Ratgeber

CO2-Preis 2027: Was Heizen und Tanken wirklich kosten

Emilia Emil15 Min. Lesezeit

Der CO2-Preis 2027 steht fest — fast. Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 beschlossen, dass der Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 auch 2027 gilt. Der Bundesrat muss sich noch ein zweites Mal mit dem Gesetz befassen; in Kraft ist es Anfang November 2026 noch nicht.

Modernes Einfamilienhaus in der Abenddämmerung mit Wärmepumpe und Solaranlage
Realistische Illustration: Ein modernes Einfamilienhaus am Abend — Heizung und Energie bestimmen die CO2-Kosten.
In diesem Artikel
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was der Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossen hat
  3. CO2-Preis 2027 im Überblick: Die Preistabelle seit 2021
  4. Was kostet der CO2-Preis beim Heizen?
  5. Was kostet der CO2-Preis beim Tanken?
  6. Mieter und Vermieter: Wer zahlt wie viel?
  7. Entlastung 2027: Was es gibt – und was nicht
  8. Was der Beschluss nicht bedeutet
  9. Ausblick: Was ab 2028 mit dem EU-ETS 2 kommt
  10. Checkliste: Das sollten Sie jetzt prüfen
  11. FAQ
  12. Weiterlesen auf Sharp Magazine

Für Haushalte bedeutet der Beschluss vor allem eines: Der CO2-Anteil an Gas, Heizöl, Benzin und Diesel bleibt 2027 auf dem Niveau von 2026. Wie viel das in Euro ist, wer als Mieter nur einen Teil zahlt und was ab 2028 anders wird, zeigt dieser Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Korridor 55 bis 65 Euro pro Tonne auch 2027 — beschlossen vom Bundestag am 15. Oktober 2026 mit 303 zu 210 Stimmen bei 52 Enthaltungen; die zweite Befassung im Bundesrat steht noch aus.
  • Bei 65 Euro pro Tonne: Erdgas bis 1,40 Cent je Kilowattstunde, Heizöl und Diesel bis 20,70 Cent je Liter, Benzin bis 18,52 Cent je Liter — jeweils brutto inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer.
  • Jahresbeispiel: Ein Einfamilienhaus mit Gasheizung und 20.000 Kilowattstunden zahlt bis zu 281 Euro CO2-Kosten im Jahr; bei 2.000 Litern Heizöl sind es bis zu 414 Euro.
  • Mieter zahlen nicht automatisch alles: Nach dem Zehn-Stufen-Modell übernimmt der Vermieter bei schlecht gedämmten Gebäuden bis zu 95 Prozent.
  • Kein Klimageld 2027; die geplante Wohngeld-Kürzung ist bisher nur ein Entwurf; die Heizungsförderung sinkt ab dem 1. Februar 2027 schrittweise.
  • Ab 2028 löst der europäische Emissionshandel ETS 2 den nationalen Preis ab — dann gibt es keinen Korridor mehr, sondern einen Marktpreis.

Was der Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossen hat

Am 15. Oktober 2026 hat der Bundestag das Dritte Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verabschiedet. Die namentliche Abstimmung endete mit 303 Ja-Stimmen, 210 Nein-Stimmen und 52 Enthaltungen; Grundlage war der Regierungsentwurf in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung. Damit wird ein Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Mai 2026 umgesetzt.

Der Umweltausschuss hat den Entwurf an mehreren Stellen verändert. Die Versteigerungsmenge steigt auf rund 234 Millionen Zertifikate — etwa 20 Prozent mehr als ursprünglich geplant. Der Preis für Überschussmengen sinkt von 73 auf 71 Euro je Tonne, der für begrenzte Nachkaufmengen von 75 auf 73 Euro. Außerdem wurde die maximale Gebotsmenge je Teilnehmer begrenzt, und 40 Millionen Zertifikate bleiben im Auktionsvolumen statt herausgenommen zu werden. Davon sollen kleinere Akteure profitieren, zum Beispiel kommunale Stadtwerke.

Ziel der Änderungen ist ein stabiler Durchschnittspreis: Die Bundesregierung will den mittleren Preis 2027 bei rund 66 Euro je Tonne halten. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erwartet real rund 69 Euro je Tonne. Auch Finanztip rechnet damit, dass der Höchstpreis von 65 Euro wieder erreicht wird und der Schnitt darüber liegt. Der Korridor deckelt also die Auktion — nicht den Durchschnittspreis.

