Reisepass beantragen: Kosten, Unterlagen, Express und Gültigkeit
Einen Reisepass beantragen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, in der Regel im Bürgeramt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Der reguläre elektronische Reisepass kostet für Personen ab 24 Jahren 70 Euro und ist zehn Jahre gültig, für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro bei sechs Jahren Gültigkeit. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von drei bis sechs Wochen; wer es eilig hat, wählt das Expressverfahren mit einem Zuschlag von 32 Euro. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union reicht meist der Personalausweis, für Ziele außerhalb der EU brauchen Sie in der Regel den Reisepass.

In diesem Artikel
- Wo beantrage ich einen Reisepass?
- Welche Unterlagen brauche ich für den Reisepass?
- Was gilt für das biometrische Passfoto seit Mai 2025?
- Was kostet ein Reisepass?
- Wie lange dauert es, bis der Reisepass fertig ist?
- Wie funktioniert der Express-Reisepass?
- Wie lange ist der Reisepass gültig?
- Was gilt für Kinder?
- Wie hole ich den Reisepass ab?
- Wann lohnt sich ein zweiter Reisepass?
- Was tun bei Verlust oder Diebstahl?
- Häufige Fragen zum Reisepass
- Weiterlesen auf Sharp Magazine
Seit dem 1. Mai 2025 gilt außerdem eine wichtige Änderung beim Foto: Papierbilder werden nicht mehr angenommen, das Lichtbild muss digital bei der Behörde ankommen. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, welche Unterlagen Sie brauchen, was die einzelnen Varianten kosten, wie lange alles dauert und worauf Sie bei Kindern, beim Expressverfahren und bei der Abholung achten müssen. Stand der Angaben ist der 5. November 2026; im Einzelfall entscheidet Ihre Passbehörde, deren Angaben Vorrang haben.
Wo beantrage ich einen Reisepass?
Zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in der Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. In größeren Städten ist das meist das Bürgeramt, in kleineren Gemeinden das Einwohnermeldeamt im Rathaus. Wenn Sie einen Reisepass beantragen, vereinbaren Sie vorher einen Termin; viele Behörden bieten die Terminbuchung online an. Ohne Termin müssen Sie in der Regel mit deutlich längeren Wartezeiten rechnen.
Die persönliche Vorsprache ist Pflicht, auch für Kinder jeden Alters. Der Grund: Bei der Antragstellung werden Ihre Unterschrift und – ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr – Ihre Fingerabdrücke erfasst und im Chip des Passes gespeichert. Eine Vertretung bei der Antragstellung ist deshalb nicht möglich. Beantragen Sie den Pass bei einer örtlich nicht zuständigen Behörde oder außerhalb der behördlichen Dienstzeiten, verdoppelt sich die Grundgebühr.
Welche Unterlagen brauche ich für den Reisepass?
Bringen Sie zum Termin Ihren bisherigen Reisepass oder Personalausweis sowie ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild mit. Bei der ersten Beantragung verlangt die Behörde zusätzlich in der Regel Ihre Geburtsurkunde und gegebenenfalls einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit. Legen Sie außerdem bereit, was Ihre persönliche Situation betrifft: Bei einer Namensänderung etwa die entsprechende Urkunde, bei Minderjährigen die Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Prüfen Sie vor dem Termin auf der Internetseite Ihrer Behörde, ob weitere Nachweise verlangt werden. Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund dafür, dass ein Termin nicht zum Abschluss kommt und ein neuer Termin nötig wird.
Was gilt für das biometrische Passfoto seit Mai 2025?
Seit dem 1. Mai 2025 dürfen Lichtbilder für Reisepässe und Personalausweise nur noch digital bei der Behörde ankommen. Grundlage ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020, mit dem manipulierte Bilder durch sogenanntes Morphing verhindert werden sollen. Ausgedruckte Papierbilder, selbst aufgenommene Fotos, Bilder aus Foto-Apps, Dateien auf einem USB-Stick oder per E-Mail werden seitdem nicht mehr angenommen.
