Gesundheit

Ergonomischer Arbeitsplatz einrichten: Anleitung, Maße und Regeln

Emilia Emil15 Min. Lesezeit

Ergonomischer Arbeitsplatz einrichten – wer acht Stunden am Tag am Bildschirm sitzt, spürt es abends in Nacken, Schultern und Augen: Der Monitor steht zu niedrig, der Stuhl stützt den Rücken nicht, und die Tastatur liegt zu weit weg. Dabei lässt sich ein Bildschirmarbeitsplatz mit wenigen Handgriffen und einem Maßband so einstellen, dass Sitzen und Stehen im Wechsel funktionieren. Diese Anleitung zeigt, wie das geht – mit den Maßen aus der DGUV Information 215-410 und den Regeln der Arbeitsstättenverordnung, ohne dass Sie neue Möbel kaufen müssen.

Frau arbeitet am Laptop im hellen Homeoffice
Frau am Laptop im Homeoffice: Für längere Arbeitsphasen braucht der Laptop eine Erhöhung sowie eine externe Tastatur und Maus. Foto: Shixart1985 / Wikimedia Commons, CC BY 2.0.
In diesem Artikel
  1. Warum sich das Einrichten lohnt
  2. Was der Gesetzgeber verlangt: ArbStättV, ASR A6 und DGUV
  3. Die Maßtabelle: alle Werte auf einen Blick
  4. In sechs Schritten zum ergonomischen Arbeitsplatz
  5. Der Stuhl: Sitzhöhe, Lehne und Lordosenstütze
  6. Monitor, Tastatur und Maus
  7. Sitzen und Stehen im Wechsel: die 60-30-10-Regel
  8. Licht ohne Blendung
  9. Der Laptop als fester Arbeitsplatz
  10. Die sieben häufigsten Fehler
  11. Checkliste: Ihr Arbeitsplatz in zwei Minuten
  12. Häufige Fragen
  13. Fazit
  14. Weiterlesen auf Sharp Magazine

Wichtig vorab: Diese Anleitung gibt Orientierungswerte, keine medizinischen Ratschläge. Körper unterscheiden sich – was für eine Person mit 175 Zentimetern Körpergröße passt, muss für eine Person mit 160 oder 190 Zentimetern nicht stimmen. Darum finden Sie hier Bereiche statt einzelner „perfekter“ Zahlen. Bei anhaltenden Beschwerden wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Und: Ein richtig eingestellter Arbeitsplatz ersetzt keine Bewegung – er macht sie nur leichter.

Warum sich das Einrichten lohnt

Ein Bildschirmarbeitsplatz, der zu Ihrer Körpergröße passt, fühlt sich schon nach wenigen Tagen anders an: Die Schultern bleiben unten, der Nacken muss nicht nach vorn oder oben ausweichen, und die Augen finden den Monitor ohne Anstrengung. Der Grund ist einfach: Jede Abweichung von der neutralen Haltung kostet Muskelkraft, die über Stunden fehlt. Wer dagegen in einer entspannten Haltung sitzt, kann sich länger konzentrieren, ohne dass der Körper ständig gegen die eigene Einrichtung arbeitet.

Auch der Arbeitgeber hat etwas davon: Bildschirmarbeitsplätze müssen so eingerichtet sein, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind – das verlangt der Anhang der Arbeitsstättenverordnung. Wie die Pflicht in der Praxis aussieht, wer was einstellen muss und welche Maße gelten, steht in den nächsten Abschnitten. Die gute Nachricht zuerst: Die meisten Einstellungen kosten nichts. Ein Maßband, zehn Minuten Zeit und die Bereitschaft, den Stuhl einmal richtig einzustellen, reichen für den Anfang.

Was der Gesetzgeber verlangt: ArbStättV, ASR A6 und DGUV

Das Thema „ergonomischer Arbeitsplatz einrichten“ ist keine reine Komfortfrage: Für Bildschirmarbeitsplätze gelten in Deutschland klare Regeln. Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung wurde zum 3. Dezember 2016 aufgehoben; ihre Anforderungen stehen seitdem im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Nummer 6. Dort heißt es, dass Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben sind, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind, und dass die Grundsätze der Ergonomie auf die Arbeitsplätze und die Arbeitsmittel anzuwenden sind.

