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Stromanbieter wechseln: So finden Sie den günstigeren Stromvertrag — Schritt für Schritt

Emilia Emil14 Min. Lesezeit

Wenn Sie den Stromanbieter wechseln, ändern Sie nur den Lieferanten — nicht den Strom selbst, nicht die Leitung und nicht den Netzbetreiber. Der Strom kommt weiterhin aus derselben Steckdose, die Versorgung bleibt ohne Unterbrechung bestehen, und der Wechsel selbst ist kostenfrei. Was sich ändert, sind Preis, Vertragsbedingungen und Service. Gerade deshalb lohnt sich der Vergleich: Zwischen dem günstigsten Neukundentarif und der Grundversorgung lagen am 3. November 2026 im Durchschnitt über 8 Cent je Kilowattstunde.

Wohnhaus in der Abenddämmerung mit beleuchteten Fenstern
Realistische Illustration: Ein Wohnhaus am Abend — der Stromverbrauch der Haushalte bestimmt die Stromrechnung.
In diesem Artikel
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Welcher Vertragstyp sind Sie?
  3. Wie läuft der Wechsel in 5 Schritten ab?
  4. Was enthält der Strompreis — und wo spart der Wechsel wirklich?
  5. Welche Fallen lauern bei Preisgarantie und Bonus?
  6. Wann können Sie sofort wechseln?
  7. Was bedeutet der 24-Stunden-Wechsel wirklich?
  8. Was gilt in Sonderfällen?
  9. Checkliste: Das sollten Sie jetzt prüfen
  10. FAQ
  11. Weiterlesen auf Sharp Magazine

Trotzdem scheuen viele Haushalte den Wechsel, weil Fristen, Boni und Preisgarantien unübersichtlich wirken. Dieser Ratgeber ordnet die Regeln: Welcher Vertragstyp Sie sind, wie der Wechsel in fünf Schritten abläuft, was der Strompreis enthält, wo die Fallen bei Bonus und Preisgarantie liegen, wann Sie sofort wechseln können und was die viel zitierte 24-Stunden-Regel wirklich bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aus der Grundversorgung kommen Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist heraus. Nach der Erstlaufzeit eines Vertrags ab März 2022 gilt höchstens ein Monat.
  • Der technische Wechsel dauert seit Juni 2025 werktags höchstens 24 Stunden — Ihre Kündigungsfrist ändert das nicht.
  • Nur rund 41 Prozent des Strompreises sind durch den Wechsel beeinflussbar; Netzentgelte, Steuern und Umlagen sind überall gleich.
  • Bonustarife sind nur im ersten Jahr günstig. Prüfen Sie immer den Preis ab dem zweiten Jahr und die Länge der Preisgarantie.
  • Bei Preiserhöhung und Umzug haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Zeitkritische Kündigungen erklären Sie selbst, nicht über den neuen Anbieter.

Welcher Vertragstyp sind Sie?

Bevor Sie Tarife vergleichen, klären Sie, in welchem Vertrag Sie stecken. Die Kündigungsfrist steht in Ihrer Vertragsbestätigung und auf der letzten Rechnung. Drei Typen entscheiden über alles Weitere:

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Vertragstyp Kündigungsfrist Worauf Sie achten sollten
Grundversorgung 2 Wochen, jederzeit Keine Laufzeitbindung; der Grundversorger ist der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden in Ihrem Netzgebiet.
Sondervertrag ab 1. März 2022 Nach der Erstlaufzeit: höchstens 1 Monat, jederzeit Die Erstlaufzeit (meist 12, höchstens 24 Monate) ist bindend; danach läuft der Vertrag unbefristet weiter.
Altvertrag vor 1. März 2022 Die im Vertrag vereinbarte Frist (oft bis zu 3 Monate) Der Vertrag kann sich um die vereinbarte Laufzeit verlängern, oft um weitere 12 Monate — hier zählt das Kleingedruckte.

