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Krankmeldung Arbeitgeber: Melden, Attest, eAU und Kündigungsschutz im Überblick

Emilia Emil12 Min. Lesezeit

Fieber, Husten, Gliederschmerzen — und die erste Frage ist nicht nur, wie Sie wieder gesund werden, sondern was Sie Ihrem Arbeitgeber wann mitteilen müssen. Dieser Ratgeber zur Krankmeldung Arbeitgeber fasst zusammen, was in der Erkältungssaison 2026/27 gilt: die Meldung am ersten Tag, die Attestpflicht, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Lohnfortzahlung und der Kündigungsschutz. Er gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Digitales Fieberthermometer auf hellem Untergrund
Foto: Digitales Fieberthermometer auf hellem Untergrund. Alabama Extension / Wikimedia Commons, CC0.
In diesem Artikel
  1. Was muss ich am ersten Krankheitstag tun?
  2. Ab wann brauche ich ein Attest?
  3. eAU: Was der Arbeitgeber abruft — und was nicht
  4. Was gilt für die angekündigte Reform?
  5. Sechs Wochen Entgeltfortzahlung — und was danach kommt
  6. Darf der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?
  7. Urlaub und Krankheit
  8. Geringfügige Beschäftigung, Ausbildung und Kinderkrankentage: die Sonderfälle
  9. Was während der Krankschreibung erlaubt ist — und was nicht
  10. Häufige Fragen zur Krankmeldung
  11. Weiterlesen auf Sharp Magazine

Vorab ein wichtiger Hinweis zur Einordnung: Was Sie in diesem Text lesen, ist das Recht, das am 5. November 2026 gilt. Die Reform, die im Sommer 2026 angekündigt wurde — Attest ab Tag eins und ein Ende der telefonischen Krankschreibung — ist bislang eine Ankündigung geblieben und kein Gesetz. Sie bekommt einen eigenen Abschnitt, klar getrennt von den Regeln, die heute schon verbindlich sind.

Zwei Begriffe werden oft durcheinandergebracht: Die Krankmeldung ist die Nachricht an den Arbeitgeber, dass Sie nicht arbeiten können. Der Nachweis — Attest oder elektronische Bescheinigung — ist die ärztliche Bestätigung dafür. Melden müssen Sie sich an jedem Krankheitstag, auch bei einem einzigen Fehltag. Ein Nachweis wird erst fällig, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage andauert — oder wenn der Arbeitgeber ihn von sich aus früher einfordert.

Was muss ich am ersten Krankheitstag tun?

Die erste Regel zur Krankmeldung Arbeitgeber lautet: Geben Sie ohne schuldhaftes Zögern Bescheid. Grundlage ist § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Praktisch bedeutet das: Rufen Sie vor Dienstbeginn oder in den ersten Stunden des Arbeitstages an und sagen Sie dazu, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird.

Welche Form die Meldung haben muss, schreibt das Gesetz nicht vor. Am zuverlässigsten ist der Anruf: Er kommt sofort an, und Sie können direkt klären, wer im Betrieb Bescheid weiß. Eine E-Mail oder eine Nachricht über einen Messenger genügt, wenn der Betrieb das zulässt oder es so festgelegt wurde. In vielen Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen steht, wer zu informieren ist — häufig die unmittelbare Führungskraft, nicht allein die Personalabteilung. Kann jemand wegen der Schwere der Erkrankung nicht selbst telefonieren, darf ein Angehöriger die Nachricht übernehmen.

Anzugeben sind nur zwei Dinge: dass Sie arbeitsunfähig sind und für wie lange voraussichtlich. Ihre Diagnose geht den Arbeitgeber nichts an. Sinnvoll sind zusätzliche Angaben nur, wenn Kollegen angesteckt werden könnten oder wenn dringende Aufgaben übergeben werden müssen. Eine versäumte Meldung kostet Sie zwar nicht den Lohnfortzahlungsanspruch, sie kann aber abgemahnt werden — und bei Wiederholung eine Kündigung stützen.

Telefon für die Krankmeldung Arbeitgeber am ersten Krankheitstag
Foto: Telefon mit Hörerkabel auf einem Schreibtisch. Jengod / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Ab wann brauche ich ein Attest?