Seit Juli 2024 konkretisiert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A6 „Bildschirmarbeit“ diese Anforderungen. Sie gilt für ortsgebundene Bildschirmgeräte und ausdrücklich auch für Telearbeitsplätze, also für das Arbeiten im Homeoffice. Die ASR A6 legt unter anderem fest, dass der Sehabstand zum Bildschirm mindestens 500 Millimeter betragen soll und die Sehachse annähernd senkrecht auf die Bildschirmmitte treffen soll. Wer die Technischen Regeln einhält, erfüllt die Verordnung – Abweichungen sind möglich, müssen aber das gleiche Schutzniveau erreichen.

Die praktischen Maße liefert die DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ (Ausgabe Juli 2019). Sie ist kein Gesetz, sondern die Auslegungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung – und die Quelle, aus der die meisten Zahlen in diesem Artikel stammen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und die Beschäftigten unterweisen; die Beschäftigten wiederum müssen die bereitgestellten Arbeitsmittel bestimmungsgemäß nutzen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie ergonomische Arbeitsmittel im Rahmen ihrer Präventionsangebote bezuschusst – die Angebote unterscheiden sich von Kasse zu Kasse.

Die Maßtabelle: alle Werte auf einen Blick

Ergonomischer Arbeitsplatz einrichten heißt vor allem: messen statt raten. Die folgende Tabelle fasst alle wichtigen Maße zusammen – vom Monitorabstand bis zur Beleuchtung. Zwei Spalten sind besonders wichtig: Die erste nennt das Maß, die zweite die Quelle. So sehen Sie auf einen Blick, welche Zahl eine Norm oder eine Regel vorgibt und welche ein Orientierungswert aus der ergonomischen Praxis ist. Wer es eilig hat, stellt den Arbeitsplatz nach dieser Tabelle ein und liest die Details in den Abschnitten danach.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Element Maß oder Bereich Quelle
Monitorabstand 50 bis 80 cm, mindestens 500 mm DGUV 215-410, Uni Bielefeld
Monitoroberkante Auf oder knapp unter Augenhöhe DGUV 215-410, Uni Bielefeld
Schreibtischhöhe (verstellbar) 650 bis 1250 mm DGUV 215-410
Schreibtischhöhe (fest) 740 mm (± 20 mm) DGUV 215-410
Stehhöhe 1050 mm (± 20 mm) DGUV 215-410
Tischfläche Mindestens 160 × 80 cm DGUV 215-410
Sitzhöhe Körpergröße ÷ 3,72 (175 cm → 47 cm) Uni Bielefeld
Tischhöhe im Sitzen Körpergröße ÷ 2,48 (175 cm → 71 cm) Uni Bielefeld
Rückenlehne 100 bis 110 Grad, leicht zurückgelehnt Cornell University
Beleuchtung Mindestens 500 Lux, UGR ≤ 19 DIN EN 12464-1, DGUV 215-410

In sechs Schritten zum ergonomischen Arbeitsplatz

Ergonomischer Arbeitsplatz einrichten – in sechs Schritten ist das erledigt. Die Reihenfolge ist bewusst gewählt: Sie beginnen beim Stuhl, stellen dann den Tisch ein und erst danach den Monitor. Wer den Monitor zuerst aufstellt und dann den Stuhl anpasst, muss am Ende alles noch einmal verschieben. Planen Sie etwa zehn bis fünfzehn Minuten ein – und ein Maßband, falls Sie die Höhen nachmessen wollen.