Die Grundversorgung ist der Standardtarif des örtlichen Grundversorgers. Sie landen dort automatisch, wenn Sie noch nie gewechselt haben oder nach einem Einzug keinen eigenen Tarif gewählt haben. Sie ist unbefristet und jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar (§ 20 Abs. 1 StromGVV), die Kündigung bedarf der Textform. Der Grundversorger muss die Kündigung unter Angabe des Vertragsendes in Textform bestätigen.

Bei Sonderverträgen — also allen Tarifen abseits der Grundversorgung — gilt seit dem 1. März 2022: Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit, und Sie können jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB, § 41b EnWG). Die Erstlaufzeit selbst bleibt bindend; nur ein Sonderkündigungsrecht löst Sie vorher heraus. Für Verträge vor dem 1. März 2022 gilt dagegen weiterhin die alte Regel: Verlängerung um die vereinbarte Laufzeit und eine Frist von bis zu drei Monaten. Entscheidend ist das Abschlussdatum Ihres Vertrags, nicht das Datum Ihres letzten Wechsels.

Wie läuft der Wechsel in 5 Schritten ab?

Bevor Sie den Stromanbieter wechseln, legen Sie die letzte Stromrechnung bereit. Darauf stehen Ihr Jahresverbrauch, Ihre Zählernummer, die Marktlokations-ID und die nächstmögliche Kündigungsmöglichkeit. Sind Sie noch länger als drei Monate an den alten Anbieter gebunden, verschieben Sie die Suche — die Angebote am Markt ändern sich in der Zwischenzeit. Für den Vergleich selbst brauchen Sie nur Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch; kennen Sie den Verbrauch nicht, helfen Standardwerte nach Haushaltsgröße.

  1. Vergleichen. Vergleichen Sie Arbeitspreis, Grundpreis und Jahreskosten, nicht nur den ersten Eindruck. Filtern Sie nach verbraucherfreundlichen Bedingungen: Laufzeit höchstens 12 Monate, Kündigungsfrist höchstens ein Monat, keine Vorauskasse, kein Pakettarif, keine Kaution.
  2. Prüfen. Gleichen Sie die Angaben auf der Anbieterseite mit dem Rechnerergebnis ab. Machen Sie einen Screenshot der wesentlichen Tarifmerkmale, vor allem der Bonusbedingungen, und vergleichen Sie ihn später mit der Auftragsbestätigung.
  3. Abschließen. Der neue Anbieter braucht Name und Anschrift, Zählernummer, Marktlokations-ID sowie Name und Kundennummer beim alten Lieferanten. Die Marktlokations-ID ist die 11-stellige Nummer Ihrer Verbrauchsstelle — sie steht auf der Rechnung und bleibt auch bei einem Zählertausch gleich. Liegt sie Ihnen nicht vor, kann der neue Anbieter sie über den Netzbetreiber ermitteln.
  4. Kündigen. In der Regel kündigt der neue Anbieter den alten Vertrag für Sie, wenn Sie ihm eine Vollmacht erteilen. Zeitkritische Kündigungen erklären Sie dagegen selbst: wenn die Frist bald endet und sonst eine Verlängerung droht, und immer bei einer Sonderkündigung. Teilen Sie dem neuen Anbieter dann mit, dass Sie bereits selbst gekündigt haben — in vielen Formularen gibt es dafür ein eigenes Feld.
  5. Ablesen und prüfen. Lesen Sie am Wechseltag den Zählerstand ab und melden Sie ihn dem Netzbetreiber, dem alten und dem neuen Lieferanten. Prüfen Sie die Vertragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Lieferbeginn und später die Schlussrechnung — der alte Anbieter hat dafür bis zu sechs Wochen nach Lieferende Zeit.
Stromanbieter wechseln: Moderner digitaler Stromzähler im Hausanschlussraum
Realistische Illustration: Der digitale Stromzähler misst den Verbrauch — die Marktlokations-ID steht auf der Stromrechnung.