Kalendertage sind das Maß, nicht Arbeitstage: Die Drei-Tage-Regel läuft über den Kalender. Hält die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage an, ist die ärztliche Bescheinigung spätestens am nächsten Arbeitstag vorzulegen. Ein Beispiel: Beginnt die Erkrankung an einem Mittwoch, sind Donnerstag, Freitag und Samstag die drei Kalendertage — der Nachweis ist am darauffolgenden Arbeitstag fällig. Wer freitags erkrankt, hat Samstag und Sonntag bereits als zweiten und dritten Tag hinter sich; dauert die Krankheit montags noch an, ist der Nachweis an diesem Montag fällig.

Der Arbeitgeber kann die Bescheinigung auch ohne Angabe von Gründen früher einfordern, schon ab dem ersten Krankheitstag. Das Bundesarbeitsgericht hat das 2012 bestätigt. Oft ist eine solche Vorgabe ohnehin im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten — dann gilt sie ohne weitere Begründung. Reicht die bescheinigte Dauer nicht aus, weil die Krankheit länger anhält, ist eine neue Bescheinigung nötig und der Arbeitgeber erneut zu informieren.

Im Urlaub ist die Regel strenger: Jeder Krankheitstag ohne ärztlichen Beleg gilt als Urlaubstag. Wer während des Urlaubs erkrankt, benötigt deshalb vom ersten Tag an ein ärztliches Zeugnis — die Drei-Tage-Frist greift dort nicht.

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Situation Was Sie tun müssen Frist
Ein einziger Krankheitstag Arbeitgeber benachrichtigen, voraussichtliche Dauer angeben Am ersten Tag, möglichst vor Dienstbeginn
Mehr als drei Kalendertage krank Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen Spätestens am nächsten Arbeitstag
Arbeitgeber fordert Nachweis ab Tag 1 Am ersten Tag zum Arzt Erster Krankheitstag
Krankheit hält länger an als bescheinigt Neue Bescheinigung, Arbeitgeber erneut benachrichtigen Rechtzeitig vor Ablauf der alten Bescheinigung
Erkrankung während des Urlaubs Ärztliches Zeugnis für jeden einzelnen Krankheitstag Ab dem ersten Urlaubstag mit Krankheit

eAU: Was der Arbeitgeber abruft — und was nicht

Bei der Krankmeldung Arbeitgeber und eAU ist die Rollenverteilung klar: Die elektronische Bescheinigung ersetzt die eigene Meldung nicht. Für gesetzlich Versicherte gilt die eAU seit dem 1. Januar 2023. Der Ablauf: Die Arztpraxis sendet die Daten an die Krankenkasse, von dort ruft der Arbeitgeber sie ab. Eine Papierbescheinigung für den Arbeitgeber gibt es dann nicht mehr — melden und rechtzeitig zum Arzt gehen müssen Sie aber weiterhin selbst.

Wer privat versichert ist, bekommt weiterhin eine Bescheinigung auf Papier und reicht sie selbst beim Arbeitgeber ein. Das Gleiche gilt, wenn der Arzt keine Kassenzulassung hat oder die Krankschreibung im Ausland ausgestellt wurde. Eines enthält weder die elektronische noch die Papierform für den Arbeitgeber: die Diagnose. Woran Sie erkrankt sind, erfährt er aus der Bescheinigung nicht.

Die Krankschreibung per Telefon ist seit dem 7. Dezember 2023 dauerhaft möglich: Wer in der Praxis bekannt ist, kann nach einem Telefongespräch für bis zu fünf Kalendertage krankgeschrieben werden — vorausgesetzt, die Symptome sind leicht und eine Videosprechstunde lässt sich nicht durchführen. In der Videosprechstunde selbst sind bis zu sieben Tage für bekannte Patienten und bis zu drei Tage für Patienten möglich, die der Praxis noch nicht bekannt sind.

Muster einer elektronischen Gesundheitskarte
Foto: Muster einer elektronischen Gesundheitskarte. Lumu / Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Was gilt für die angekündigte Reform?

Die angekündigte Reform zur Krankmeldung Arbeitgeber ändert an den heutigen Regeln noch nichts. Anfang Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss zwei Vorhaben vereinbart: eine generelle Nachweispflicht vom ersten Krankheitstag an und das Ende der telefonischen Krankschreibung. Das ist eine politische Vereinbarung — kein Gesetz, das schon gilt.