Noch ist das Gesetz nicht in Kraft. Im ersten Durchgang am 25. September 2026 hatte der Bundesrat keine Einwendungen erhoben. Nun befasst er sich ein zweites Mal damit, voraussichtlich im November 2026. Er kann das Inkrafttreten durch einen Einspruch verzögern. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Ohne das Gesetz wäre die alte Übergangsregel 2027 ausgelaufen: Der Preis hätte sich dann nicht mehr aus einem Korridor ergeben, sondern aus dem schwankenden Mittel der Versteigerungen im Industrie-Emissionshandel EU-ETS 1. Weil der neue europäische Handel für Gebäude und Verkehr erst 2028 startet, wurde 2027 zum Übergangsjahr.

Die Kritik am Beschluss fällt je nach Fraktion unterschiedlich aus. Die AfD nennt den Deckel eine „Mogelpackung“, die keine Entlastung bringe, sondern eine bestehende Belastung verlängere. Die Linke fordert einen Preis mit Lenkungswirkung und ein angemessenes Klimageld. Die Grünen werfen der Koalition falsche Anreize vor: Sie vermittle den Menschen, sie könnten weiter Öl- und Gasheizungen kaufen, und sie entziehe dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) vier Milliarden Euro. Die Entlastung 2027 selbst kostet den Fonds laut Bundestag 400 Millionen Euro — eine andere Bezugsgröße als die vier Milliarden der Grünen.

CO2-Preis 2027 im Überblick: Die Preistabelle seit 2021

Seit 2021 gilt der nationale CO2-Preis für Wärme und Verkehr. Bis 2025 gab es Festpreise, seit Juli 2026 werden die Zertifikate versteigert. Die folgende Tabelle zeigt den Pfad:

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Jahr CO2-Preis pro Tonne
2021 25 Euro
2022 30 Euro
2023 30 Euro
2024 45 Euro
2025 55 Euro
2026 55 bis 65 Euro
2027 55 bis 65 Euro

Quelle: § 10 Abs. 2 BEHG; Preis für 2027 nach dem Bundestagsbeschluss vom 15. Oktober 2026 (Finanztip, Stand 19. Oktober 2026).

Der Korridor ist kein Festpreis. Die Versteigerungen laufen seit dem 1. Juli 2026 über die Energiebörse EEX in Leipzig — und der Zuschlag lag von Beginn an am oberen Korridorrand von 65 Euro je Tonne. Wer danach noch Zertifikate braucht, zahlt 2026 dafür 68 Euro je Tonne als Überschussmengenpreis oder 70 Euro je Tonne für begrenzte Nachkaufmengen. Im Jahr 2027 steigen diese beiden Werte auf 71 und 73 Euro.

Zum Brennstoffkreis des Gesetzes gehören Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Fernwärme — sofern zur Erzeugung Öl oder Gas verbrannt wird —, Benzin, Diesel, Flugbenzin, Kohle seit 2023 und Abfälle seit 2024. Für Holzbrennstoffe wie Pellets oder Hackschnitzel fällt kein CO2-Preis an; beim Bioanteil von Kraftstoffen gilt das Gleiche, sofern die Nachhaltigkeit nachgewiesen ist.

Was kostet der CO2-Preis beim Heizen?

Beim CO2-Preis 2027 ändert sich gegenüber 2026 nichts — das ist die Kernbotschaft des Beschlusses. Nach Einschätzung des Umweltausschusses gibt es 2027 gegenüber 2026 keinen zusätzlichen CO2-Preiseffekt auf fossile Brennstoffe. Gegenüber 2025 liegt der Anteil dagegen höher, weil damals noch der Festpreis von 55 Euro galt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat die Mehrkosten berechnet:

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Brennstoff 55 Euro 60 Euro 65 Euro 68 Euro
Benzin +0 Cent je Liter +1,4 Cent je Liter +2,8 Cent je Liter +3,7 Cent je Liter
Diesel und Heizöl EL +0 Cent je Liter +1,6 Cent je Liter +3,2 Cent je Liter +4,1 Cent je Liter
Erdgas +0 Cent je kWh +0,11 Cent je kWh +0,22 Cent je kWh +0,28 Cent je kWh

Mehrkosten gegenüber dem CO2-Preis von 55 Euro je Tonne im Jahr 2025, inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer. Quelle: DEHSt, abgerufen am 19. Oktober 2026. Die Werte beziehen sich auf 2026 und lassen sich auf 2027 übertragen, weil der Korridor gleich bleibt.

