Bildung & Beruf

Praktikum finden: So finden Schüler und Studierende den richtigen Platz

Emilia Emil12 Min. Lesezeit

Ein Praktikum finden ist für viele Schülerinnen und Schüler sowie Studierende der erste Schritt in die Berufswelt: Wer für ein paar Wochen oder Monate in einem Betrieb mitarbeitet, lernt einen Beruf von innen kennen, sammelt erste Erfahrungen und findet heraus, ob eine Ausbildung oder ein Studium wirklich passt.

Eine junge Frau sitzt mit einer Kaffeetasse am Laptop
Eine junge Frau mit Kaffee am Laptop: Viele Praktika laufen heute ganz oder teilweise am Schreibtisch. Foto: Shixart1985 / Wikimedia Commons, CC BY 2.0.
In diesem Artikel
  1. Welche Art von Praktikum suchen Sie?
  2. Wo findet man einen Praktikumsplatz?
  3. Wann sollte man mit der Suche beginnen?
  4. Was gehört in die Bewerbung für ein Praktikum?
  5. Was verdient man im Praktikum – und was gilt rechtlich?
  6. Wie läuft ein Praktikum ab – und was tun bei Problemen?
  7. Fazit
  8. Häufige Fragen
  9. Weiterlesen auf Sharp Magazine

Dieser Artikel zeigt, wie die Suche gelingt: welche Art von Praktikum es gibt, wo man Stellen findet, wann man beginnen sollte, was in die Bewerbung gehört und was bei Bezahlung, Arbeitszeit und Versicherung gilt. Alle rechtlichen Angaben stammen aus offiziellen Quellen – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Mindestlohngesetz und der Bundesagentur für Arbeit.

Welche Art von Praktikum suchen Sie?

Bevor Sie ein Praktikum finden, klären Sie zuerst, welche Art von Praktikum Sie brauchen. Denn die Regeln für Bezahlung, Dauer und Versicherung hängen davon ab, ob das Praktikum von der Schule oder Hochschule vorgeschrieben ist oder freiwillig absolviert wird.

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Art Worum geht es? Typische Dauer Bezahlung
Schülerpraktikum Schulveranstaltung zur ersten Orientierung im Beruf meist zwei bis drei Wochen in der Regel unbezahlt
Pflichtpraktikum In der Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben je nach Ordnung, oft mehrere Wochen bis Monate kein Mindestlohn; Vergütung möglich
Freiwilliges Praktikum Aus eigener Initiative, etwa zur Orientierung oder als Zusatzqualifikation frei wählbar bis drei Monate kein Mindestlohn; darüber Mindestlohn
Orientierungspraktikum Zur Berufsorientierung vor Ausbildung oder Studium bis drei Monate kein Mindestlohn

Das Schülerpraktikum ist eine Schulveranstaltung: Die Schule organisiert es, die Schülerinnen und Schüler sind über die Schule gesetzlich unfallversichert, und eine Bezahlung ist nicht vorgesehen. Auch die Arbeitszeiten folgen dem Jugendarbeitsschutzgesetz: Wer noch vollzeitschulpflichtig ist, darf höchstens sieben Stunden am Tag und 35 Stunden in der Woche arbeiten; wer nicht mehr vollzeitschulpflichtig ist, bis zu acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Nachts – zwischen 20 und 6 Uhr – ist Arbeit für Jugendliche verboten.

Ein Pflichtpraktikum ist in der Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben – etwa im Lehramtsstudium, in der Medizin oder in vielen Bachelorstudiengängen. Weil es Teil der Ausbildung ist, gilt dafür der Mindestlohn nicht, egal wie lange es dauert. Wichtig ist aber: Dauert das Praktikum länger als die vorgeschriebene Zeit, kann der überschießende Teil mindestlohnpflichtig werden. Das freiwillige Praktikum dagegen ist eine eigene Entscheidung: zur Orientierung vor dem Studium, als Zusatzqualifikation oder um einen Betrieb kennenzulernen, bevor man sich für eine Ausbildung bewirbt.