Noch zwei Rechte, die oft übersehen werden: Schließen Sie den Vertrag online, per E-Mail, Brief oder an der Haustür ab, können Sie ihn binnen 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (Fernabsatz). Nur in den Geschäftsräumen des Anbieters gibt es kein Widerrufsrecht. Und: Der Anbieter muss Ihre Kündigung in Textform bestätigen — nach Angaben der Verbraucherzentrale innerhalb einer Woche. Bleiben bis zum Ende Ihrer Kündigungsfrist noch mindestens sechs Wochen, läuft der Wechsel in der Regel problemlos. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung der Verbraucherzentrale finden Sie hier bei der Verbraucherzentrale.

Was enthält der Strompreis — und wo spart der Wechsel wirklich?

Der Strompreis setzt sich aus drei Blöcken zusammen. Die Zahlen der BDEW-Strompreisanalyse vom August 2026 gelten für Neukundentarife bei 3.500 Kilowattstunden im Jahr, Grundpreis anteilig eingerechnet:

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Bestandteil Cent je Kilowattstunde Anteil
Beschaffung und Vertrieb 15,17 41 %
Netzentgelte inkl. Messung 9,24 25 %
Steuern, Abgaben und Umlagen 12,57 34 %
Gesamt 37,00 100 %

Im Block Steuern, Abgaben und Umlagen stecken unter anderem die Mehrwertsteuer (5,91 Cent), die Stromsteuer (2,05 Cent), die Konzessionsabgabe (1,67 Cent), der Aufschlag für besondere Netznutzung (1,56 Cent), die Offshore-Netzumlage (0,94 Cent) und die KWKG-Umlage (0,45 Cent). Die EEG-Umlage wird seit Mitte 2022 nicht mehr über den Strompreis erhoben. Ein Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro hat die Netzentgelte um 1,7 Cent je Kilowattstunde gesenkt.

Die entscheidende Folgerung: Nur der Beschaffungsblock von rund 41 Prozent ist durch den Wechsel beeinflussbar. Netzentgelte, Steuern und Umlagen zahlen Sie bei jedem Anbieter in gleicher Höhe. Wer Ihnen eine Halbierung der Stromrechnung verspricht, verspricht das Unmögliche — der Wettbewerb spielt sich in einem knappen Drittel bis knapp der Hälfte des Preises ab. Das Statistische Bundesamt meldet für das erste Halbjahr 2026 einen Durchschnitt von 37,97 Cent je Kilowattstunde über alle laufenden Verträge — höher als die 37,00 Cent der BDEW-Neukundentarife, weil dort auch alte, teure Verträge mitzählen. Kleine Verbräuche unter 1.000 Kilowattstunden zahlen im Schnitt 57,99 Cent, große über 15.000 Kilowattstunden nur 30,55 Cent: Der Grundpreis verteilt sich auf mehr Kilowattstunden.

Wie viel Sie sparen, wenn Sie den Stromanbieter wechseln, hängt daher vor allem davon ab, wo Sie starten. Am 3. November 2026 lag der günstigste Neukundentarif im Durchschnitt über 6.355 Orte bei 32,02 Cent je Kilowattstunde, die Grundversorgung bei 40,39 Cent. Bei 3.500 Kilowattstunden sind das 1.120,58 Euro gegenüber 1.413,69 Euro im Jahr — eine Ersparnis von 293,11 Euro oder 21 Prozent, Grundgebühren und Boni bereits verrechnet. Das ist der realistische Durchschnittsfall.

Das oft zitierte Maximum zeigt ein Rechenbeispiel von Verivox: In Apolda kostete der günstigste Tarif bei 4.000 Kilowattstunden im ersten Jahr 1.172,13 Euro, die Grundversorgung 2.024,81 Euro — eine Differenz von 852,68 Euro (Stand 2. Oktober 2026). Das ist ein Best-Case aus einem Ort mit teurer Grundversorgung, kein Durchschnitt. Rechnen Sie mit dem Durchschnitt, freuen Sie sich über mehr.