Heizungsthermostat in einer Wohnung, CO2-Preis 2027 bestimmt die Heizkosten
Realistische Illustration: Am Thermostat entscheidet sich ein Teil der Heizkosten — der Verbrauch bestimmt die CO2-Kosten.

Absolut gerechnet liegen die Werte bei einem CO2-Preis von 65 Euro je Tonne — jeweils brutto inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer — bei bis zu 1,40 Cent je Kilowattstunde Erdgas und bis zu 20,70 Cent je Liter Heizöl. Für ein Jahr ergeben sich daraus die folgenden Beträge:

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Beispiel Verbrauch im Jahr CO2-Kosten im Jahr
Gasheizung, Wohnung 6.000 kWh 84 Euro
Gasheizung, Einfamilienhaus 20.000 kWh 281 Euro
Ölheizung 600 Liter 124 Euro
Ölheizung 2.000 Liter 414 Euro

Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand Oktober 2026), gerundet. Alle Beträge bei 65 Euro je Tonne, brutto.

Die Verbraucherzentrale rechnet für ein älteres Einfamilienhaus mit Gasheizung und 20.000 Kilowattstunden Verbrauch mit rund 260 bis 310 Euro CO2-Kosten im Jahr. Die Spanne ergibt sich aus dem Korridor von 55 bis 65 Euro. Kleine Abweichungen zu den Tabellenwerten kommen durch unterschiedliche Emissionsfaktoren zustande: Finanztip rechnet mit 0,181 Kilogramm CO2 je Kilowattstunde, die Verbraucherzentrale mit rund 0,201 Kilogramm.

Ihren eigenen Wert können Sie selbst ausrechnen: Multiplizieren Sie den Jahresverbrauch in Kilowattstunden mit dem Emissionsfaktor — bei Erdgas 0,181 Kilogramm je Kilowattstunde, bei Heizöl rechnen Sie Liter mal zehn in Kilowattstunden um und nehmen 0,266 Kilogramm je Kilowattstunde. Das Ergebnis in Tonnen nehmen Sie mal den CO2-Preis und schlagen 19 Prozent Mehrwertsteuer auf. Beispiel: 2.000 Liter Heizöl entsprechen rund 5,3 Tonnen CO2; bei 65 Euro je Tonne und 19 Prozent Mehrwertsteuer sind das rund 412 Euro — Finanztip rundet den Tabellenwert auf 414 Euro.

Bei Ölheizungen zählt der Zeitpunkt des Kaufs: Der CO2-Preis hängt davon ab, wann das Öl getankt wurde. Restmengen aus dem Vorjahr werden zuerst verbraucht und tragen den CO2-Preis des Vorjahres.

Was kostet der CO2-Preis beim Tanken?

An der Tankstelle bleibt der CO2-Preis 2027 im Rahmen von 2026. Bei einem CO2-Preis von 65 Euro je Tonne beträgt der CO2-Anteil bis zu 18,52 Cent je Liter Benzin und bis zu 20,70 Cent je Liter Diesel — jeweils brutto inklusive Mehrwertsteuer. Gegenüber 2026 ist das ein Aufschlag von null, gegenüber 2025 von 2,8 Cent je Liter Benzin und 3,2 Cent je Liter Diesel.

Zapfsäule an einer Tankstelle in der Abenddämmerung
Realistische Illustration: An der Tankstelle bleibt der CO2-Anteil 2027 auf dem Niveau von 2026.

In der Praxis liegt der Aufschlag etwas niedriger: Benzin und Diesel enthalten vorgeschriebene Anteile von Bioethanol und Biodiesel. Für nachhaltige biogene Brennstoffe fällt kein CO2-Preis an — der Bioanteil drückt den realen Wert unter die Tabellenwerte.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung: Bei 1.000 Litern Benzin im Jahr fallen bis zu 185 Euro CO2-Anteil an, bei 1.000 Litern Diesel bis zu 207 Euro (eigene Rechnung auf Basis der Finanztip-Literwerte). Die Mehrkosten gegenüber 2025 betragen rund 28 Euro bei Benzin und rund 32 Euro bei Diesel — gerechnet mit den DEHSt-Werten ohne Abzug der Beimischung.

Der Blick nach vorn zeigt, warum 2027 nur eine Pause ist: Im Szenario des Kopernikus-Projekts Ariadne mit 120 Euro je Tonne im Jahr 2030 läge der CO2-Anteil bei 34,19 Cent je Liter Benzin und 38,22 Cent je Liter Diesel — also 15,7 beziehungsweise 17,5 Cent mehr als 2027. Das ist eine Prognose, kein Beschluss.