Welches Praktikum passt zu Ihnen, hängt von Ihrem Ziel ab: Wer noch nicht weiß, wohin es beruflich gehen soll, ist mit einem Schüler- oder Orientierungspraktikum gut beraten – es geht ums Ausprobieren. Wer schon weiß, dass es ein bestimmter Studiengang oder eine bestimmte Ausbildung wird, nutzt das Pflichtpraktikum, um den Alltag kennenzulernen. Und wer nach dem Studium den Berufseinstieg sucht, sammelt mit einem freiwilligen Praktikum die Erfahrung, die im Lebenslauf fehlt.

Ein Auszubildender zeigt in einer Ausbildungswerkstatt ein Übungsmodell
Ausbildungswerkstatt in einem deutschen Betrieb: Auch Schülerpraktika finden oft in Werkstätten und Betrieben statt. Foto: US Department of Labor / Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Wo findet man einen Praktikumsplatz?

Wer ein Praktikum finden möchte, sollte mehrere Kanäle parallel nutzen. Die größte Auswahl bieten Online-Stellenbörsen und die Karriereseiten der Unternehmen selbst: Viele Betriebe schreiben Praktikumsplätze direkt auf ihrer Website aus, oft unter „Karriere“, „Jobs“ oder „Ausbildung“. Auch die Praktikumssuche und die Ausbildungsplatzsuche der Bundesagentur für Arbeit listen freie Plätze – dort lässt sich gezielt nach Ort, Berufsfeld und Dauer filtern.

An Hochschulen hilft der Career Service: Die Beratungsstellen der Universitäten – etwa der Career Service der Freien Universität Berlin – geben Tipps zur Suche, prüfen Bewerbungsunterlagen und vermitteln Kontakte zu Arbeitgebern. Für das Auslandspraktikum lohnt sich ein Blick auf die Seiten der Hochschule zum Auslandsaufenthalt. Auch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern helfen weiter: Die IHK-Lehrstellenbörse und der HWK-Lehrstellenradar listen Ausbildungs- und Praktikumsplätze in der Region. Wer in der Schule ist, fragt zuerst die Lehrkräfte und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit – sie kennen die Betriebe vor Ort und wissen, welche Stellen frei sind.

Nicht zu unterschätzen ist das eigene Umfeld: Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Bekannte und frühere Praktikantinnen und Praktikanten wissen oft, welche Betriebe gern Praktikantinnen und Praktikanten nehmen. Eine kurze, höfliche Anfrage per E-Mail oder Telefon – auch ohne ausgeschriebene Stelle – führt häufig zum Ziel: Viele kleinere Betriebe schreiben Praktika gar nicht erst aus, vergeben sie aber auf Nachfrage. Wer direkt im Betrieb vorbeigeht und nachfragt, zeigt Eigeninitiative – und bleibt in Erinnerung, wenn ein Platz frei wird.

Online gibt es eigene Praktikumsbörsen: Portale wie MeinPraktikum oder Praktikum.de listen tausende Plätze, und auch die großen Jobbörsen zeigen Praktika an. Auf beruflichen Netzwerken wie LinkedIn finden sich ebenfalls Angebote – dort lohnt sich ein eigenes Profil mit den wichtigsten Angaben. Vorsicht ist bei Angeboten geboten, die eine Gebühr für die Vermittlung verlangen: Seriöse Praktikumsplätze kosten nichts.

Ein Mann arbeitet an einem Laptop in einem Großraumbüro
Ein Arbeitsplatz im Großraumbüro: Wer einen Betrieb vor Ort besucht, bekommt einen Eindruck vom Arbeitsalltag. Foto: Crew / Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Wann sollte man mit der Suche beginnen?

So früh wie möglich – das ist die kurze Antwort. Die Bundesagentur für Arbeit rät Schülerinnen und Schülern, schon im vorvorletzten oder vorletzten Schuljahr mit der Suche zu beginnen: Beliebte Betriebe und beliebte Termine sind schnell vergeben, und wer mehrere Bewerbungen schreibt, braucht Zeit für Antworten und Absagen. Für Studierende gilt Ähnliches: Wer früh sucht, kann ein Praktikum finden, das wirklich passt, und muss das Studium nicht wegen eines fehlenden Platzes verzögern.

