Wer muss Ihnen einen dynamischen Stromtarif anbieten?
  4. Welchen Zähler brauchen Sie — und wie bekommen Sie ihn?
  5. Was kostet eine Kilowattstunde im dynamischen Tarif?
  6. Für wen lohnt sich ein dynamischer Stromtarif?
  7. Für wen lohnt sich ein dynamischer Stromtarif nicht?
  8. Welche Risiken müssen Sie kennen?
  9. Wie kombinieren Sie ihn mit reduzierten Netzentgelten?
  10. Wie wechseln Sie Schritt für Schritt?
  11. Was ändert das EEG 2027 für Ihren Bezugstarif?
  12. FAQ
  13. Weiterlesen auf Sharp Magazine

Was ist ein dynamischer Stromtarif?

Bei einem dynamischen Tarif gibt es keinen festen Arbeitspreis je Kilowattstunde. Der Arbeitspreis richtet sich nach dem Börsenstrompreis und ändert sich im Viertelstundentakt. Gesetzlich definiert ist der Tarif als ein Tarif, dessen Preis die Schwankungen an der Strombörse widerspiegelt. Der monatliche Grundpreis bleibt dagegen fest. Auch die übrigen Bestandteile — Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen sowie das Messentgelt — ändern sich durch den Tarifwechsel nicht. Sie fallen auch dann an, wenn der Börsenpreis gegen null geht oder negativ wird. Ein dynamischer Tarif verändert also nur einen Teil Ihrer Rechnung, nämlich den Beschaffungsanteil. Genau deshalb lohnt er sich nicht für jeden Haushalt gleich stark.

Verwechseln Sie den dynamischen Tarif nicht mit einem variablen Tarif. Ein variabler Tarif ändert seinen Preis in größeren Abständen, etwa monatlich, und orientiert sich dann am Durchschnittspreis der Börse. Ein dynamischer Tarif dagegen rechnet jede Viertelstunde mit dem jeweils gültigen Börsenpreis ab. Der Unterschied zeigt sich erst auf der Rechnung: Nur der dynamische Tarif belohnt es, wenn Sie Ihr Elektroauto gezielt in einer günstigen Viertelstunde laden, statt irgendwann am Abend.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Merkmal Dynamischer Tarif Variabler Tarif Festpreistarif
Arbeitspreis Ändert sich viertelstündlich mit dem Börsenpreis Ändert sich in Abständen, etwa monatlich Fest für die Vertragslaufzeit
Abrechnung Viertelstundengenau, nur mit intelligentem Messsystem Nach Monatsdurchschnitt möglich Nach Gesamtverbrauch
Preisrisiko Liegt vollständig bei Ihnen Geteilt, je nach Anpassungsregel Beim Lieferanten für die Laufzeit
Zähler Intelligentes Messsystem erforderlich Jeder Zählertyp möglich Jeder Zählertyp möglich
Strommasten und Windräder in einem Feld bei Sonnenuntergang
Stromnetz bei Sonnenuntergang: Wind- und Solarstrom bestimmen den Börsenpreis. Realistische Illustration.

Wie funktioniert die Abrechnung im Viertelstundentakt?

Die Grundlage ist der Day-Ahead-Handel an der europäischen Strombörse EPEX Spot. Dort wird heute der Strom gehandelt, der morgen geliefert wird. Seit dem 1. Oktober 2025 geschieht das im Viertelstundentakt; zuvor galt der Stundentakt. Die Preise für den Folgetag stehen am Vortag fest und werden von den Anbietern über App oder Onlineportal veröffentlicht. Die genaue Uhrzeit hängt vom Anbieter ab, deshalb sollten Sie sich nicht auf eine einzelne Uhrzeit verlassen, sondern in der App Ihres Tarifs nachsehen.

Warum der Preis so stark schwankt, erklärt sich aus Angebot und Nachfrage. Scheint die Sonne und weht der Wind, produzieren Photovoltaik- und Windanlagen viel günstigen Strom, und der Börsenpreis sinkt — mittags und nachts oft deutlich. Abends zwischen 18 und 21 Uhr, wenn viele Haushalte gleichzeitig kochen, waschen und laden, steigt er. Am Wochenende ist der Bedarf von Industrie und Gewerbe geringer, deshalb ist Strom dann tendenziell günstiger. Das Gegenteil einer sonnigen Mittagsstunde ist die Dunkelflaute: Nachts oder bei trübem Wetter ohne Wind müssen fossile Gas- und Kohlekraftwerke einspringen, und das treibt den Preis nach oben.