Mieter und Vermieter: Wer zahlt wie viel?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es verteilt die CO2-Kosten bei Öl- und Gasheizungen nach einem Zehn-Stufen-Modell auf Mieter und Vermieter. Maßgeblich ist der CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr:

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

CO2-Ausstoß je m² und Jahr Mieter Vermieter
unter 12 kg 100 % 0 %
12 bis unter 17 kg 90 % 10 %
17 bis unter 22 kg 80 % 20 %
22 bis unter 27 kg 70 % 30 %
27 bis unter 32 kg 60 % 40 %
32 bis unter 37 kg 50 % 50 %
37 bis unter 42 kg 40 % 60 %
42 bis unter 47 kg 30 % 70 %
47 bis unter 52 kg 20 % 80 %
52 kg und mehr 5 % 95 %

Quelle: Anlage zu den §§ 5 bis 7 CO2KostAufG.

Person von hinten am Küchentisch beim Prüfen einer Heizkostenabrechnung
Realistische Illustration: Mieter sollten prüfen, ob der Vermieteranteil in der Heizkostenabrechnung abgezogen ist.

Bei einer Zentralheizung muss der Vermieter seinen Anteil in der Heizkostenabrechnung abziehen. Fehlt dieser Abzug, dürfen Mieter ihre gesamten Heizkosten um 3 Prozent kürzen. Bei einer Gasetagenheizung mit eigenem Versorgervertrag müssen Mieter den Anteil selbst einfordern — binnen zwölf Monaten ab der Abrechnung des Lieferanten und in Textform.

Welcher Zertifikatepreis in die Abrechnung eingeht, ist gesetzlich festgelegt — und er wechselt mit dem Jahr: Für 2026 gilt der Mittelwert des Korridors, also 60 Euro. Für 2027 wird dagegen der Durchschnitt aller Versteigerungen zwischen dem 1. Juli und dem 30. November 2026 herangezogen; das Umweltbundesamt gibt diesen Wert spätestens zehn Werktage vor dem Jahreswechsel bekannt.

Zwei Sonderregeln gehören dazu: Bei Nichtwohngebäuden läuft die Aufteilung ohne Stufentabelle — dort tragen Mieter höchstens 50 Prozent. Steht in der Wohnung ein Gasherd, verringert sich der Vermieteranteil pauschal um fünf Prozentpunkte.

Entlastung 2027: Was es gibt – und was nicht

Ein Klimageld, das die CO2-Kosten pauschal zurückzahlt, gibt es 2027 weiterhin nicht. Die Koalition hat einen sozialen Ausgleich versprochen; eine Auszahlung ist nicht beschlossen. Im Bundestag fordert die Linke ein angemessenes Klimageld — entschieden ist darüber nichts.

Einfamilienhaus mit Wärmepumpe im Vorgarten und Solaranlage auf dem Dach
Realistische Illustration: Wer die Heizung tauscht, sollte den Förderstichtag 1. Februar 2027 kennen.

Anders liegt der Fall beim Wohngeld — allerdings nur als Entwurf, nicht als Gesetz. Der Entwurf halbiert ab dem 1. Januar 2027 die dauerhafte Heizkostenkomponente: Einpersonenhaushalte fallen von 96 auf 48 Euro im Monat, Vierpersonenhaushalte von 172 auf 86 Euro. Unberührt bleibt daneben die CO2-Komponente — bei einer Person 14,40 Euro. Rechnet man beides zusammen, sinkt der pauschale Heizkostenbetrag für eine Person von 110,40 auf 62,40 Euro und für vier Personen von 197,80 auf 111,80 Euro.

Zwei weitere Stellschrauben sieht der Entwurf vor: Die planmäßige Fortschreibung des Wohngeldes zum 1. Januar 2027 fällt aus, und die Bagatellgrenze steigt von 10 auf 15 Euro im Monat. Bei voller Wirkung könnten rund 381.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch verlieren — eine Modellrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft, die die Bundesregierung selbst anführt. Der Bund will 2027 rund 1,16 Milliarden Euro beim Wohngeld einsparen.

Wichtig ist, was die 48 Euro nicht bedeuten: Sie sind keine Kürzung des ausgezahlten Wohngelds um 48 Euro, sondern eine kleinere Rechengröße. Wie stark das Wohngeld tatsächlich sinkt, hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab. Eine Modellrechnung von buerger-geld.org für einen Alleinstehenden mit 1.300 Euro Rente kommt auf rund 61 Euro weniger im Monat.