Schritt 1: Stuhlhöhe einstellen

Setzen Sie sich auf den Stuhl und stellen Sie die Sitzhöhe so ein, dass beide Füße flach auf dem Boden stehen und die Winkel in Knie und Hüfte mindestens 90 Grad betragen. Als Rechenhilfe dient die Formel der Universität Bielefeld: Sitzhöhe gleich Körpergröße geteilt durch 3,72. Bei 175 Zentimetern Körpergröße sind das 47 Zentimeter. Erreichen Ihre Füße den Boden nicht, brauchen Sie eine Fußstütze – hängen die Füße in der Luft, staut sich das Blut in den Beinen.

Schritt 2: Tischhöhe einstellen

Stellen Sie nun die Tischhöhe so ein, dass die Unterarme bei locker herabhängenden Schultern waagerecht auf der Tischfläche liegen und im Ellbogen ein Winkel von mindestens 90 Grad entsteht. Die Formel: Tischhöhe gleich Körpergröße geteilt durch 2,48 – bei 175 Zentimetern also 71 Zentimeter. Ein fester Schreibtisch ist nach der DGUV 215-410 in der Regel 740 Millimeter hoch (plus oder minus 20 Millimeter); ein höhenverstellbarer Tisch deckt den Bereich von 650 bis 1250 Millimeter ab und lässt sich zusätzlich auf die Stehhöhe von 1050 Millimeter (plus oder minus 20 Millimeter) fahren.

Schritt 3: Monitor aufstellen

Stellen Sie den Monitor frontal vor sich, mittig in Ihrem Blickfeld, und so weit weg, dass Sie ihn mit ausgestrecktem Arm gerade eben nicht berühren – das entspricht einem Sehabstand von 50 bis 80 Zentimetern, mindestens aber 500 Millimetern. Die Oberkante des Bildschirms liegt auf oder knapp unter Augenhöhe, sodass der Blick leicht nach unten fällt. Ein zu hoch eingestellter Monitor zwingt den Nacken in eine Überstreckung; im Zweifel stellen Sie ihn lieber etwas zu tief als zu hoch ein.

Mitarbeiter am Flachbildschirm mit externer Tastatur: ergonomischer Arbeitsplatz einrichten
Mitarbeiter am Flachbildschirm mit externer Tastatur: Der Monitor steht auf Augenhöhe, die Tastatur liegt 10 bis 15 Zentimeter von der Tischkante entfernt. Foto: Oliver Propst / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Schritt 4: Tastatur und Maus anordnen

Legen Sie die Tastatur 10 bis 15 Zentimeter von der Tischkante entfernt ab, damit die Handballen auf der Tischfläche ruhen können. Die Tastatur liegt flach oder ist nur leicht geneigt – die DGUV nennt eine Neigung zwischen 0 und 12 Grad. Die Maus liegt auf gleicher Höhe direkt neben der Tastatur, sodass der Arm nicht nach außen ausweichen muss. Wer viel mit der Maus arbeitet, stellt sie so nah an die Tastatur, dass Ober- und Unterarm in einer Linie bleiben.

Schritt 5: Licht prüfen

Drehen Sie den Arbeitsplatz so, dass die Blickrichtung parallel zur Fensterfront verläuft: Das Fenster liegt seitlich, nicht vor und nicht hinter dem Bildschirm. So vermeiden Sie Spiegelungen auf dem Bildschirm und Blendung durch das Tageslicht. Reicht das Tageslicht nicht aus, ergänzen Sie eine Schreibtischleuchte – die Allgemeinbeleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz sollte mindestens 500 Lux betragen.

Schritt 6: Probe sitzen und nachstellen

Setzen Sie sich nun eine halbe Stunde an den neu eingestellten Arbeitsplatz und achten Sie darauf, was zwickt: Schultern, die nach oben wandern, deuten auf einen zu hohen Tisch hin; ein Nacken, der nach vorn drängt, auf einen zu niedrigen Monitor. Stellen Sie in kleinen Schritten nach – ein Zentimeter hier, ein Grad dort. Ein Arbeitsplatz, der heute passt, kann in ein paar Wochen schon wieder verstellt sein: Nach jedem Umzug des Schreibtischs oder einem neuen Stuhl lohnt sich die kurze Prüfung.