Abgerechnet wird in der Regel monatlich. Ihr intelligentes Messsystem misst den Verbrauch alle 15 Minuten und übermittelt die Daten einmal täglich an den Messstellenbetreiber. Jede verbrauchte Viertelstunde wird dann mit dem Börsenpreis dieser Viertelstunde bewertet. Wer also sein Elektroauto um 3 Uhr nachts lädt, zahlt den Nachtpreis; wer um 19 Uhr lädt, zahlt den Abendpreis. Ohne diese viertelstundengenaue Messung funktioniert das Modell nicht — dazu mehr im Abschnitt über den Zähler.

Wer muss Ihnen einen dynamischen Stromtarif anbieten?

Die Pflicht steht in § 41a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromlieferanten den Abschluss eines Vertrags mit dynamischen Tarifen anbieten — gegenüber Kundinnen und Kunden, die über ein intelligentes Messsystem verfügen. Vor 2025 galt die Pflicht nur für Lieferanten mit mehr als 100.000 Letztverbrauchern. Wichtig ist die Einschränkung: Die Pflicht ist ein Angebotsgebot, keine Zwangsumstellung. Niemand wird gegen seinen Willen in einen dynamischen Tarif gedrängt; Sie entscheiden selbst, ob Sie ihn abschließen.

Das Gesetz schützt Sie zusätzlich vor einem uninformierten Abschluss. Lieferanten müssen Sie vor Vertragsschluss umfassend über Kosten, Vorteile, Nachteile und Risiken eines dynamischen Tarifs informieren und Ihnen eine knappe, leicht verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen geben. Lesen Sie diese Zusammenfassung genau: Dort stehen Grundpreis, Gebühren, Kündigungsfrist und eine eventuelle Preisobergrenze — oder eben das Fehlen einer solchen. Wer einen Tarif nur über eine Werbeseite abschließt, ohne diese Zusammenfassung gesehen zu haben, sollte stutzig werden.

Zur Pflicht gehört auch ein Gegenstück: Lieferanten mit mehr als 200.000 Kunden müssen zusätzlich einen Festpreisvertrag mit mindestens zwölf Monaten Laufzeit und einem festen Versorgeranteil anbieten. Sie haben also immer die Wahl zwischen dem schwankenden Börsenpreis und einem festen Preis. Anbieter, die ausschließlich dynamische Tarife verkaufen, sind von dieser Festpreis-Pflicht ausgenommen. Das ist ein Grund, warum ein reiner Dynamik-Anbieter nicht automatisch auch einen Festpreis im Portfolio hat.

Welchen Zähler brauchen Sie — und wie bekommen Sie ihn?

Für einen echten dynamischen Tarif brauchen Sie ein intelligentes Messsystem, kurz iMSys. Es besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart Meter Gateway, dem Kommunikationsmodul. Nur mit Gateway kann der Zähler Verbrauchsdaten senden und empfangen — und nur dann ist die viertelstundengenaue Abrechnung möglich. Ein einfacher digitaler Zähler ohne Gateway reicht nicht aus. Prüfen Sie deshalb zuerst, was in Ihrem Zählerschrank hängt: Ohne Gateway gibt es keinen dynamischen Tarif, egal was ein Anbieter verspricht.

Pflichtmäßig eingebaut wird ein iMSys unter anderem bei einem Jahresverbrauch über 6.000 Kilowattstunden, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG und bei Photovoltaikanlagen über 7 Kilowatt Leistung. Gehören Sie zu keinem Pflichtfall, können Sie den Einbau seit 2025 freiwillig bei Ihrem Messstellenbetreiber verlangen; der Einbau soll binnen vier Monaten nach dem Antrag erfolgen. Was der freiwillige Einbau kostet, hängt vom Messstellenbetreiber ab — lassen Sie sich die Kosten vorab schriftlich nennen, statt sich auf eine einzelne Zahl aus einem Ratgeber zu verlassen. Die Angaben dazu gehen derzeit auseinander, und nur das schriftliche Angebot Ihres Betreibers ist für Sie verbindlich.