Stromverbrauch im Haushalt: Wasserkocher und Kaffeemaschine in einer hellen Küche
Realistische Illustration: Kochen, Waschen, Heizen — der Haushaltsstrom summiert sich aus vielen Geräten.

Welche Fallen lauern bei Preisgarantie und Bonus?

Gerade wenn Sie den Stromanbieter wechseln und ein Bonustarif lockt, lohnt der zweite Blick. Fünf Fallen tauchen in fast jedem Tarifvergleich auf:

1. Der Bonus verschleiert einen teuren Tarif. Neukunden- und Sofortboni drücken nur die Kosten des ersten Jahres. Fällt der Bonus weg, kann der Tarif teurer sein als die Grundversorgung. Finanztip rechnet Boni in seinem Vergleich in der Voreinstellung bewusst nicht ein — so stehen oben die Tarife, die auch ohne Bonus günstig sind. Den Bonus gibt es in der Regel nur einmal je Marke; für den nächsten Bonus müssen Sie zu einer anderen Marke wechseln.

2. Der Bonus kommt spät oder gar nicht. Ein Sofortbonus wird in der Regel binnen 60 Tagen nach Lieferbeginn gezahlt. Ein Neukundenbonus wird dagegen meist erst nach zwölf Monaten Belieferung auf der Jahresrechnung gutgeschrieben. Wer vorher kündigt, verliert ihn vollständig. Stellen Sie sich eine Erinnerung, ob die Prämie tatsächlich angekommen ist.

3. Kurze Garantie, lange Bindung. Prüfen Sie, ob die Preisgarantie mindestens so lange läuft wie die Mindestvertragslaufzeit. Läuft die Garantie nach sechs Monaten aus, der Vertrag aber noch 18 Monate weiter, kann der Preis steigen, während Sie gebunden sind. Achten Sie außerdem auf den Umfang: Eine volle Preisgarantie umfasst alle Bestandteile außer Mehrwertsteuer, langfristigen Energiesteuern und neu eingeführten Abgaben. Eine eingeschränkte Preisgarantie lässt sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen aus — steigt dort etwas, steigt Ihr Preis trotz „Garantie“.

4. Sachprämien sind meist überteuert. Fernseher, Tablet oder Spielekonsole zum Stromvertrag klingen großzügig, doch der Tarif dahinter ist meist überteuert. Finanztip rät von Sachprämien-Tarifen ab. Kaufen Sie Gerät und Strom getrennt.

5. Vorauskasse, Paket und Kaution. Tarife mit Vorauszahlung des ganzen Jahres, Pakete mit festem Kilowattstunden-Kontingent und Tarife mit Kaution meiden Sie. Wird der Anbieter insolvent, ist vorausgezahltes Geld gefährdet. Verbraucherfreundliche Vergleiche zeigen solche Tarife gar nicht erst an.

Eine eigene Beispielrechnung zeigt den Mechanismus (Annahmen: 3.500 Kilowattstunden im Jahr, Grundpreis jeweils 120 Euro). Tarif A ohne Bonus: 30 Cent je Kilowattstunde, also 1.050 Euro plus 120 Euro Grundpreis = 1.170 Euro — in jedem Jahr. Tarif B mit Bonus: 35 Cent je Kilowattstunde, also 1.225 Euro plus 120 Euro Grundpreis minus 200 Euro Bonus = 1.145 Euro im ersten Jahr, aber 1.345 Euro ab dem zweiten Jahr. Tarif B wirkt im ersten Jahr 25 Euro günstiger und ist danach 175 Euro teurer. Wer nicht jedes Jahr erneut wechselt, fährt mit dem Tarif ohne Bonus besser. Finanztip warnt vor Lock-Prämien und erklärt, warum Boni nur für regelmäßige Wechsler lohnen.