Der Entwurf enthält eine Übergangsregel: Vor dem 1. Januar 2027 bewilligtes Wohngeld läuft bis zum Ende des festgesetzten Bewilligungszeitraums in bisheriger Höhe weiter. Ein Antrag, der spätestens am 31. Dezember 2026 eingeht und für Dezember zu einem Anspruch führt, ist damit geschützt — auch wenn der Bescheid erst im Frühjahr kommt. Wer dagegen erst ab dem 1. Januar 2027 neu bewilligt wird, etwa bei einem Weiterleistungsantrag nach Ablauf des bisherigen Zeitraums, fällt vollständig unter die neuen Regeln.

Auch bei der Heizungsförderung gibt es ein Datum, das Hausbesitzer kennen sollten: Ab dem 1. Februar 2027 sinken die Zuschüsse für den Heizungstausch schrittweise. Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt halbjährlich um vier Prozentpunkte — von 16 auf 12 Prozent am 1. Februar 2027 und auf null am 1. August 2028. Gleichzeitig sinken die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro, von 28.000 auf 27.250 Euro. An einer Wärmepumpe für 28.000 Euro gerechnet, bedeutet das rund 1.435 Euro weniger Zuschuss für einen Antrag ab dem Stichtag gegenüber einem Antrag davor. Unverändert bleiben nach den KfW-Angaben die Grundförderung von 30 Prozent und der Einkommensbonus.

Was der Beschluss nicht bedeutet

Der Beschluss deckelt nur den CO2-Anteil — nicht Ihre Rechnung. Beschaffung, Rohöl- und Gaspreise, Netzentgelte und die Entscheidungen der Anbieter bewegen die Rechnung unabhängig vom CO2-Preis. Wer nur „55 bis 65 Euro“ liest, unterschätzt außerdem den realen Preis: Durch Überschussmengen zu 71 Euro und Nachkaufmengen zu 73 Euro liegt der erwartete Durchschnitt 2027 bei rund 66 bis 69 Euro — also über dem Deckel der Auktion.

Auch die Händler geben die Kosten weiter: Wer Öl, Gas, Benzin oder Diesel verkauft, muss Zertifikate erwerben — und legt diese Kosten nach Angaben der Verbraucherzentrale auf die Kundschaft um. Der CO2-Preis wirkt damit in jedem Liter und jeder Kilowattstunde, auch wenn er auf der Rechnung oft nicht als eigene Zeile erscheint.

Und 2027 ist ein Übergangsjahr, kein Dauerzustand. Der nationale Handel endet voraussichtlich mit diesem Jahr. Was danach kommt, entscheidet der europäische Markt — nicht der Bundestag allein.

Ausblick: Was ab 2028 mit dem EU-ETS 2 kommt

Der CO2-Preis 2027 ist damit der letzte nationale Preis: Ab dem 1. Januar 2028 löst der europäische Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr (EU-ETS 2) den nationalen Handel ab. Der Start wurde um ein Jahr verschoben — ursprünglich war 2027 vorgesehen. Einen Korridor gibt es dann nicht mehr: Der Preis bildet sich als Auktionspreis am Markt.

Als Bremse hat die EU eine Marktstabilitätsreserve vorgesehen. Steigt der Preis in den ersten beiden Jahren über 45 Euro — gerechnet auf dem Preisniveau des Jahres 2020 —, kommen zusätzliche Zertifikate auf den Markt. Der Rat hat die Freigabemenge am 9. Oktober 2026 von 20 auf 40 Millionen Zertifikate verdoppelt. Finanztip schätzt den Startpreis 2028 auf rund 60 Euro je Tonne — inflationsbereinigt aus dieser 45-Euro-Bremse gerechnet. Das ist eine Schätzung, kein Beschluss.

Langfristig rechnen Fachleute mit deutlich höheren Preisen: Das Kopernikus-Projekt Ariadne erwartet für 2030 etwa 120 Euro je Tonne, das Energiewirtschaftliche Institut der Universität Köln 151 Euro. Das ZEW sieht sogar bis zu 200 Euro je Tonne ab 2028 — eine ältere Aussage, die nach der ETS-2-Verschiebung neu zu datieren ist. Alle drei Zahlen sind Szenarien, keine feststehenden Preise.