Zwei Wege stehen Ihnen offen, wenn Sie einen Reisepass beantragen: Entweder lassen Sie das Bild bei einem registrierten Fotodienstleister – etwa einem Fotostudio oder einem Drogeriemarkt mit Passbild-Service – erstellen und erhalten einen QR- oder Data-Matrix-Code, mit dem die Behörde das Bild aus einer zertifizierten Cloud abruft. Oder Sie lassen das Bild direkt vor Ort in der Behörde an einem Selbstbedienungsterminal aufnehmen; dafür berechnen die Behörden 6 Euro. Achten Sie darauf, dass der Dienstleister tatsächlich registriert ist, sonst kann die Behörde das Bild nicht abrufen.
Manche kommunalen Seiten nennen den 1. August 2025. Das ist kein anderes Startdatum, sondern das Ende der Übergangsfrist: Bis zum 31. Juli 2025 durften Behörden, die noch über kein eigenes zertifiziertes Lichtbilderfassungssystem verfügten, ausnahmsweise noch ausgedruckte Passfotos annehmen. Seit dem 1. August 2025 ist die elektronische Einreichung deutschlandweit ausnahmslos Pflicht. Für das Bild selbst gelten die biometrischen Vorgaben: Format 35 mal 45 Millimeter im Hochformat, Kopfhöhe zwischen 32 und 36 Millimetern, neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen, beide Augen geöffnet, Blick gerade in die Kamera, nicht älter als sechs Monate. Eine Brille ist nur mit ärztlichem Attest zulässig, wenn sie aus medizinischen Gründen getragen werden muss.
Was kostet ein Reisepass?
Die Gebühr zahlen Sie bei der Antragstellung in voller Höhe. Sie richtet sich nach Ihrem Alter am Tag der Antragstellung und nach den gewählten Zusatzoptionen. Die folgende Tabelle fasst die bundesweit geltenden Sätze zusammen.
Wer einen Reisepass beantragen möchte, sollte die Zusatzkosten vorher einkalkulieren: Ein 48-seitiger Express-Reisepass für eine Person ab 24 Jahren kostet insgesamt 124 Euro. Beantragen Sie den Pass bei einer unzuständigen Behörde oder außerhalb der Dienstzeiten, verdoppelt sich die Grundgebühr – beim Expressverfahren gilt der Zuschlag zusätzlich. Eine Ermäßigung oder Befreiung von der Gebühr ist nur in eng begrenzten Härtefällen möglich; fragen Sie im Zweifel vor dem Termin bei Ihrer Behörde nach.
Wie lange dauert es, bis der Reisepass fertig ist?
Der reguläre Reisepass wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. In der Regel liegt er nach drei bis sechs Wochen in Ihrer Passbehörde bereit; manche Behörden nennen vier bis fünf Wochen, bei hoher Auslastung der Bundesdruckerei können es auch einmal bis zu acht Wochen werden. Die genaue Wartezeit hängt von Ihrer Behörde und vom Antragsaufkommen ab, eine verbindliche Zusage für einen bestimmten Tag gibt es beim regulären Verfahren nicht.
Beantragen Sie den neuen Pass deshalb rechtzeitig vor Ablauf des alten Dokuments und auf keinen Fall erst kurz vor einer geplanten Reise. Prüfen Sie außerdem die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes: Viele Staaten verlangen, dass der Pass bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Ein abgelaufener Reisepass kann nicht verlängert werden – auch dann ist ein vollständig neuer Antrag nötig.
Wie funktioniert der Express-Reisepass?
Der Express-Reisepass ist ein regulärer biometrischer Reisepass mit derselben Gültigkeit wie das Standarddokument – er wird lediglich schneller hergestellt. Voraussetzung ist, dass Ihr Antrag rechtzeitig bei der Bundesdruckerei eingeht; dann liegt der Pass in der Regel am dritten oder vierten Werktag nach der Antragstellung in Ihrer Passbehörde bereit. Manche Behörden nennen eine Spanne von bis zu sechs Werktagen. Der Zuschlag beträgt 32 Euro auf die Grundgebühr, also 102 Euro ab 24 Jahren und 69,50 Euro unter 24 Jahren.
Reicht selbst das Expressverfahren nicht aus, bleibt der vorläufige Reisepass: Er wird direkt in der Behörde ausgestellt, kostet 26 Euro und ist höchstens ein Jahr gültig. Beachten Sie aber, dass er nicht biometrisch ist und deshalb nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird – die Vereinigten Staaten etwa verlangen für die visumfreie Einreise einen biometrischen Pass. Klären Sie vor einer dringenden Reise unbedingt, ob Ihr Zielland den vorläufigen Reisepass akzeptiert.