Vertragsunterlagen und Stift auf einem Schreibtisch, Schrift unscharf
Realistische Illustration: Vertragsunterlagen prüfen, bevor Sie unterschreiben — vor allem Preisgarantie und Bonusbedingungen.

Wann können Sie sofort wechseln?

Abseits der ordentlichen Kündigung gibt es drei Wege zum sofortigen Wechsel. Der wichtigste ist die Preiserhöhung: Erhöht Ihr Anbieter den Preis, können Sie den Vertrag fristlos zum Zeitpunkt der Änderung beenden. Die Kündigung muss dem Anbieter vor Wirksamwerden der Erhöhung zugegangen sein — entscheidend ist der Zugang, nicht das Absendedatum. Kündigen Sie deshalb sofort nach Erhalt des Schreibens, nicht erst kurz vor dem Stichtag. Ein bloßer Bonus-Wegfall ist übrigens keine Preiserhöhung im rechtlichen Sinn und gibt kein Sonderkündigungsrecht.

Die Ankündigungsfristen bestimmen, bis wann Sie das Schreiben erhalten müssen. Für Erhöhungen zum 1. Januar 2027 gilt:

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Anbieter Muss die Erhöhung ankündigen bis Grundlage
Grundversorger 20. November 2026 (6 Wochen vorher) § 5 Abs. 2 StromGVV; Änderung nur zum Monatsbeginn, öffentlich und per Brief
Sonstige Anbieter (Sondervertrag) 1. Dezember 2026 (1 Monat vorher) § 41 Abs. 5 EnWG; Ankündigung direkt an Sie, mit Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht

Der zweite Weg ist der Umzug. Kann Ihr Anbieter Sie an der neuen Adresse nicht zu unveränderten Bedingungen beliefern — etwa weil er dort nicht liefern kann oder nur teurer —, können Sie mit sechs Wochen Frist außerordentlich kündigen (§ 41b Abs. 4 EnWG). Ein Umzug beendet den Vertrag nicht automatisch: Bietet der Anbieter die Fortsetzung zu gleichen Bedingungen an, läuft der Vertrag weiter. Melden Sie den Umzug idealerweise mindestens 14 Tage vorher an. Seit Juni 2025 gibt es keine rückwirkenden Wechsel mehr: Einen Anbieter, den Sie erst nach dem Einzug wählen, können Sie nicht nachträglich für bereits verbrauchten Strom einsetzen.

Der dritte Weg ist die Ersatzversorgung. Stellt Ihr Anbieter die Belieferung ein, übernimmt der örtliche Grundversorger automatisch — zunächst in der Ersatzversorgung für höchstens drei Monate (§ 38 EnWG), danach in der Grundversorgung. In der Ersatzversorgung können Sie jederzeit zu einem neuen Anbieter wechseln, eine Kündigungsfrist gibt es dort nicht. Der Grundversorger muss Beginn und Ende der Ersatzversorgung in Textform mitteilen. Auch hier gilt: Der Strom bleibt an, die Belieferung ist gesetzlich gesichert.

Was bedeutet der 24-Stunden-Wechsel wirklich?

Seit Juni 2025 gilt: Wenn Sie den Stromanbieter wechseln, muss der technische Vorgang werktags binnen 24 Stunden vollzogen sein (§ 20a EnWG). Wochenenden und Feiertage zählen dabei nicht mit. Das klingt nach „morgen billiger“ — und ist doch nur die halbe Wahrheit.

Hand an einem Sicherungskasten im Hausflur
Realistische Illustration: Am Sicherungskasten kommt der Strom an — der Lieferant wechselt, die Leitung bleibt.