Stand dieses Artikels ist der 3. November 2026: Der Bundesrat hat das Gesetz bis dahin noch nicht passiert, und der Abrechnungspreis für die Mieteraufteilung steht noch nicht fest. Beides ändert den Stand, sobald es vorliegt.

Checkliste: Das sollten Sie jetzt prüfen

  • Prüfen Sie als Mieter Ihre Heizkostenabrechnung: Ist der Vermieteranteil nach dem Stufenmodell abgezogen? Fehlt er, können Sie Ihre gesamten Heizkosten um 3 Prozent kürzen.
  • Haben Sie einen eigenen Gasvertrag für eine Gasetagenheizung, fordern Sie den Vermieteranteil selbst ein — binnen zwölf Monaten ab der Abrechnung des Lieferanten und in Textform.
  • Beziehen Sie Wohngeld oder haben Sie Anspruch darauf, prüfen Sie einen Antrag bis zum 31. Dezember 2026: Nach dem Entwurf sichert er die alte Höhe bis zum Ende des Bewilligungszeitraums.
  • Planen Sie einen Heizungstausch, prüfen Sie einen Förderantrag vor dem 1. Februar 2027: Danach sinken Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten schrittweise.
  • Beim Tanken ist keine Sofortmaßnahme nötig: Der CO2-Anteil bleibt 2027 auf dem Niveau von 2026. Wer langfristig plant, rechnet ab 2028 mit einem Marktpreis ohne Korridor.

FAQ

Wie hoch ist der CO2-Preis 2027?

Der Korridor liegt bei 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 — beschlossen vom Bundestag am 15. Oktober 2026. Der Bundesrat muss sich noch ein zweites Mal mit dem Gesetz befassen; in Kraft ist es Anfang November 2026 noch nicht. Der erwartete Durchschnittspreis liegt mit rund 66 bis 69 Euro über dem Auktionsdeckel.

Was kostet der CO2-Preis 2027 pro Liter Benzin und Diesel?

Bei einem CO2-Preis von 65 Euro je Tonne beträgt der CO2-Anteil bis zu 18,52 Cent je Liter Benzin und bis zu 20,70 Cent je Liter Diesel — jeweils brutto inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer. Gegenüber 2026 ist das kein Aufschlag; gegenüber 2025 sind es 2,8 Cent bei Benzin und 3,2 Cent bei Diesel.

Was zahlt ein Haushalt mit Gasheizung 2027 für CO2?

Bei 20.000 Kilowattstunden Verbrauch im Jahr liegen die CO2-Kosten bei bis zu 281 Euro — gerechnet mit 65 Euro je Tonne und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Verbraucherzentrale nennt für ein älteres Einfamilienhaus mit Gasheizung eine Spanne von rund 260 bis 310 Euro im Jahr, je nach Preis im Korridor.

Muss der Vermieter die CO2-Kosten zahlen?

Ja, zum Teil: Nach dem Zehn-Stufen-Modell des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes hängt der Vermieteranteil vom CO2-Ausstoß des Gebäudes ab — von 0 Prozent bei sehr effizienten Gebäuden bis zu 95 Prozent bei den schlechtesten. In einem effizienten Gebäude unter 12 Kilogramm CO2 je Quadratmeter und Jahr zahlt der Mieter die CO2-Kosten allein.

Gibt es 2027 ein Klimageld?

Nein. Eine Auszahlung ist nicht beschlossen, auch wenn die Koalition einen sozialen Ausgleich versprochen hat. Wer 2027 auf eine pauschale Rückzahlung der CO2-Kosten wartet, wartet vergeblich — Entlastung gibt es nur über die bestehenden Wege, etwa das Wohngeld.

Was ändert sich 2028 beim CO2-Preis?

Ab dem 1. Januar 2028 löst der europäische Emissionshandel ETS 2 den nationalen Handel ab. Es gibt dann keinen Korridor mehr; der Preis bildet sich am Markt. Finanztip schätzt den Startpreis auf rund 60 Euro je Tonne, langfristige Prognosen für 2030 liegen bei 120 bis 151 Euro — allesamt Schätzungen, keine Beschlüsse.

Weiterlesen auf Sharp Magazine

Per E-Mail teilen
Emilia Emil

Emilia Emil schreibt für Sharp Magazine über Persönlichkeiten, Film und Kultur. Auf der Profilseite finden Sie die zugeordneten Beiträge sowie den Kontakt für Hinweise und Korrekturen.

Themen: , , , , , , ,

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Passend zum Thema