Wie lange ist der Reisepass gültig?
Die Gültigkeit hängt von Ihrem Alter bei der Antragstellung ab: Unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig, ab 24 Jahren zehn Jahre. Maßgeblich ist das Alter am Tag der Antragstellung, nicht am Tag der Abholung. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich, und zusätzliche Seiten können in einen bereits ausgestellten Pass nicht eingefügt werden. Ist der Pass voll mit Sichtvermerken oder läuft er ab, beantragen Sie einen neuen.
Auch eine Änderung Ihres Namens oder anderer eingetragener Angaben macht in der Regel einen neuen Pass erforderlich, weil das Dokument mit Ihren aktuellen Daten übereinstimmen muss. Gleiches gilt, wenn das Lichtbild Sie nicht mehr eindeutig erkennen lässt – bei Kindern kann das schon vor Ablauf der Gültigkeit der Fall sein, weil sich ihr Aussehen stark verändert.
Was gilt für Kinder?
Den früheren Kinderreisepass gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr. Seitdem erhalten Kinder unabhängig vom Alter einen regulären elektronischen Reisepass oder – für Reisen innerhalb der Europäischen Union und vieler europäischer Nachbarländer – einen Personalausweis. Beide Dokumente sind für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig. Der Reisepass für Kinder kostet 37,50 Euro, der Personalausweis 27,60 Euro. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig, können aber weder verlängert noch aktualisiert werden.
Für Ihr Kind beantragen Sie den Reisepass bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes; das Kind muss beim Termin dabei sein. Den Antrag stellen die Sorgeberechtigten: Sind beide Eltern sorgeberechtigt, müssen beide zustimmen oder beim Termin anwesend sein; bei Alleinsorge ist der Sorgerechtsnachweis vorzulegen. Ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr werden die Fingerabdrücke des Kindes erfasst und ausschließlich im Chip gespeichert.
Für Kinder unter zwölf Jahren kann auf ausdrücklichen Wunsch ein Reisepass ohne die Speicherung von Fingerabdrücken beantragt werden. Beachten Sie, dass der Direktversand für Kinderdokumente nicht möglich ist – der Pass Ihres Kindes muss in der Behörde abgeholt werden. Ein Eintrag des Kindes in den Pass der Eltern ist seit 2007 nicht mehr möglich und seit 2012 ungültig: Jedes Kind braucht ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
Wie hole ich den Reisepass ab?
Sobald der Pass fertig ist, informiert Sie Ihre Behörde – in der Regel per Brief, E-Mail oder über ein Online-Statusportal. Zur Abholung bringen Sie Ihr bisheriges Dokument mit; es wird entwertet und kann Ihnen auf Wunsch zurückgegeben werden. Abholen können Sie den Pass persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person, die eine schriftliche Vollmacht und einen eigenen Ausweis vorlegt.
Alternativ können Erwachsene seit dem 2. Mai 2025 den Direktversand wählen: Der neue Reisepass wird dann für 15 Euro direkt an Ihre Meldeadresse geschickt, eine Abholung entfällt. Möglich ist das für den Reisepass ab dem 18. Lebensjahr und für den Personalausweis ab dem 16. Lebensjahr. Ein Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich, und für Kinderdokumente steht der Direktversand nicht zur Verfügung.
Wann lohnt sich ein zweiter Reisepass?
Grundsätzlich darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Als Ausnahme kann Ihnen ein zweiter Reisepass – ein sogenannter Zweitpass – ausgestellt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das trifft etwa zu, wenn Sie aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung einen zweiten Pass brauchen, oder wenn Sie in ein Land reisen wollen, das Ihnen die Einreise verweigern könnte, weil sich in Ihrem Pass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden.
Ein allgemeiner Wunsch, häufige Auslandsreisen allein oder ein bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelter Pass reichen als Begründung nicht aus. Ob Ihre Gründe ausreichen, liegt im Ermessen der Passbehörde; auch wenn Sie bereits einmal einen Zweitpass hatten, müssen Sie die Gründe bei jeder Neubeantragung erneut nachweisen. Der Zweitpass ist generell sechs Jahre gültig und muss persönlich beantragt werden.