Für ein freiwilliges Praktikum gibt es keine feste Frist – hier bestimmt der Betrieb, wann er Praktikantinnen und Praktikanten braucht. Trotzdem lohnt sich eine Vorlaufzeit von mehreren Wochen: Zwischen Bewerbung, Vorstellungsgespräch und Vertragsabschluss vergeht oft einige Zeit, und in den Schulferien bewerben sich viele gleichzeitig. Wer dagegen kurzfristig sucht, hat in kleineren Betrieben und in weniger nachgefragten Branchen oft noch Glück.

Auch die Jahreszeit spielt eine Rolle: In den Schulferien und in der vorlesungsfreien Zeit bewerben sich besonders viele – dann ist die Konkurrenz größer, aber auch das Angebot. In der Schulzeit oder im Semester sind weniger Plätze frei, dafür ist die Auswahl kleiner. Wer flexibel ist und auch ein Praktikum außerhalb der Ferien in Kauf nimmt, erhöht seine Chancen deutlich.

Was gehört in die Bewerbung für ein Praktikum?

Mit einer guten Bewerbung lässt sich ein Praktikum finden, das zu den eigenen Zielen passt. Sie besteht aus einem Anschreiben, einem Lebenslauf und – wenn vorhanden – den letzten Schul- oder Studienzeugnissen. Das Anschreiben ist kurz und konkret: Warum interessiert Sie dieser Betrieb, was bringen Sie mit, und was möchten Sie im Praktikum lernen? Ein allgemeines Anschreiben, das an jeden Betrieb passt, fällt sofort auf – schreiben Sie für jeden Betrieb eine eigene Version.

Der Lebenslauf listet die wichtigsten Stationen: Schule und Studium, bisherige Praktika und Nebenjobs, Sprachkenntnisse und besondere Fähigkeiten. Lücken müssen Sie nicht erklären – aber alles, was Sie angeben, sollte stimmen. Bei einem Schülerpraktikum reicht oft ein kurzer Lebenslauf mit den wichtigsten Angaben; Zeugnisse und eine Bescheinigung der Schule gehören dazu, wenn der Betrieb sie verlangt. Eine Initiativbewerbung – also eine Bewerbung ohne ausgeschriebene Stelle – ist im Praktikum üblich und wird von vielen Betrieben gern gesehen.

Wichtig ist die Form: Die Bewerbung geht heute fast immer per E-Mail oder über ein Online-Formular. Die Unterlagen sollten als PDF vorliegen, sauber benannt und ohne Rechtschreibfehler sein. Ein Foto ist freiwillig: Es gehört nicht zu den Pflichtunterlagen, und viele Betriebe verzichten inzwischen ganz darauf. Wer unsicher ist, lässt die Bewerbung vor dem Abschicken von einer Lehrkraft, dem Career Service oder einer anderen erfahrenen Person lesen.

Manche Betriebe laden zu einem kurzen Vorstellungsgespräch ein – oft per Telefon oder Video. Dort geht es weniger um Fachwissen als um Motivation: Warum dieser Betrieb, warum dieses Berufsfeld, was erwarten Sie vom Praktikum? Wer sich vorher über den Betrieb informiert und zwei oder drei eigene Fragen vorbereitet, macht einen guten Eindruck. Kleidung und Auftreten sollten zum Betrieb passen; lieber etwas zu förmlich als zu lässig.

Praktikum finden: Ein junger Mann schreibt am Laptop seine Bewerbung
Ein junger Mann schreibt am Laptop seine Bewerbung: Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse gehören dazu. Foto: Bench Accounting / Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Was verdient man im Praktikum – und was gilt rechtlich?

Die Bezahlung hängt von der Art des Praktikums ab. Seit Anfang 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde; zum 1. Januar 2027 steigt er nach Angaben der IHK Bremen auf 14,60 Euro. Für Pflichtpraktika gilt der Mindestlohn nicht – egal wie lange sie dauern. Auch Orientierungspraktika von bis zu drei Monaten und studien- oder ausbildungsbegleitende freiwillige Praktika von bis zu drei Monaten sind vom Mindestlohn ausgenommen, wenn zuvor kein solches Praktikum beim selben Arbeitgeber absolviert wurde.