Ohne iMSys bleibt Ihnen nur die zweite Klasse: Manche Anbieter verkaufen dann einen Tarif, der nach dem monatlichen Durchschnittspreis der Börse abgerechnet wird. Das ist kein dynamischer Tarif, sondern ein variabler Tarif mit monatlicher Preisanpassung — und das Einsparpotenzial ist deutlich geringer, weil Ihre einzelne günstige Lade-Nacht in einem Monatsmittel untergeht. Bedenken Sie außerdem, wie selten die Voraussetzung noch ist: Ende 2025 waren nach Zahlen der Bundesnetzagentur erst rund 5,5 Prozent aller Haushalte mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Klären Sie also den Zählerstatus, bevor Sie Tarife vergleichen.

Dynamischer Stromtarif: Smart Meter mit Gateway in einem Zählerschrank
Smart Meter im Zählerschrank: Das intelligente Messsystem misst den Verbrauch im Viertelstundentakt. Realistische Illustration.

Was kostet eine Kilowattstunde im dynamischen Tarif?

Nur ein Teil Ihrer Rechnung schwankt überhaupt. Nach der Strompreisanalyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vom August 2026 zahlte ein Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch im Durchschnitt 37,0 Cent je Kilowattstunde. Davon entfielen 15,2 Cent auf Beschaffung und Vertrieb, 9,2 Cent auf Netzentgelte und 12,6 Cent auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Nur die 15,2 Cent — rund 41 Prozent — lassen sich durch den Tarif und Ihr Verbrauchsverhalten beeinflussen. Wer also mit „der Hälfte sparen“ rechnet, überschätzt den Hebel um mehr als das Doppelte.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Bestandteil Cent je Kilowattstunde Anteil
Beschaffung und Vertrieb 15,2 rund 41 Prozent
Netzentgelte 9,2 rund 25 Prozent
Steuern, Abgaben und Umlagen 12,6 rund 34 Prozent
Gesamt (Durchschnitt 2026) 37,0 100 Prozent

Zum schwankenden Börsenanteil kommen die festen Kosten des Anbieters. Der monatliche Grundpreis unterscheidet sich zwischen Anbietern auf das Jahr gerechnet um mehr als 100 Euro, und manche Anbieter erheben zusätzlich eine Erfolgsbeteiligung von bis zu 3 Cent je verbrauchter Kilowattstunde. Vergleichen Sie deshalb nie nur den beworbenen Arbeitspreis, sondern immer Grundpreis plus Gebühren plus Abrechnungstakt. Ein Tarif mit niedrigem Börsenaufschlag, aber hohem Grundpreis kann am Jahresende teurer sein als ein Tarif mit umgekehrter Struktur.

Auch negative Börsenpreise bedeuten keinen Gratis-Strom. Fällt der Börsenpreis unter null, erhalten Sie fürs Verbrauchen rechnerisch Geld — aber Netzentgelte, Steuern und Umlagen von zusammen rund 21,8 Cent je Kilowattstunde fallen weiterhin an. Die Kilowattstunde kostet Sie also auch in einer negativen Stunde noch gut 20 Cent, sobald der Börsenanteil abgezogen ist. Umgekehrt zeigt der September 2026 das Risiko: Der durchschnittliche Börsenpreis lag damals bei 14,48 Cent je Kilowattstunde, 73 Prozent über dem Vorjahresmonat (Daten der Bundesnetzagentur-Plattform SMARD). Wer in einem solchen Monat stur abends verbraucht, zahlt deutlich mehr als im Festpreis.

Für wen lohnt sich ein dynamischer Stromtarif?

Ein dynamischer Stromtarif lohnt sich vor allem für Haushalte, die einen großen Teil ihres Verbrauchs verschieben können. Der klassische Fall ist das Elektroauto an der Wallbox: Es muss nicht sofort nach Feierabend laden, sondern kann nachts oder am sonnigen Mittag laden, wenn der Preis niedrig ist. Ähnlich wirkt eine Wärmepumpe mit Pufferspeicher, die Wärme in günstigen Stunden erzeugt und speichert. Auch Photovoltaik mit Heimspeicher profitiert: Der Speicher lädt in günstigen Netzstunden nach und entlädt in der teuren Abendspitze. Entscheidend ist immer derselbe Mechanismus — ein großer, zeitlich flexibler Verbraucher.