Was tun bei Verlust oder Diebstahl?
Melden Sie den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses unverzüglich Ihrer Passbehörde, damit das Dokument gesperrt werden kann. Danach beantragen Sie einen neuen Reisepass; eine Wiederbeschaffung des verlorenen Dokuments oder eine Verlängerung ist nicht möglich. Für eine sehr dringende Reise kann Ihnen die Behörde einen vorläufigen Reisepass ausstellen – beachten Sie dabei die oben genannten Einschränkungen bei der Anerkennung im Ausland.
Bewahren Sie den neuen Pass getrennt von anderen Reisedokumenten auf und notieren Sie sich die Passnummer an einem sicheren Ort. Bei Diebstahl im Ausland wenden Sie sich an die nächste deutsche Auslandsvertretung, die Ihnen ein Ersatzdokument für die Rückreise ausstellen kann.
Häufige Fragen zum Reisepass
Kann ich den Reisepass online beantragen?
Nein. Einen Reisepass beantragen Sie immer persönlich in der Passbehörde, weil Unterschrift und Fingerabdrücke erfasst werden. Online können Sie in vielen Städten lediglich den Termin buchen und – je nach Behörde – den Bearbeitungsstatus einsehen. Auch die Abholung ist persönlich oder mit Vollmacht möglich, der Antrag selbst jedoch nicht aus der Ferne.
Brauche ich für Reisen innerhalb der EU einen Reisepass?
In der Regel nicht. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union, in den Schengen-Raum und in viele europäische Nachbarländer genügt der gültige Personalausweis. Für Ziele außerhalb Europas, etwa die USA, Kanada, Australien oder viele afrikanische und asiatische Staaten, ist der biometrische Reisepass erforderlich. Prüfen Sie die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes vor der Buchung, auch im Hinblick auf die geforderte Restgültigkeit.
Ist mein alter Kinderreisepass noch gültig?
Ja, wenn das aufgedruckte Ablaufdatum noch nicht erreicht ist und das Kind auf dem Foto noch eindeutig erkennbar ist. Neue Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt, und eine Verlängerung ist seitdem ebenfalls ausgeschlossen. Sobald der alte Kinderreisepass abläuft oder das Kind nicht mehr erkennbar ist, beantragen Sie einen regulären elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis.
Kann ich das Passfoto bei einem Drogeriemarkt machen lassen?
Ja, sofern der Markt ein registrierter Fotodienstleister mit Anbindung an die zertifizierte Cloud ist. Sie erhalten dann einen QR- oder Data-Matrix-Code, mit dem die Behörde Ihr Bild abruft. Fragen Sie vor der Aufnahme ausdrücklich nach, ob der Anbieter für Pass- und Ausweisdokumente registriert ist. Alternativ nehmen viele Behörden das Bild direkt vor Ort am Terminal auf – das kostet 6 Euro und erspart den Weg zum Dienstleister.
Muss ich bei einer Heirat einen neuen Reisepass beantragen?
Ja, wenn sich Ihr Name durch die Heirat ändert. Der Reisepass muss mit Ihrem aktuellen Namen übereinstimmen, sonst kann es bei der Grenzkontrolle und bei der Flugbuchung zu Problemen kommen. Beantragen Sie den neuen Pass nach der Namensänderung mit der entsprechenden Urkunde; die bisherigen Gebühren und Gültigkeitsregeln gelten unverändert.
Was passiert mit meinem alten Pass bei der Abholung?
Ihr alter Reisepass wird bei der Abholung des neuen Dokuments entwertet – in der Regel durch Stanzen oder Abschneiden einer Ecke – und kann Ihnen auf Wunsch zurückgegeben werden. Die Entwertung verhindert, dass zwei gültige Dokumente gleichzeitig im Umlauf sind. Bewahren Sie den entwerteten Pass gut auf, falls Sie alte Visa oder Einreisestempel noch einmal nachweisen müssen.
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Quellen: Stadt Blaubeuren – Reisepass beantragen, Stadt Bamberg – Reisepass, Beantragung, Stadt Rostock – Reisepass für Minderjährige, Gemeinde Bad Kohlgrub – Reisedokumente für Kinder



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