Die 24 Stunden betreffen ausschließlich die Marktkommunikation zwischen altem und neuem Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber: Kündigung bestätigen, Anmeldung prüfen, Lieferung umstellen. Sie ändern nichts an Ihrer Kündigungsfrist und nichts an Ihrer Vertragslaufzeit. Wie schnell Sie tatsächlich beim neuen Anbieter landen, bestimmt allein der alte Vertrag: Aus der Grundversorgung sind es zwei Wochen, nach der Erstlaufzeit eines Vertrags ab März 2022 höchstens ein Monat, in der Erstlaufzeit müssen Sie bis zu deren Ende warten — oder ein Sonderkündigungsrecht nutzen. Wer einen Wechseltermin in drei Tagen verspricht, obwohl Ihr Vertrag noch fünf Monate läuft, verspricht etwas, das der Vertrag nicht hergibt.

Zwei weitere Grenzen gehören dazu. Erstens gilt die 24-Stunden-Regel nur für Strom, nicht für Gas — dort bleibt der Wechsel an längere Fristen gebunden. Zweitens ist der Vorgang vollständig digital: Voraussetzung ist, dass alle Daten vollständig vorliegen, vor allem die Marktlokations-ID. Fehlt sie, verzögert sich der Vorgang. Verzögert sich der technische Wechsel über die Frist hinaus, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen. Wenden Sie sich bei Verzögerungen zuerst an Ihren neuen Lieferanten.

Was gilt in Sonderfällen?

Dynamische Tarife. Dynamische Tarife folgen dem Börsenstrompreis und können sich für flexible Verbräuche lohnen — etwa wenn Waschmaschine, Wärmepumpe oder Wallbox gezielt in günstige Stunden gelegt werden. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem, das den Verbrauch zeitgenau erfasst. Ohne das Messsystem gibt es keinen dynamischen Tarif.

Wärmepumpe und E-Auto. Wärmepumpen und Wallboxen sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG): Für sie gibt es eigene Tarifmodelle, oft mit reduziertem Netzentgelt und eigenem Zähler. Ein Haushalt mit Wärmepumpe oder E-Auto verbraucht deutlich mehr Strom — gerade dann lohnt der Tarifvergleich besonders, weil jeder Cent je Kilowattstunde stärker durchschlägt. Die Wallbox-Kosten hängen dabei nicht nur vom Tarif ab, sondern auch von Anschaffung und Installation.

Balkonkraftwerk. Auch mit Balkonkraftwerk brauchen Sie weiter einen Stromanbieter für den Reststrom: Die Anlage deckt nur einen Teil des Verbrauchs, den Rest liefern Sie weiterhin aus dem Netz. Der Wechsel funktioniert dann genauso wie ohne Anlage — nur Ihr Netzbezug sinkt.

Wechseldienste. Wer den Wechsel nicht selbst anstoßen will, kann einen Wechseldienst beauftragen, der Vergleich, Kündigung und Neuanmeldung übernimmt. Die Verbraucherzentrale weist auf Vor- und Nachteile solcher Dienste hin — prüfen Sie vor allem, ob der Dienst auch tatsächlich kündigt und was er dafür erhält.

Gas als Vergleich. Achtung bei der Heizseite: Der CO2-Preis nach dem BEHG betrifft Gas und Öl, nicht Strom. Strom wird über den EU-Emissionshandel (EU-ETS 1) bepreist. Wer Gas- und Stromtarife vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Preissysteme — die Heizkosten folgen eigenen Regeln.