Der Stuhl: Sitzhöhe, Lehne und Lordosenstütze

Ergonomischer Arbeitsplatz einrichten beginnt beim Stuhl, nicht beim Monitor: Wer falsch sitzt, kann den Monitor stellen, wie er will – der Nacken bleibt verspannt. Der Stuhl muss sich in der Höhe verstellen lassen, die Sitztiefe muss einstellbar sein, und die Rückenlehne muss die natürliche Form der Wirbelsäule stützen. Die Oberkante der Lehne reicht bis in den Bereich der Schulterblätter, und die Wölbung der Lehne – die Lordosenstütze – liegt im unteren Rücken, etwa auf Gürtelhöhe.

Rückenlehne eines Bürostuhls mit Drehrad zur Einstellung der Lordosenstütze
Rückenlehne eines Bürostuhls von hinten: Das Drehrad stellt die Lordosenstütze ein, die den unteren Rücken abstützt. Foto: Buteo / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 de.

Die beste Sitzhaltung ist nicht die aufrechte 90-Grad-Haltung, die viele Bilder zeigen: Studien zeigen, dass eine leicht zurückgelehnt Haltung von 100 bis 110 Grad den Druck auf die Bandscheiben verringert und sich länger durchhalten lässt. Das hat die Cornell-Universität in ihren ergonomischen Leitlinien festgehalten. Wichtig ist dabei das dynamische Sitzen: Wechseln Sie die Haltung immer wieder, lehnen Sie sich zurück, rutschen Sie nach vorn – der Stuhl soll die Bewegung mitmachen, nicht verhindern. Zwischen Sitzvorderkante und Wade bleibt ein Abstand von zwei bis drei Fingerbreit, damit die Kniekehlen frei bleiben und nichts abgedrückt wird.

Monitor, Tastatur und Maus

Der Monitor ist das Bauteil, das die Augen am meisten fordert. Die DGUV nennt einen Mindestsehabstand von 500 Millimetern; in der Praxis haben sich 500 bis 650 Millimeter bewährt, die Universität Bielefeld nennt 50 bis 80 Zentimeter. Wichtiger als der einzelne Wert ist die Regel dahinter: Der Text auf dem Bildschirm muss ohne Vorbeugen und ohne Zusammenkneifen der Augen lesbar sein. Die Zeichenhöhe sollte bei 500 Millimetern Abstand mindestens 3,2 Millimeter betragen – wer ständig die Schrift vergrößert, sitzt meist zu weit weg oder hat den Monitor zu niedrig stehen.

Bei zwei Monitoren steht der Hauptbildschirm frontal vor Ihnen, der zweite seitlich daneben – beide im gleichen Abstand, damit die Augen nicht ständig neu scharfstellen müssen. Wer beide Monitore gleich stark nutzt, stellt sie mittig nebeneinander. Die Tastatur liegt, wie in Schritt 4 beschrieben, 10 bis 15 Zentimeter von der Tischkante entfernt; die Maus auf gleicher Höhe daneben. Tastaturen ohne Ziffernblock lassen die Maus näher an den Körper rücken – eine kleine Änderung, die den Schulterbereich deutlich entlastet.

Sitzen und Stehen im Wechsel: die 60-30-10-Regel

Der beste Stuhl nützt wenig, wenn Sie acht Stunden reglos darin sitzen: Statisches Sitzen ist die Hauptbelastung am Bildschirmarbeitsplatz. Die Faustregel aus der ergonomischen Praxis heißt 60-30-10: etwa 60 Prozent der Arbeitszeit sitzen, 30 Prozent stehen und 10 Prozent sich bewegen. Das entspricht bei einem Achtstundentag rund 4,8 Stunden Sitzen, 2,4 Stunden Stehen und 0,8 Stunden Bewegung. Das dahinterstehende Prinzip – das sogenannte Goldilocks-Modell der Arbeitsbelastung – beschreibt ein Forschungsteam um Holtermann in der Fachzeitschrift Scandinavian Journal of Work, Environment and Health (2025): Die Belastung soll weder zu hoch noch zu niedrig sein, sondern genau richtig.