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Fall Mindestlohn? Was gilt
Pflichtpraktikum Nein Teil der Studien- oder Ausbildungsordnung; dauert das Praktikum länger als vorgeschrieben, kann der überschießende Teil mindestlohnpflichtig werden
Orientierungspraktikum bis drei Monate Nein Zur Berufsorientierung vor Ausbildung oder Studium
Freiwilliges Praktikum bis drei Monate Nein Studien- oder ausbildungsbegleitend; zuvor kein solches Praktikum beim selben Arbeitgeber
Freiwilliges Praktikum über drei Monate Ja, ab dem ersten Tag Der Mindestlohn gilt rückwirkend ab Beginn des Praktikums
Unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung Nein Das Mindestlohngesetz gilt für diese Gruppe nicht (§ 22 Absatz 2 MiLoG)

Wer freiwillig länger als drei Monate ein Praktikum macht, hat ab dem ersten Tag Anspruch auf den Mindestlohn – nicht erst ab dem vierten Monat. Das stellen die Industrie- und Handelskammern klar: Die Drei-Monats-Grenze entscheidet darüber, ob das Praktikum überhaupt mindestlohnpflichtig ist; ist sie überschritten, gilt der Mindestlohn rückwirkend ab Beginn. Unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung fallen nicht unter das Mindestlohngesetz (§ 22 Absatz 2). Wird ein zunächst auf drei Monate befristetes Praktikum verlängert, ist unter Juristinnen und Juristen umstritten, ob der Betrieb auch die ersten drei Monate nachzahlen muss – fragen Sie in diesem Fall vor der Zusage nach.

Auch Versicherung und Förderung hängen von der Praktikumsart ab. Ein Pflichtpraktikum im Studium ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei – auch dann, wenn es bezahlt wird. Die Familienversicherung über die Eltern bleibt bestehen, solange Sie unter 25 sind und die Vergütung regelmäßig unter der Einkommensgrenze liegt (2026: 565 Euro im Monat, bei einem reinen Minijob 603 Euro). Wird das Pflichtpraktikum bezahlt, rechnet die Vergütung auf das BAföG an: Sie gilt als Ausbildungsgehalt. Ein freiwilliges Praktikum zählt dagegen als Nebenjob; hier gilt der BAföG-Freibetrag von 7.236 Euro in zwölf Monaten, also 603 Euro im Monat. Wer mehr verdient, bekommt entsprechend weniger BAföG. Auch die Minijobgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat.

Wer während der Vorlesungszeit ein freiwilliges Praktikum in Vollzeit macht – also mehr als 20 Stunden in der Woche –, sollte vorsichtig sein: Ein Vollzeitpraktikum kann den BAföG-Anspruch gefährden, weil das Studium dann nicht mehr im Vordergrund steht. Wer unsicher ist, klärt das vorher mit dem BAföG-Amt. Für das Schülerpraktikum spielt das alles keine Rolle: Es ist eine Schulveranstaltung, dauert meist zwei bis drei Wochen und wird nicht bezahlt.

Wie läuft ein Praktikum ab – und was tun bei Problemen?

Am ersten Tag heißt es: zuhören, fragen, mitmachen. Die meisten Betriebe stellen eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner – oft die Person, die auch die Bewerbung bearbeitet hat. Ein kurzes Gespräch zu Beginn klärt Aufgaben, Arbeitszeiten und Pausen. Viele Betriebe geben einen Einarbeitungsplan; wo es keinen gibt, hilft es, selbst nachzufragen und sich Notizen zu machen. Wer das Praktikum ernst nimmt, bekommt am Ende ein Zeugnis, das bei der nächsten Bewerbung hilft.

Viele Schulen und Hochschulen verlangen einen Praktikumsbericht: Darin beschreiben Sie, was Sie gemacht, gelernt und beobachtet haben – und was Ihnen gefallen hat oder nicht. Schreiben Sie den Bericht am besten laufend, nicht erst am Ende: Ein paar Stichworte pro Tag reichen, um sich später zu erinnern. Am Ende steht das Praktikumszeugnis: Bitten Sie rechtzeitig darum, damit es nicht in Vergessenheit gerät. Ein gutes Zeugnis hilft bei der nächsten Bewerbung – für ein weiteres Praktikum, eine Ausbildung oder einen Nebenjob.