Wie groß die Ersparnis realistisch ist, zeigt ein Gutachten des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands aus dem Jahr 2024. Ein Vier-Personen-Haushalt mit Elektroauto (5.800 Kilowattstunden im Jahr, 66 Prozent des Verbrauchs flexibel verschiebbar) hätte gegenüber einem günstigen Festpreistarif 7 Prozent gespart — in einem halben Jahr 65 Euro. Derselbe Haushalt ohne Elektroauto (2.900 Kilowattstunden, 29 Prozent flexibel) hätte nur 3 Prozent gespart, ein Zwei-Personen-Haushalt ohne Elektroauto (1.800 Kilowattstunden, 14 Prozent flexibel) nur 1 Prozent. Die Botschaft ist eindeutig: Ohne verschiebbaren Großverbraucher ist der Effekt klein, mit ihm deutlich.

Bemerkenswert ist eine Modellierung der Bundesnetzagentur auf ihrer Plattform SMARD: Danach lagen dynamische Tarife seit April 2025 durchgängig unter den Fixpreistarifen — selbst für einen Standardhaushalt ohne jede Lastverschiebung, weil die Spotpreise in dieser Phase oft niedrig waren. Das ist eine Modellierung, keine Garantie für die Zukunft. Sie zeigt aber, dass ein dynamischer Tarif nicht automatisch teurer ist, wenn Sie einmal nicht optimieren. Die Ersparnis durch aktives Verschieben kommt obendrauf, sie ist nicht die einzige Quelle des Vorteils.

Elektroauto beim Laden an einer Wallbox in einer Garage bei Nacht
Laden in der Nacht: An der Wallbox lässt sich der Ladevorgang in günstige Stunden legen. Realistische Illustration.

Für wen lohnt sich ein dynamischer Stromtarif nicht?

Ein dynamischer Stromtarif lohnt sich nicht, wenn Ihr Verbrauch kaum verschiebbar ist. Kochen, Kühlschrank, Computer, Licht und Homeoffice fallen überwiegend in den Abendstunden an — genau dann, wenn der Börsenpreis hoch ist. Wer keine Wallbox, keine Wärmepumpe und keinen Speicher hat und tagsüber außer Haus ist, kann kaum Last in günstige Stunden verlegen. Dann zahlen Sie im Monat ungefähr so viel wie mit einem günstigen Festpreis-Neuvertrag, tragen aber zusätzlich das volle Preisschwankungsrisiko. In diesem Fall ist der Festpreis die ruhigere und meist auch die günstigere Wahl.

Vorsicht ist auch bei knappem Budget geboten. Die monatliche Rechnung schwankt mit den Börsenpreisen, und in einem teuren Monat — etwa bei einer winterlichen Dunkelflaute — kann sie deutlich über dem gewohnten Betrag liegen. Wer jeden Monat exakt kalkulieren muss, sollte sich diesen Schwankungen nicht aussetzen. Gleiches gilt für Haushalte ohne Automatisierung: Ohne Energiemanagementsystem oder intelligente Wallbox bedeutet der Tarif ständiges Beobachten von Preisen in einer App und manuelles Starten von Geräten. Dieser Aufwand frisst den Vorteil schnell auf, wenn er nicht automatisiert läuft.

Ein Sonderfall ist der Heimspeicher ohne eigene Photovoltaikanlage. Er kann zwar günstigen Netzstrom speichern und in teuren Stunden verbrauchen, doch nach dem Gutachten des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands rechnet sich der hohe Kaufpreis allein durch diese Preisdifferenz nicht. Der Speicher lohnt sich in Kombination mit eigener Solaranlage und dynamischem Tarif, nicht als reines Arbitrage-Gerät am Netz. Wer nur wegen des Tarifs einen Speicher kaufen will, sollte die Rechnung vorher sorgfältig prüfen.

Welche Risiken müssen Sie kennen?

Ein dynamischer Stromtarif hat keine gesetzliche Preisobergrenze. Die staatliche Strompreisbremse, die ab Januar 2023 galt, endete am 31. Dezember 2023. Seitdem gibt es keinen staatlichen Deckel mehr, der Sie vor extremen Börsenpreisen schützt. Nur wenige Anbieter deckeln den Arbeitspreis freiwillig; als Beispiel nennt der ADAC eine Deckelung bei 80 Cent je Kilowattstunde. Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss, ob Ihr Tarif überhaupt eine Obergrenze hat — und wenn ja, bei welchem Wert. Ein Tarif ohne Deckel ist in normalen Monaten günstig, in Krisenmonaten aber ungebremst teuer.