Für den Alltag heißt das: Stehen Sie etwa 15 Minuten pro Stunde, wechseln Sie zwei- bis viermal pro Stunde die Haltung, und halten Sie einzelne Stehphasen kürzer als 20 Minuten. Kurze Bewegungspausen von zwei bis fünf Minuten alle 30 bis 60 Minuten – ein Gang zum Drucker, ein Telefonat im Stehen, einmal Treppensteigen statt Aufzug – reichen aus, um die einseitige Belastung zu unterbrechen. Ein höhenverstellbarer Tisch macht den Wechsel leicht: Er fährt per Knopfdruck von der Sitz- auf die Stehhöhe und zurück, ohne dass Sie den Arbeitsplatz neu einrichten müssen.

Höhenverstellbarer Schreibtisch mit Monitor, Tastatur und Laptop
Höhenverstellbarer Schreibtisch mit externem Monitor, Tastatur und Laptop: Die Arbeitsfläche lässt sich zwischen Sitzen und Stehen verstellen. Foto: U3145851 / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Zeitblock (8-Stunden-Tag) Anteil Dauer Beispiel
Sitzen 60 Prozent 4,8 Stunden Konzentrierte Bildschirmarbeit am eingestellten Platz
Stehen 30 Prozent 2,4 Stunden Telefonate, Lesen, kurze Besprechungen im Stehen
Bewegen 10 Prozent 0,8 Stunden Wege im Büro, Treppen, kurze Dehnpausen

Licht ohne Blendung

Licht ist der am meisten unterschätzte Teil des Arbeitsplatzes: Zu wenig Licht ermüdet die Augen, zu viel blendet. Die DGUV verlangt, dass die Blendung an Bildschirmarbeitsplätzen begrenzt wird – der UGR-Wert (Unified Glare Rating) soll 19 nicht überschreiten. Die Blickrichtung verläuft parallel zur Hauptfensterfront, der Bildschirm steht weder vor dem Fenster noch mit dem Rücken zum Fenster: Steht er vor dem Fenster, blendet das Tageslicht von hinten; steht er mit dem Rücken zum Fenster, spiegelt sich das Fenster im Bildschirm.

Die Allgemeinbeleuchtung für Büroarbeit mit Bildschirm sollte mindestens 500 Lux betragen; für anspruchsvollere Sehaufgaben sind 750 bis 1000 Lux üblich. Diese Werte stammen aus der DIN EN 12464-1 und der Technischen Regel ASR A3.4. Auch die Flächen im Raum spielen mit: Die DGUV nennt Reflexionsgrade von 0,7 bis 0,9 für die Decke und 0,5 bis 0,8 für die Wände. Eine helle Wand hinter dem Monitor verringert den Kontrast zwischen Bildschirm und Umgebung – ein dunkler Hintergrund dahinter verstärkt ihn und strengt die Augen an. Jalousien oder ein Sonnenschutz am Fenster helfen, wenn die Sonne direkt auf den Arbeitsplatz scheint.

Der Laptop als fester Arbeitsplatz

Ein Laptop ist für den mobilen Einsatz gebaut – als fester Arbeitsplatz reicht er allein nicht aus. Steht er flach auf dem Tisch, liegt der Bildschirm viel zu niedrig und zwingt den Kopf nach unten; hebt man ihn auf Augenhöhe an, wird die eingebaute Tastatur unbedienbar. Die Lösung ist ein Dreiklang: Laptopständer oder Dockingstation, ein separater Monitor und eine externe Tastatur mit Maus. Die ASR A6 verlangt, dass tragbare Geräte, die regelmäßig an einem festen Platz genutzt werden, die gleichen Anforderungen erfüllen wie ortsgebundene Bildschirmgeräte.