Auch ein Praktikum kann schiefgehen: Die Aufgaben passen nicht, die Betreuung fehlt oder das Arbeitsklima stimmt nicht. Dann hilft ein ehrliches Gespräch mit der Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner im Betrieb – oft lässt sich die Aufgabe oder der Einsatzbereich wechseln. Wer krank wird, muss sich wie bei einer Arbeitsstelle melden: Die Krankmeldung erfolgt am ersten Krankheitstag vor Arbeitsbeginn, und – je nach Betrieb – ab dem dritten Tag ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Bei größeren Problemen helfen die Lehrkraft, der Career Service oder die Berufsberatung weiter; ein Praktikum vorzeitig zu beenden, sollte der letzte Schritt sein, nicht der erste; beim Schülerpraktikum informiert man zusätzlich die Schule.

Zwei Studierende mit Rucksäcken gehen über einen Campus
Zwei Studierende auf dem Weg über den Campus: Viele Pflichtpraktika sind Teil des Studiums. Foto: Fons Heijnsbroek / Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Fazit

Ein Praktikum ist der schnellste Weg, einen Beruf kennenzulernen, bevor man sich für Jahre festlegt. Wer früh sucht, mehrere Kanäle nutzt und sich ordentlich bewirbt, findet in der Regel einen Platz, der passt. Und selbst wenn das Praktikum zeigt, dass ein Beruf doch nichts für Sie ist – auch das ist eine wertvolle Erkenntnis, die Ihnen eine falsche Entscheidung erspart.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Praktikum?

Das hängt von der Art ab: Ein Schülerpraktikum dauert meist zwei bis drei Wochen, ein Pflichtpraktikum richtet sich nach der Studien- oder Ausbildungsordnung und dauert oft mehrere Wochen bis Monate. Ein freiwilliges Praktikum können Sie frei vereinbaren – hier bestimmt der Betrieb, wie lange er Praktikantinnen und Praktikanten braucht.

Brauche ich für ein Praktikum eine Bewerbung?

Ja, in der Regel schon: Anschreiben, Lebenslauf und – wenn vorhanden – Zeugnisse. Beim Schülerpraktikum reicht oft eine kurze Bewerbung; manche Betriebe nehmen auch eine formlose Anfrage per E-Mail an. Fragen Sie im Zweifel einfach nach, welche Unterlagen der Betrieb braucht.

Wird ein Praktikum bezahlt?

Das hängt von der Art ab: Pflichtpraktika sind vom Mindestlohn ausgenommen, können aber vergütet werden. Freiwillige Praktika bis drei Monate sind ebenfalls vom Mindestlohn ausgenommen; dauert ein freiwilliges Praktikum länger als drei Monate, gilt der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde rückwirkend ab dem ersten Tag. Schülerpraktika sind in der Regel unbezahlt.

Kann ich ein Praktikum auch im Ausland machen?

Ja. Viele Hochschulen unterstützen Auslandspraktika über ihren Career Service oder das International Office; dort gibt es auch Hinweise zu Finanzierung und Versicherung. Für Schülerinnen und Schüler ist ein Auslandspraktikum seltener, aber mit Unterstützung der Schule möglich. Klären Sie früh, ob das Praktikum als Pflichtpraktikum anerkannt wird.

Was mache ich, wenn ich keinen Praktikumsplatz finde?

Erweitern Sie die Suche: Fragen Sie im Bekanntenkreis und in der Schule nach, bewerben Sie sich initiativ bei kleineren Betrieben und nutzen Sie die Beratung der Agentur für Arbeit. Auch ein Blick in andere Branchen hilft – oft passt ein Praktikum in einem verwandten Berufsfeld genauso gut. Und: Eine Absage ist kein Urteil über Sie; viele Betriebe vergeben nur wenige Plätze.

Kann ich ein Praktikum vorzeitig beenden?

Grundsätzlich ja – aber erst nach einem Gespräch mit dem Betrieb. Wer Probleme hat, sollte zuerst mit der Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner sprechen; oft lässt sich die Aufgabe anpassen. Wer ein Praktikum finden will, das besser passt, kündigt das alte erst, wenn der neue Platz sicher ist – und beendet es ordentlich, mit Übergabe und einem Zeugnis.

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Emilia Emil schreibt für Sharp Magazine über Persönlichkeiten, Film und Kultur. Auf der Profilseite finden Sie die zugeordneten Beiträge sowie den Kontakt für Hinweise und Korrekturen.

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