Bis zum 5. November 2026 liegt kein Gesetzentwurf zu diesen Vorhaben vor. Die zuständigen Ministerien für Arbeit und für Gesundheit prüfen die Umsetzung noch, ein Beschluss noch in diesem Jahr gilt als äußerst unwahrscheinlich, und auch ein Verwerfen der Pläne ist nicht ausgeschlossen. Ein Start am 1. Januar 2027 steht ebenfalls nicht fest. Nach dem Stand der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie vom 22. Oktober 2026 bleibt die telefonische Krankschreibung zunächst in vollem Umfang möglich.

Für die Erkältungssaison 2026/27 bedeutet das: Es bleiben die bisherigen Regeln — Meldung am ersten Tag, Nachweis ab dem vierten Tag, telefonische Krankschreibung bis zu fünf Tagen für bekannte Patienten. Achten Sie auf den Unterschied zu dem, was der Arbeitgeber schon heute kann: Einen Nachweis ab Tag eins zu verlangen, ist bereits geltendes Recht und keine Folge der Reform. Erst ein verkündetes Gesetz würde die gesetzliche Nachweispflicht ändern.

Sechs Wochen Entgeltfortzahlung — und was danach kommt

Ist die Krankmeldung Arbeitgeber ordnungsgemäß erfolgt, stellt sich die Geldfrage: Wer zahlt, und wie lange? Während der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das regelmäßige Entgelt bis zu sechs Wochen in voller Höhe weiter — das steht in § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Regelmäßig bedeutet: das Entgelt, das bei der üblichen Arbeitszeit anfällt, einschließlich regelmäßiger Zuschläge, aber ohne Vergütung für Überstunden.

Bedingung ist ein Arbeitsverhältnis, das seit mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung besteht. Wer in diesen ersten vier Wochen erkrankt, hat noch keinen Lohnfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber; gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch bekommen dann Krankengeld von der Krankenkasse. Beginnt eine andere, neue Krankheit, läuft die Sechs-Wochen-Frist von vorn. Bei derselben Krankheit gibt es einen neuen Anspruch erst nach sechs Monaten ohne Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit oder zwölf Monate nach Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit.

Von der siebten Woche an übernimmt die Krankenkasse: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts und im Jahr 2026 höchstens 135,63 Euro je Kalendertag — das folgt aus § 47 des Fünften Sozialgesetzbuches und der Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 69.750 Euro im Jahr. Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Es bleibt steuerfrei, fließt aber in den Progressionsvorbehalt ein. Der Anspruch endet nach 78 Wochen in drei Jahren wegen derselben Krankheit, wobei die sechs Wochen Lohnfortzahlung mitgezählt werden. Damit der Bezug nicht abreißt, muss die Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der vorherigen Bescheinigung vorliegen — Samstage gelten dabei nicht als Werktage.

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Phase Wer zahlt Höhe und Dauer
Erste bis sechste Woche Arbeitgeber zahlt Entgeltfortzahlung Volles regelmäßiges Entgelt, Überstunden ausgenommen
Ab der siebten Woche Krankenkasse zahlt Krankengeld 70 Prozent des Bruttos, höchstens 90 Prozent des Nettos, Obergrenze 135,63 Euro je Tag (2026)
Höchstdauer insgesamt Krankenkasse Bis zu 78 Wochen in drei Jahren bei derselben Krankheit
Schreibtisch mit Laptop, Taschenrechner und Notizbuch
Foto: Schreibtisch mit Laptop, Taschenrechner und Notizbuch. Anonymous / Wikimedia Commons, CC0.

Darf der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?

Es gibt keinen Sonderkündigungsschutz bei Krankheit: Dass Sie gerade arbeitsunfähig sind, steht einer Kündigung nicht entgegen. Greift der allgemeine Kündigungsschutz — also nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit und in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern — muss eine krankheitsbedingte Kündigung als personenbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Die Gerichte prüfen in drei Stufen: erstens eine negative Gesundheitsprognose, zweitens eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen und drittens eine Interessenabwägung.

Kündigungsgrund ist dabei nicht die Krankheit als solche, sondern die zu erwartenden weiteren Ausfälle. Eine negative Prognose liegt vor, wenn im Kündigungszeitpunkt objektive Tatsachen weitere Erkrankungen im bisherigen Umfang befürchten lassen. Die Beeinträchtigung kann in Betriebsablaufstörungen oder in wirtschaftlichen Belastungen liegen — etwa wenn der Arbeitgeber voraussichtlich für mehr als sechs Wochen im Jahr Entgeltfortzahlung leisten muss.