Im Homeoffice gilt das Gleiche wie im Büro: Der Arbeitgeber muss auch den Telearbeitsplatz in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen und die Beschäftigten unterweisen. Wer zu Hause arbeitet, sollte den Arbeitsplatz darum genauso sorgfältig einrichten wie im Büro – auch wenn der Küchentisch verlockend nah ist. Ein eigener, fester Platz mit Monitor und externer Tastatur ist die einfachste Verbesserung, die es gibt: Er kostet weniger als ein neuer Stuhl und wirkt sofort.

Die sieben häufigsten Fehler

Die meisten Fehler beim Einrichten sind keine Wissenslücken, sondern Gewohnheiten: Der Monitor steht seit Jahren zu niedrig, der Stuhl wurde nie eingestellt, und der Laptop liegt flach auf dem Tisch, weil es so am schnellsten geht. Die folgende Tabelle fasst die sieben häufigsten Fehler zusammen – und was Sie stattdessen tun können. Wer einen Fehler bei sich erkennt, braucht nicht alles neu zu kaufen: Meist reicht es, eine einzige Einstellung zu ändern.

Frau sitzt mit dem Laptop auf dem Sofa und hält sich den Nacken
Arbeiten mit dem Laptop auf dem Sofa: Ohne Tisch, Stuhl und externen Monitor fehlt jede Stütze – eine typische Fehlhaltung. Foto: Shixart1985 / Wikimedia Commons, CC BY 2.0.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Fehler Was passiert Besser so
Monitor zu niedrig Kopf sinkt nach unten, Nacken verspannt Monitor auf Augenhöhe anheben, Bücher oder Monitorarm als Unterlage
Laptop flach auf dem Tisch Bildschirm viel zu niedrig, Tastatur zu nah Laptopständer, externer Monitor, Tastatur und Maus
Tisch zu hoch, Stuhl zu niedrig Schultern wandern nach oben, Arme hängen nicht locker Stuhl anheben, bis die Ellbogen 90 Grad erreichen; Füße mit Fußstütze abstützen
Stuhl nie eingestellt Lehne stützt den Rücken nicht, Sitz zu tief oder zu hoch Sitzhöhe, Sitztiefe und Lordosenstütze einmal richtig einstellen
Fenster vor oder hinter dem Bildschirm Blendung oder Spiegelung auf dem Bildschirm Arbeitsplatz parallel zur Fensterfront drehen, Jalousien nutzen
Acht Stunden ohne Haltungswechsel Einseitige Belastung, Verspannungen 60-30-10-Regel: regelmäßig stehen und sich bewegen
Tastatur zu weit weg, Maus zu weit außen Schultern nach vorn gezogen, Arm muss ausweichen Tastatur 10 bis 15 cm von der Tischkante, Maus direkt daneben

Checkliste: Ihr Arbeitsplatz in zwei Minuten

Gehen Sie diese Checkliste einmal durch, wenn der Arbeitsplatz steht – sie dauert keine zwei Minuten und zeigt sofort, ob noch etwas fehlt.

  • Füße flach auf dem Boden, Knie und Hüfte mindestens 90 Grad
  • Unterarme waagerecht, Ellbogen mindestens 90 Grad
  • Monitoroberkante auf oder knapp unter Augenhöhe, Abstand 50 bis 80 Zentimeter
  • Tastatur 10 bis 15 Zentimeter von der Tischkante, Maus auf gleicher Höhe
  • Rückenlehne leicht zurückgelehnt (100 bis 110 Grad), Lordosenstütze auf Gürtelhöhe
  • Blickrichtung parallel zum Fenster, keine Spiegelung auf dem Bildschirm
  • Stehphasen eingeplant – 15 Minuten pro Stunde, Haltungswechsel zwei- bis viermal pro Stunde

Häufige Fragen

Was bedeutet „ergonomischer Arbeitsplatz einrichten“ genau?

Es heißt, Stuhl, Tisch, Monitor, Tastatur und Licht so aufeinander abzustimmen, dass Sie in einer entspannten, neutralen Haltung arbeiten können – ohne dass Schultern, Nacken oder Augen ständig ausweichen müssen. Die Maße dafür liefert die DGUV Information 215-410, die rechtlichen Vorgaben stehen in der Arbeitsstättenverordnung und der ASR A6.