Das zweite Risiko ist die Dunkelflaute: Tage ohne Wind und Sonne, an denen teure fossile Kraftwerke den Preis bestimmen. Die Allzeitrekorde während der Energiekrise 2022 haben gezeigt, wie hoch Börsenpreise in solchen Phasen steigen können. Sie können dem nur entgehen, wenn Sie Ihren Verbrauch dann konsequent drosseln oder über Speicher und Puffer überbrücken. Wer das nicht kann, zahlt die Spitze mit. Als Ausweg bleibt der Wechsel: Viele dynamische Tarife sind monatlich kündbar, sodass Sie bei dauerhaft hohen Börsenpreisen in einen Festpreistarif zurückkehren können. Prüfen Sie die Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag, bevor Sie sich darauf verlassen.

Wie kombinieren Sie ihn mit reduzierten Netzentgelten?

Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betreibt — typischerweise Wallbox, Wärmepumpe oder Stromspeicher mit mehr als 4,2 Kilowatt Anschlussleistung — kann zusätzlich reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG erhalten. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte bei Netzengpässen auf mindestens 4,2 Kilowatt dimmen. Die Geräte laufen dann langsamer weiter, fallen aber nicht aus. Drei Module stehen zur Wahl: Modul 1 ist eine pauschale Reduzierung von 110 bis 190 Euro brutto im Jahr je nach Netzgebiet, Modul 2 ein Rabatt von 60 Prozent auf den Arbeitspreis des Netzentgelts bei separatem Zähler.

Seit April 2025 lässt sich Modul 1 mit zeitvariablen Netzentgelten kombinieren — das ist Modul 3. Dabei variiert auch das Netzentgelt nach Tageszeit: Nach Durchschnittswerten der deutschen Verteilnetzbetreiber für 2026 liegt der Niedriglasttarif nachts bei 2,26 Cent je Kilowattstunde, der Standardtarif tagsüber bei 7,39 Cent und der Hochlasttarif abends bei 10,73 Cent. Jeder Netzbetreiber regelt seine Stufen selbst, die Werte sind also Orientierung, keine Garantie. In Kombination mit einem dynamischen Arbeitspreis entsteht so ein doppelter Anreiz, Verbrauch aus den Abendstunden herauszuhalten — einmal über den Börsenpreis, einmal über das Netzentgelt.

Wärmepumpe an der Außenwand eines Einfamilienhauses im Garten
Wärmepumpe am Haus: Mit Pufferspeicher lässt sich Wärme in günstigen Stunden erzeugen. Realistische Illustration.

Wie wechseln Sie Schritt für Schritt?

Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor, statt zuerst einen Tarif zu wählen und dann festzustellen, dass der Zähler fehlt:

  1. Zählerstatus klären. Hängt bereits ein intelligentes Messsystem mit Gateway im Zählerschrank? Falls nein: Beim Messstellenbetreiber anfragen und den freiwilligen Einbau beantragen; der Einbau soll binnen vier Monaten erfolgen.
  2. §-14a-Modul wählen. Prüfen Sie, ob Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher steuerbar sind, und wählen Sie zwischen pauschaler Reduzierung, prozentualem Rabatt oder zeitvariablem Netzentgelt.
  3. Anbieter vergleichen. Achten Sie auf Grundpreis, Gebühren, Kündigungsfrist, Abrechnung im Viertelstundentakt und darauf, ob §-14a-Rabatte an Sie weitergegeben werden. Vergleichen Sie nie nur den Arbeitspreis.
  4. App und Energiemanagement verbinden. Nutzen Sie die Preis-Signale des Anbieters und stimmen Sie sie mit Ihrem Energiemanagementsystem ab, sodass Geräte automatisch in günstigen Stunden laufen.
  5. Testphase von vier bis sechs Wochen. Legen Sie hohe Verbräuche konsequent in Niedrigpreisphasen, werten Sie die ersten Abrechnungen aus und optimieren Sie das Lastmanagement.
  6. Jahresfazit ziehen. Spart der Tarif unter dem Strich gegenüber Ihrem alten Festpreis? Wenn nein: Wechseln Sie zurück — die kurzen Laufzeiten machen das in der Regel ohne lange Bindung möglich.