Eine eigene Pflicht trifft den Arbeitgeber, wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind: Dann muss er mit Ihnen und der zuständigen Interessenvertretung klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann — das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 Absatz 2 des Neunten Sozialgesetzbuches. Ein fehlendes Eingliederungsmanagement macht eine Kündigung nicht automatisch unwirksam, doch der Arbeitgeber muss dann darlegen, dass auch ein solches Management die Kündigung nicht verhindert hätte. Für schwerbehinderte Menschen bedarf eine Kündigung zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.

Helle Büroräume mit mehreren Arbeitsplätzen
Foto: Helle Büroräume mit mehreren Arbeitsplätzen. Loominade / Wikimedia Commons, CC0.

Urlaub und Krankheit

Der gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht auch dann, wenn Sie ein ganzes Kalenderjahr nicht arbeiten konnten: Allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses genügt, Arbeitsleistung im Urlaubsjahr ist keine Voraussetzung. Das hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich bestätigt. Wer im Urlaub erkrankt, verliert die Krankheitstage dagegen nicht — vorausgesetzt, die Arbeitsunfähigkeit ist ärztlich nachgewiesen. Die nachgewiesenen Tage werden nach § 9 des Bundesurlaubsgesetzes auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Der Urlaub verlängert sich dadurch nicht von selbst: Sie kehren zum geplanten Termin zurück und nehmen die gutgeschriebenen Tage zu einem späteren Zeitpunkt. Bei durchgehender Krankheit verfällt der gesetzliche Mindesturlaub 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres — das folgt aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, nicht aus dem Gesetzestext selbst. Eine Nuance gilt, wenn Sie im betreffenden Jahr zunächst gearbeitet haben und erst später dauerhaft erkrankt sind: Dann verfällt der Urlaub nach 15 Monaten nur, wenn der Arbeitgeber zuvor rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen hat. Eine Abgeltung offener Urlaubstage gibt es erst, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr als Freizeit genommen werden kann.

Während der Elternzeit gelten eigene Regeln: Eine Erkrankung verlängert die Elternzeit nicht, sie läuft kalendarisch weiter. Auch hier gilt: Wer Fragen zur Elternzeit selbst hat, findet die Fristen und die Form in unserem Überblick zur Elternzeit.

Geringfügige Beschäftigung, Ausbildung und Kinderkrankentage: die Sonderfälle

Auch im Minijob gelten die arbeitsrechtlichen Regeln: Nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung haben Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie andere Beschäftigte. Aus dem Minijob selbst entsteht dagegen grundsätzlich kein Krankengeld, denn der Minijob vermittelt keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Familienversicherte haben ohnehin keinen eigenen Krankengeldanspruch; nur wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch versichert ist, erhält nach sechs Wochen Krankengeld. Wer ausschließlich einem Minijob nachgeht und ein krankes Kind betreuen muss, hat unter Umständen Anspruch auf unbezahlte Freistellung, aber kein Kinderkrankengeld aus dem Minijob.

Für Auszubildende gilt die Entgeltfortzahlung ebenfalls: Sie sind Arbeitnehmer im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes und erhalten nach sechs Wochen Krankengeld wie andere Beschäftigte. Die gleichen Fristen — Meldung am ersten Tag, Nachweis bei mehr als drei Kalendertagen — gelten auch in der Ausbildung.

Muss ein Kind unter zwölf Jahren betreut werden, weil es krank ist, haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf Freistellung und auf Kinderkrankengeld. Im Jahr 2026 gilt die erhöhte Zahl aus § 45 Absatz 2a des Fünften Sozialgesetzbuches: 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, 30 Tage für Alleinerziehende, bei mehreren Kindern höchstens 35 beziehungsweise 70 Tage im Jahr. Die Kasse übernimmt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, höchstens 135,63 Euro je Tag.

Ab 2027 gilt ohne neues Gesetz wieder die Grundregel: 10 Tage je Kind und Elternteil, 20 für Alleinerziehende, höchstens 25 beziehungsweise 50 Tage. Anfang November 2026 ist über eine Verlängerung nichts beschlossen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass Elternteil und Kind gesetzlich versichert sind, das Kind unter zwölf ist oder auf Hilfe angewiesen ist und keine andere Betreuungsperson im Haushalt lebt. Den Arbeitgeber informieren Sie sofort, und Sie brauchen eine ärztliche Bescheinigung für das Kind.