Brauche ich einen Stehschreibtisch?

Nicht unbedingt. Ein höhenverstellbarer Tisch erleichtert den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen, aber die 60-30-10-Regel lässt sich auch ohne ihn umsetzen: Telefonate im Stehen, kurze Wege zu Fuß, ein Stehpult für einzelne Aufgaben. Wer neu kauft, sollte allerdings einen verstellbaren Tisch wählen – der Aufpreis ist kleiner als ein zweiter Tisch, und die Verstellung von 650 bis 1250 Millimeter deckt Sitzen und Stehen ab.

Welche Höhe passt zu meiner Körpergröße?

Als Ausgangswerte gelten die Formeln der Universität Bielefeld: Sitzhöhe gleich Körpergröße geteilt durch 3,72, Tischhöhe gleich Körpergröße geteilt durch 2,48. Bei 175 Zentimetern sind das 47 Zentimeter Sitzhöhe und 71 Zentimeter Tischhöhe; bei 160 Zentimetern 43 und 65 Zentimeter, bei 190 Zentimetern 51 und 77 Zentimeter. Das sind Richtwerte – stellen Sie in kleinen Schritten nach, bis Schultern und Nacken entspannt bleiben.

Reicht ein Laptop allein für das Homeoffice?

Für kurze Phasen ja, für einen ganzen Arbeitstag nein: Der Bildschirm liegt zu niedrig und die Tastatur zu nah. Wer regelmäßig zu Hause arbeitet, braucht einen separaten Monitor, eine externe Tastatur und eine Maus sowie einen Laptopständer oder eine Dockingstation. Die ASR A6 stellt an einen regelmäßig genutzten Laptop-Arbeitsplatz die gleichen Anforderungen wie an einen festen Bildschirmarbeitsplatz.

Was tun, wenn Nacken oder Rücken trotz richtiger Einstellung zwicken?

Prüfen Sie zuerst, ob die Einstellungen noch stimmen – oft hat sich der Stuhl unbemerkt verstellt oder der Monitor wurde beim Aufräumen verschoben. Bleiben die Beschwerden bestehen, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin; eine ergonomische Einstellung ersetzt keine medizinische Abklärung. Wer wegen Beschwerden länger ausfällt, braucht eine Krankmeldung für den Arbeitgeber.

Muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz bezahlen?

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Bildschirmarbeitsplatz den Anforderungen entspricht – er stellt die Arbeitsmittel bereit und beurteilt die Arbeitsbedingungen. Ob er einen bestimmten Stuhl oder Tisch bezahlt, hängt von der betrieblichen Regelung und der Gefährdungsbeurteilung ab. Im Homeoffice gilt: Der Arbeitgeber muss den Telearbeitsplatz in die Beurteilung einbeziehen; die genaue Ausstattung wird in der Regel betrieblich vereinbart.

Fazit

Ergonomischer Arbeitsplatz einrichten ist kein einmaliges Projekt, sondern eine Gewohnheit: Stuhl einstellen, Tisch auf die richtige Höhe fahren, Monitor auf Augenhöhe bringen, Licht prüfen – und dann regelmäßig stehen und sich bewegen. Die Maße aus der DGUV Information 215-410 und die Regeln der Arbeitsstättenverordnung geben dafür einen verlässlichen Rahmen; die Feineinstellung übernehmen Sie selbst, Zentimeter für Zentimeter. Wer die sechs Schritte einmal durchgeht, arbeitet danach jeden Tag ein wenig entspannter – und hat mit der 60-30-10-Regel einen Rhythmus, der sich ohne Aufwand in den Arbeitstag einbauen lässt.

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Emilia Emil

Emilia Emil schreibt für Sharp Magazine über Persönlichkeiten, Film und Kultur. Auf der Profilseite finden Sie die zugeordneten Beiträge sowie den Kontakt für Hinweise und Korrekturen.

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