Checkliste: Das sollten Sie jetzt prüfen

  • Prüfen Sie, bevor Sie den Stromanbieter wechseln, Ihre Kündigungsfrist auf der letzten Rechnung — und ob Ihr Vertrag vor oder nach dem 1. März 2022 geschlossen wurde.
  • Vergleichen Sie Arbeitspreis, Grundpreis und Jahreskosten — und rechnen Sie jeden Bonus aus dem zweiten Jahr heraus.
  • Prüfen Sie, ob die Preisgarantie mindestens über die Mindestvertragslaufzeit gilt und ob sie Steuern, Abgaben und Umlagen einschließt.
  • Kündigen Sie bei Preiserhöhung, Umzug oder knapper Frist selbst — und teilen Sie dem neuen Anbieter mit, dass Sie bereits gekündigt haben.
  • Lesen Sie am Wechseltag den Zählerstand ab, melden Sie ihn an Netzbetreiber, alten und neuen Lieferanten und prüfen Sie die Schlussrechnung.

FAQ

Wie lange dauert es, bis der neue Tarif läuft?

Der technische Wechsel dauert werktags höchstens 24 Stunden. Wann der neue Tarif tatsächlich beginnt, bestimmt die Kündigungsfrist Ihres alten Vertrags: Aus der Grundversorgung sind es zwei Wochen, nach der Erstlaufzeit eines Vertrags ab März 2022 höchstens ein Monat. Wenn Sie den Stromanbieter wechseln, während Sie noch in der Erstlaufzeit stecken, müssen Sie bis zu deren Ende warten — außer bei einem Sonderkündigungsrecht.

Muss ich den alten Vertrag selbst kündigen?

In der Regel nicht: Der neue Anbieter kündigt für Sie, wenn Sie ihm eine Vollmacht erteilen. Selbst kündigen sollten Sie bei zeitkritischen Fristen und immer bei einer Sonderkündigung — etwa nach einer Preiserhöhung oder bei einem Umzug. Teilen Sie dem neuen Anbieter dann mit, dass Sie bereits selbst gekündigt haben.

Bleibt der Strom während des Wechsels an?

Ja. Die Belieferung ist gesetzlich gesichert, der örtliche Grundversorger ist zur lückenlosen Versorgung verpflichtet. Auch wenn ein Anbieter die Belieferung einstellt, fließt der Strom weiter — zunächst über die Ersatzversorgung, danach über die Grundversorgung. Eine Unterbrechung wegen des Wechsels gibt es nicht.

Was passiert, wenn der neue Anbieter mich ablehnt?

Anbieter lehnen gelegentlich Kunden ab, die als Vielwechsler bekannt sind — auch bei guter Bonität. Das ist kein großes Problem, weil die Auswahl groß ist: Allein 2024 standen nach dem Monitoringbericht 2025 rund 139 Stromanbieter zur Wahl. Wechseln Sie in dem Fall zu einem anderen Anbieter. Wer häufig wechselt, kann außerdem ehemalige Anbieter bitten, seine personenbezogenen Daten zu löschen — die Verbraucherzentrale bietet dafür einen Musterbrief an.

Lohnt sich der Wechsel aus der Grundversorgung?

Meistens ja. Die Grundversorgung ist in der Regel der teuerste Tarif am Ort: Am 3. November 2026 lag sie im Durchschnitt bei 40,39 Cent je Kilowattstunde, der günstigste Neukundentarif bei 32,02 Cent. Bei 3.500 Kilowattstunden sind das rund 293 Euro im Jahr. Da die Grundversorgung jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar ist, gibt es keinen Grund zu warten.

Gilt die 24-Stunden-Regel auch für Gas?

Nein. Die 24-Stunden-Regel gilt nur für Strom. Für Gas bleibt der Wechsel an längere Fristen gebunden. Auch die übrigen Regeln unterscheiden sich: Gasverträge folgen eigenen Verordnungen (GasGVV), und der Gasverbrauch verteilt sich ungleichmäßig über das Jahr — beim Vergleich sollten Sie daher einen vollen Jahresverbrauch zugrunde legen.

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Emilia Emil

Emilia Emil schreibt für Sharp Magazine über Persönlichkeiten, Film und Kultur. Auf der Profilseite finden Sie die zugeordneten Beiträge sowie den Kontakt für Hinweise und Korrekturen.

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