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Gruppe Entgeltfortzahlung (6 Wochen) Krankengeld danach
Beschäftigte in Voll- oder Teilzeit Ja, nach vier Wochen Beschäftigung Ja, 70 Prozent des Bruttos, höchstens 90 Prozent des Nettos
Minijob Ja, nach vier Wochen Beschäftigung Aus dem Minijob selbst grundsätzlich nein
Auszubildende Ja, wie bei anderen Beschäftigten Ja, wie bei anderen Beschäftigten
Familienversicherte Ja, über das Arbeitsverhältnis Nein, kein eigener Anspruch

Was während der Krankschreibung erlaubt ist — und was nicht

Rund um die Krankmeldung Arbeitgeber halten sich hartnäckige Irrtümer — der größte ist, dass eine Krankschreibung Hausarrest bedeutet. Erlaubt ist alles, was der Genesung nicht schadet — zum Beispiel der Weg zum Supermarkt oder in die Apotheke; bei psychischen Erkrankungen empfehlen Ärzte oft sogar ausdrücklich Bewegung an der frischen Luft. Eine Party mit Grippe kann dagegen eine Abmahnung nach sich ziehen, weil sie dem Genesungsziel widerspricht.

Fühlen Sie sich vor Ablauf der bescheinigten Zeit wieder gesund, dürfen Sie auch früher an den Arbeitsplatz zurückkehren: Die Bescheinigung trifft eine Voraussage, sie verbietet das Arbeiten nicht. Eine Erreichbarkeitspflicht während der Arbeitsunfähigkeit besteht nicht. Der Arbeitgeber darf sich wegen dringender Übergaben kurz melden; Aufgaben erteilen darf er in dieser Zeit nicht. Besondere Vorsicht gilt für Krankschreibungen, die exakt eine Kündigungsfrist abdecken: Ihr Beweiswert kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes erschüttert sein, wenn der zeitliche Zusammenhang den Verdacht einer Umgehung nahelegt.

Häufige Fragen zur Krankmeldung

Muss ich mich auch am Wochenende krankmelden?

Eine Meldung am Wochenende ist nur nötig, wenn dort Ihre Arbeitszeit liegt. Für die Fristberechnung zählen die Wochenendtage trotzdem mit: Beginnt die Krankheit freitags, sind Samstag und Sonntag bereits der zweite und dritte Kalendertag — hält sie montags an, ist an diesem Tag der Nachweis fällig.

Darf mein Arbeitgeber mich während der Krankheit anrufen?

Der Arbeitgeber darf wegen dringender Übergaben kurz anrufen, Aufgaben erteilen darf er nicht. Eine Pflicht, während der Krankheit erreichbar zu sein oder E-Mails zu bearbeiten, besteht nicht.

Bekomme ich in der Probezeit Lohnfortzahlung?

Ja — nach vier Wochen im Arbeitsverhältnis greift die Entgeltfortzahlung. In den ersten vier Wochen springt für gesetzlich Versicherte die Krankenkasse mit Krankengeld ein, da der Anspruch gegen den Arbeitgeber erst nach der Wartezeit entsteht.

Ist die telefonische Krankschreibung schon abgeschafft?

Nein. Am 5. November 2026 können bekannte Patienten weiterhin für bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Die angekündigte Abschaffung steckt noch in der Prüfung — ein Gesetzentwurf liegt nicht vor, ein Starttermin steht nicht fest.

Verliere ich Urlaub, wenn ich lange krank bin?

Nein, der Urlaubsanspruch entsteht auch während einer Krankheit weiter. Bei durchgehender Krankheit verfällt der gesetzliche Mindesturlaub erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres — und wer im Jahr zunächst gearbeitet hat, verliert ihn nach 15 Monaten nur, wenn der Arbeitgeber zuvor auf den Verfall hingewiesen hat.

Kann ich gekündigt werden, während ich krankgeschrieben bin?

Ja, das ist möglich, aber nur unter den Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes: Nach der Wartezeit und in größeren Betrieben muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein — bei Krankheit nach der Drei-Stufen-Prüfung aus negativer Prognose, erheblicher Beeinträchtigung und Interessenabwägung. Die Arbeitsunfähigkeit allein ist kein Kündigungsgrund.

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(Stand: 5. November 2026.)

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Emilia Emil

Emilia Emil schreibt für Sharp Magazine über Persönlichkeiten, Film und Kultur. Auf der Profilseite finden Sie die zugeordneten Beiträge sowie den Kontakt für Hinweise und Korrekturen.

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