Was ändert das EEG 2027 für Ihren Bezugstarif?

Fast nichts — und das ist eine gute Nachricht für die Planung. Der EEG-Entwurf 2027, den das Kabinett am 29. Juli 2026 beschlossen hat (Drucksache 21/7867, noch kein Gesetz), regelt die Einspeisung neu, etwa die Direktvermarktung für neue Anlagen. Ihr Bezugstarif steht dagegen im Energiewirtschaftsgesetz: Die Pflicht der Lieferanten, einen dynamischen Tarif anzubieten, folgt aus § 41a EnWG und wird vom EEG-Entwurf nicht berührt. Wer einen dynamischen Tarif für den eigenen Verbrauch abschließt, muss wegen des EEG-Entwurfs keine Änderung befürchten; wer selbst einspeist, sollte die EEG-Entwicklung separat verfolgen.

FAQ

Muss ich zwingend ein Smart Meter haben?

Ja, für einen echten dynamischen Tarif ist ein intelligentes Messsystem zwingend erforderlich. Entscheidend ist das Smart Meter Gateway: Erst mit diesem Kommunikationsmodul kann der Zähler Ihren Verbrauch viertelstundengenau erfassen und übermitteln. Ein digitaler Zähler ohne Gateway ist nur eine moderne Messeinrichtung und reicht für die dynamische Abrechnung nicht aus.

Was passiert, wenn ich noch kein intelligentes Messsystem habe?

Dann können Sie keinen echten dynamischen Tarif nutzen. Manche Anbieter rechnen in diesem Fall nach dem monatlichen Durchschnittspreis der Börse ab — das ist ein variabler Tarif, kein dynamischer, und das Einsparpotenzial ist deutlich geringer. Alternativ beantragen Sie den freiwilligen Einbau eines intelligenten Messsystems bei Ihrem Messstellenbetreiber; der Einbau soll binnen vier Monaten nach dem Antrag erfolgen.

Gibt es eine Preisobergrenze?

Nein, eine gesetzliche Preisobergrenze gibt es im dynamischen Tarif nicht mehr, seit die Strompreisbremse am 31. Dezember 2023 ausgelaufen ist. Nur wenige Anbieter deckeln den Arbeitspreis freiwillig, etwa bei 80 Cent je Kilowattstunde. Ob Ihr Tarif eine solche Deckelung enthält, steht in der Kurzzusammenfassung, die Ihnen der Lieferant vor Vertragsschluss geben muss.

Kann ich trotzdem einen Festpreisvertrag bekommen?

Ja. Lieferanten mit mehr als 200.000 Kunden müssen zusätzlich einen Festpreisvertrag mit mindestens zwölf Monaten Laufzeit und einem festen Versorgeranteil anbieten. Darüber hinaus bietet fast jeder Lieferant ohnehin Festpreistarife an. Sie müssen sich also nicht zwischen „dynamisch oder gar nichts“ entscheiden — beide Vertragsformen stehen nebeneinander.

Lohnt sich ein dynamischer Stromtarif ohne E-Auto oder Wärmepumpe?

In der Regel kaum. Nach dem Gutachten des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands sparte ein Zwei-Personen-Haushalt ohne Elektroauto nur 1 Prozent, ein Vier-Personen-Haushalt ohne Elektroauto 3 Prozent gegenüber einem günstigen Festpreis. Ohne einen großen, verschiebbaren Verbraucher fehlt dem Tarif schlicht der Hebel — dann ist ein günstiger Festpreis meist die bessere Wahl.

Kann ich jederzeit zurück zum Festpreis?

Oft ja, aber nicht automatisch. Viele dynamische Tarife sind monatlich kündbar, sodass Sie bei dauerhaft hohen Börsenpreisen in einen Festpreistarif wechseln können. Prüfen Sie die Kündigungsfrist und die Mindestlaufzeit in Ihrem Vertrag, bevor Sie sich darauf verlassen. Beachten Sie außerdem, dass ein Wechsel zurück in die Grundversorgung oder zu einem Festpreis-Neuvertrag jeweils eigene Fristen haben kann.

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Emilia Emil schreibt für Sharp Magazine über Persönlichkeiten, Film und Kultur. Auf der Profilseite finden Sie die zugeordneten Beiträge sowie den Kontakt für Hinweise und Korrekturen.

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